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Hausratversicherung
Hausratversicherung für Familien - Optimal versichert zum günstigsten Preis
Die Anschaffung von Möbeln, Elektrogeräten bis hin zur eigenen Bekleidung ist mit erheblichen Kosten verbunden und nur die wenigsten könnten im Fall der Zerstörung des eigenen Hausrats die Kosten für Reparaturen, oder Wiederbeschaffung der Hausratgegenstände aufbringen. Eine Hausratversicherung gehört daher mit zu den wichtigsten Versicherungsarten, um sich vor den finanziellen Verlusten zu schützen.
Warum ist eine Hausratversicherung sinnvoll und wichtig
Desweiteren sind im Rahmen der Hausratversicherung Schlossänderungskosten, sowie Reparaturen von Gebäudebeschädigungen mitversichert, wenn dies beispielsweise durch Raub, Einbruch, oder Vandalismusschäden, notwendig wird. Ebenfalls in der Hausratversicherung mitversichert sind anfallende Kosten für Reparaturen in der gemieteten Wohnung nach Leitungswasserschäden (Z.B. an Fußböden, Tapeten, Innenanstrichen ect.).
Durch den Abschluß einer Hausratversicherung werden Risiken und Gefahren durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus Leitungswasser, Rohrbruch, Frostschäden, Sturm und Hagel abgedeckt, welche den versicherten Hausrat entweder beschädigen, zerstören, oder beispielsweise durch Einbruchsdiebstahl abhanden kommen können.
Höherwertige Tarife einer Hausratversicherung beinhalten auch Sondereinschlüsse, wie beispielsweise Überspannungsschäden durch Blitzschlag (in der Regel bis 5% der Versicherungssumme versicherbar), Glasbruchschäden an Einrichtung- oder Gebäudeverglasungen, Ceranfelder, Fahrraddiebstahl, Wasseraustritt aus Aquarien, oder Inhalte Ihres Bankschließfachs, bzw. lassen solche mitversichern.
Eine Hausratversicherung wird in der Regel als sogenannte verbundene Hausratversicherung abgeschlossen. In dieser Form sind alle Gegenstände versichert, welche ausschliesslich den privaten Gebrauch des Versicherten dienen, wie zum Beispiel Teppichböden, Lebensmittel Vorräte, Bekleidung, Bücher, Bilder sowie Möbel. Desweiteren sind auch geliehene Sachen, oder Gegenstände unter Eigentusvorbehalt (zum Beispiel ein Fernseher welcher auf Ratenkauf erworben wurde) im Rahmen der Hausratversicherung mitversichert.
Gute und günstige Hausratversicherungen für Familien
Mit einer Hausratversicherung kann sich eine junge Familie davor schützen, dass sie nach einem Unglücksfall völlig vor dem Nichts steht. Da junge Familien ihr Budget oft restlos für Anschaffungen ausgeben müssen, bleibt nicht viel Spielraum für Rücklagen. Möglicherweise müssen noch Raten für die inzwischen nicht mehr vorhandenen Möbel gezahlt werden.
Hier schützt eine Hausratversicherung für Familien davor, dass ein zweiter Kredit aufgenommen werden muss, sofern er überhaupt von der Bank gewährt wird. Aber auch als Absicherung gegen weniger dramatische Ereignisse ist sie sinnvoll.
Beispiele
Deshalb gilt die Hausratversicherung für Familien als die vierte notwendige Versicherung nach der unverzichtbaren Absicherung durch eine Risikolebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und Haftpflichtversicherung.
Was sollte eine Familie beim Umzug in eine neue Wohnung beachten
Wechselt die versicherte Familie einer Hausratversicherung ihre Wohnung, behält sie auch in der neuen Wohnung Versicherungsschutz. Behält der Versicherungsnehmer gleichzeitig die bisherige Wohnung bei, gilt der Versicherungsschutz nur in der Wohnung, die er überwiegend nutzt.
Während des Wechsel in die neue Wohnung gilt der Versicherungsschutz durch die Hausratversicherung in beiden Wohnungen. Dieser erlischt jedoch in der alten Wohnung spätestens mit Ablauf von zwei Monaten. Aufgrund des Höheren Risikos bei einem Umzug ins Ausland, entfällt der Versicherungsschutz.
Nach einem Wohnungswechsel muss der Versicherte spätestens nach zwei Wochen der Hausratversicherung die neue Adresse und die Größe der neuen Wohnung angeben. Möglicherweise muss dann, bei Umzug in einen anderen Ort, auch der Beitragssatz vom Hausratversicherer geändert werden, da in der neuen Region evtl. ein anderer Prämiensatz gilt.
Bei einer Beitragshöhung nach dem Wohnungsumzug um mehr als 5% pro Versicherungsperiode kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag kündigen und den Versicherer wechseln. Die Kündigung durch den Versicherten muss spätestens einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die erhöhten Beiträge erfolgen. Die Hausratversicherung kann dann nur zeitanteilig einen Beitrag verlangen.
Schäden durch fremde Personen
Der Abschluss einer Hausratversicherung beinhaltet regelmäßig Obliegenheiten des Versicherungsnehmers wie eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Grundgedanke ist die Vorbeugung des Schadens; hierbei muss der Versicherungsnehmer im Rahmen seiner Möglichkeiten aktiv mitwirken.
Im konkreten Streitfall verneinte das LG Berlin die Leistungspflicht des Hausratversicherers, da der Versicherungsnehmer in hohem Maße unbekümmert und leichtfertig gehandelt habe. So hatten der Versicherungsnehmer und sein Freund während eines Urlaubs im thailändischen Pattaya mit zwei thailändischen Damen zuerst Alkohol getrunken und diese anschließend mit auf ihr Hotelzimmer genommen. Dort bedrohten die beiden Damen die Urlauber mit Messern und zwangen sie, mit Betäubungsmitteln versetztes Bier zu trinken. Nach dem Aufwachen waren die Frauen mit Bargeld und Schmuck des Versicherungsnehmers verschwunden. Der Streitwert (Schaden) betrug 6.417 EUR (LG Berlin, 21.12.2004 - 7 O 492/03).
Zwar waren der versicherte Tatbestand der Beraubung gemäß § 5 Ziffer 3 a) VHB 2000 (MB) (vgl. auch A § 3 Ziffer 4 a) VHB 2008 / 2010 (MB)) sowie der weltweiten Außenversicherung der Hausratversicherung gemäß § 11 Ziffer 1 VHB 2000 (MB) (vgl. auch A § 7 Ziffer 1 VHB 2008 / 2010 (MB)) gegeben. Doch erst das grob fahrlässige Verhalten des Versicherungsnehmers ermöglichte die Beraubung, der deshalb auch den Schaden zu tragen hat.
Zum Schutz des mitgenommenen Hausrates hat der Versicherungsnehmer auch auf Urlaubsreisen aktiv beizutragen. Immerhin vermeidet er dadurch ggf. erforderliche Abwägungen, ob es sich hierbei um leichte oder grobe Fahrlässigkeit handelte mit entsprechenden Konsequenzen für den Versicherungsschutz. Dazu beitragen kann er unter anderem durch:
Beachten der landestypischen Sicherheitsvorschriften
Verschluss von Wertsachen am Urlaubsort
Nichtmitnahme von Wertsachen auf Urlaubsreisen usw.
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Hausratversicherung für Familien - Tipps und Infos
In einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf frischer Tat angetroffen wird und eines der Mittel gemäß Nr. 4a aa) oder 4 bb) (Raub, s. Ziff. 4.3)
anwendet, um sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten (§ 3 Nr. d) VHB 2008). Entschädigungspflichtig sind im Rahmen der Hausratversicherung nicht nur die entwendeten Sachen, sondern
auch Schäden an versicherten Sachen als Folge eines Einbruchdiebstahls oder des Versuchs eines Einbruchdiebstahls. Auf der Suche nach Beute bricht der Täter
die Schränke gewaltsam auf und beschädigt sie hierbei.
Generell zum Ausschluss der hierdurch entstandenen Schäden. Versicherungsschutz besteht insoweit nur dann, wenn durch Einwirkung von Sturm oder Hagel
geschlossene Öffnungen unter Beschädigung des Gebäudes (z.B. Zersplittern der Fensterscheiben) überwunden wurden. Die Hausratversicherung leistet außerdem keine
Entschädigung für Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen,
Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden.
Kosten für das Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und den Abtransport von zerstörten und beschädigten versicherten Sachen zum nächsten
Ablagerungsplatz und für das Ablagern und Vernichten. Unter Aufräumen im Sinne dieser Bestimmung fallen z.B. die Beseitigung der bei erforderlicher
Reparatur von versicherten Sachen entstandenen Rückstände und Schmutz sowie das Wiedereinräumen der unbeschädigt gebliebenen versicherten Sachen. Durch
nicht versicherte Sachen entstehende Aufräumungskosten sind durch die Hausratversicherung für Familien zwar nicht versichert.
Soweit nicht anders vereinbart sind ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert. Voraussetzung
ist, dass diese Sachen zum versicherten Hausrat gehören und sie der Versicherungsnehmer der Hausratversicherung als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder
übernommen hat und daher hierfür die Gefahr trägt. Wichtig ist diese Deckung insbesondere für Mieter oder Wohnungseigentümer, die ihre Wohnung in größerem
Umfang, vor allem im Sanitärbereich auf eigene Kosten ausgebaut haben.
Wenn sich Reste und Trümmer versicherter und nicht versicherter Sachen untrennbar vermischt haben, sind die Gesamtkosten und nicht nur die anteilig
auf die versicherten Sachen entfallenden Aufräumungskosten ersatzpflichtig. Zu den Aufräumungskosten gehören bei Kontaminierung der Reste (etwa durch
Chemikalien) auch die Kosten für das Entseuchen der Reste, dies wird durch das Wort Vernichten in der Hausratversicherung für Familien besonders hervorgehoben. Obwohl in § 2 Nr. 1a VHB 92 ein
solcher Hinweis fehlt, gilt diese Aussage hierfür gleichermaßen.
Versicherungsschutz im Rahmen der Hausratversicherung besteht für versicherte Sachen (siehe § 1) innerhalb des Versicherungsortes. Versicherungsort ist die im Versicherungsvertrag bezeichnete
Wohnung des Versicherungsnehmers; zur Wohnung gehören auch Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom
Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden. Dies gilt auch für
Garagen in der Nähe des Versicherungsortes.
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Allgemeine Infos und Tipps über die Hausratversicherung
Schäden an versicherten Sachen, die nicht als eigentliche Folgeschäden eines Einbruchdiebstahls anzusehen sind oder die der Täter nach Einbruch ohne
Diebstahlabsicht anrichtet, sind Gegenstand der Hausratversicherung. Vandalismus liegt nach Abschnitt A § 3 Nr. 3 VHB 2008 vor, wenn jemand auf eine
der in § 3 Nr. 2a), 2e) oder 2f VHB 2008 bezeichneten Arten in den Versicherungsort eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
Wegen der Art des Eindringens in die Wohnung.
Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit nicht unter Nr. 2c genannt
(siehe Ziffer 2.2 zu den Wasserfahrzeugen und Fluggeräten), Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers, es sei denn, dieser
wurde ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen, Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Hausratversicherung für Familien Vertrag versichert sind (z.B. für
Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente bzw. Jagd- und Sportwaffen).
Darüberhinaus versichert die Hausratversicherung sind ferner privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, in das Gebäude eingefügte Sachen, die der Versicherungsnehmer als Mieter oder
Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er nach Vereinbarung mit dem Vermieter bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft
das Risiko trägt (Gefahrtragung). Sofern die ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachten oder in dessen Eigentum übergegangenen Sachen durch den Mieter
ersetzt werden, sind diese Sachen im Rahmen dieses Vertrages nicht versichert.
Das Behältnis und dessen Verschluss muss so beschaffen sein, dass es wenigstens eines bescheidenen Aufwands an Kraft oder technischer Hilfsmittel bedarf, es
aufzubrechen. Für die Aufbewahrung von Bargeld und Wertsachen, deren Wert die Entschädigungsgrenzen gemäß Abschnitt A § 13 Nr. 2b) VHB 2008 übersteigt, sind
allerdings Behältnisse mit erhöhtem Sicherheitsgrad vorgeschrieben (s. Ziff. 9.4). Ein Einbruchdiebstahl im Sinne der Hausratversicherung liegt des Weiteren vor, wenn jemand aus einem
verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen entwendet.
Die versicherten Gefahren Schmorbrände und Sengschäden sind übrigens begrifflich keine Brandschäden; sind sie aber Folge eines Brandes, fallen sie ebenfalls
unter den Ausschluss des § 3 Nr. 1 f AVB EPH. Weitere versicherte Gefahren überschneiden sich mit denen der Hausratversicherung und können zugleich
Abgrenzungsprobleme aufwerfen. Vor allem ist hier die versicherte Gefahr Unwetter zu nennen. Was diesem Begriff alles an elementaren Erscheinungsformen
zuzuordnen ist, scheint nicht eindeutig bestimmbar zu sein.
Für Sturm- und Hagelschäden besteht in der Hausratversicherung für Familien Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden (Abschnitt A § 6 Nr. 3 VHB 2008), mit
Ausnahme von Antennenanlagen und Markisen (s. Ziff. 6). Sturm ist gemäß Abschnitt A § 5 Nr. 2 VHB 2008 eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens
Windstärke 8; dies entspricht nach der Beaufortskala einer Windgeschwindigkeit von 62-74 km/h. Ist diese Windstärke für das im Versicherungsschein
bezeichnete Grundstück nicht feststellbar, so wird ein versichertes Sturmereignis unterstellt.
Hausratversicherung für Familien - Empfehlungen und Tipps
Die Hausratversicherung gehört auf Grund ihrer umfangreichen Tarif- und Leistungsgestaltung mit zu den komplexesten Versicherungsformen. Es gilt hierbei viele Dinge zu beachten, um einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz aus allen Tarifen eine gute und günstige Hausratversicherung für Familien Anbietern zu ermitteln. Nicht nur preislich unterscheiden sich die einzelnen Anbieter, sondern auch in den jeweiligen Leistungseinschlüssen.
Um einen auf die persönlichen Ansprüchen für Familien optimierten Versicherungsschutz durch die Hausratversicherung zu erhalten, ist in den meisten Fällen ein persönliches Gespräch mit einem unabhängigen Versicherungsmakler, welcher sich auf das Versicherungsgebiet "Hausratversicherung für Familien" spezialisiert hat, unbedingt zu empfehlen. Unter famk Hausratversicherung finden Sie weitere zusätzliche Informationen und Tipps über eine gute und optimale Tarifgestaltung.
Jeder Mensch hat unterschiedliche Ansprüche und Bedürfnisse, auch die persönliche Lebenssituation kann sich schnell ändern. All diese Faktoren spielen bei der Tarifwahl eine wichtige Rolle und können für Familien schnell dazu führen, wenn durch die Wahl eines falschen Tarif, ein mangelnder Verischerungsschutz, (eine sogenannte Unterversicherung) entsteht.
Wenn Sie eine gute und günstige Hausratversicherung für Familien suchen, stellen Sie nicht die Höhe der zu zahlenden Beiträge in den Vordergrund, denn oftmals sind die vermeindlich günstigeren Preise mit mangelnden Leistungen verbunden. Durch den Vergleich unserer Experten und deren jahrelanger Erfahrungen wird ein guter Kompromiss für Familien gefunden, welcher alle notwendigen Leistungen und Anforderungen einer Hausratversicherung gefunden, welche einen bestmöglichen Schutz zum günstigsten Preis beinhaltet.