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AOK Heilpraktiker Zusatzversicherung

AOK Heilpraktiker Zusatzversicherung

Durch die AOK Heilpraktiker Zusatzversicherung gut und günstig versichert

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Heilpraktiker Zusatzversicherung

AOK Heilpraktiker Zusatzversicherung - Gute Leistungen zu günstigen Preisen

Bei der Entscheidung für eine Krankenkasse oder einen privaten Krankenversicherer spielt für Patienten auch die Kostenübernahme von Naturheilverfahren durch einen Heilpraktiker eine wichtige Rolle. Denn Naturheilverfahren und Heilpraktikerbehandlungen werden als Alternative zur Schulmedizin bei den Patienten immer beliebter.

Im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten können privat Versicherte zum Heilpraktiker gehen. Wenn es allerdings um die Erstattung alternativer Therapien geht, ist der Markt bei den privaten Krankenversicherern immer noch gespalten. Ein Teil der Gesellschaften erstattet solche Behandlungen ihrer Vollkostentarife oder bietet gar spezielle ambulante Tarife an.

Heilpraktiker Zusatzversicherung im Rahmen der gesetzlichen Krankenkasse
Eine Heilpraktiker Zusatzversicherung erstattet entweder nach einem sehr umfangreichen Leistungskatalog für Naturheilverfahren oder nach dem Hufelandverzeichnis. Abhängig von den persönlichen Bedürfnissen lässt sich so die richtige Heilpraktiker Zusatzversicherung ermitteln.

Zum Leistungsumfang einer Heilpraktiker Zusatzversicherung zählen neben den klassischen Anwendungen wie Akupunktur, Homöopathie oder Osteopathie, auch zahlreiche weitere Leistungseinschlüsse, wie beispielsweise:
Kleiner grüner Haken Akupunktur (inkl. Zungen-, Puls-, Meridian- und Punktdiagnostik, Injektionen, Quaddelungen),
Kleiner grüner Haken Akupressur,
Kleiner grüner Haken anthroposophische Medizin,
Kleiner grüner Haken antihomotoxische Medizin,
Kleiner grüner Haken Aromatherapie,
Kleiner grüner Haken ausleitende Verfahren,
Kleiner grüner Haken Ayurveda,
Kleiner grüner Haken Biochemie nach Schüssler
und viele weitere Leistungen, welche sich im Rahmen der Heilpraktiker Zusatzversicherung individuell auf die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse zusammenstellen lassen.

Verschiedene Tarife der Heilpraktiker Zusatzversicherung übernehmen auch die Kosten für Sehhilfen und die gesetzlichen Eigenanteile im ambulanten und stationären Bereich (z.B. Rezeptgebühren). Darüberhinaus bieten einzelne Tarife auch Kostenerstattungen für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen (beispielsweise für IGeL-Leistungen), für brechkraftverändernde Augenoperationen wird teilweise auch geleistet.

In den meisten Fällen sind vor Wirksamkeit der Heilpraktiker Zusatzversicherung Wartezeiten abzuleisten. Die Wartezeiten betragen drei Monate für ambulante Behandlungen, also Behandlungen durch Heilpraktiker und Ärzte für Naturheilverfahren. Einige Tarife zur Heilpraktiker Zusatzversicherung leisten für Zahnersatz und Psychotherapie, hier betragen die Wartezeiten acht Monate.

Es gibt wie für Ärzte eine Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH), in der alle gängigen Tätigkeiten mit bestimmten Mindest- und Höchsthonorarsätzen aufgelistet sind.

Durch unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleich finden wir für Sie die günstigsten Tarife der AOK Heilpraktiker Zusatzversicherung mit den bestmöglichen Leistungseinschlüssen. Sie können so bis zu einige Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen, ohne auf Leistungsqualität verzichten zu müssen.

AOK Heilpraktiker Zusatzversicherung - Tipps und Infos

Bereits Pflegebedürftige können keine Heilpraktiker Zusatzversicherung mehr vereinbaren. Darüber hinaus besteht eine Wartezeit von drei Jahren, ausgenommen der Fall, dass durch einen Unfall eine Pflegebedürftigkeit einsetzt. Der Leistungsbeginn erfolgt nach einer dreimonatigen Karenzzeit nach Eintritt des Pflegefalles, wobei einige Versicherer einen unmittelbar vorangehenden Krankenhausaufenthalt auf die Karenzzeiten anrechnen. Die Pflegebedürftigkeit ist ärztlich nachzuweisen, wobei die Kosten vom Versicherungsnehmer getragen werden.

Der Verdienstausfall wegen Arbeitsunfähigkeit in Folge von Krankheit oder Unfall kann durch die Versicherung eines Krankentagegeldes abgesichert werden. Diese Absicherung ist für selbstständig Erwerbstätige ebenso notwendig wie für Lohn- und Gehaltsempfänger. Das Krankentagegeld der Heilpraktiker Zusatzversicherung ist unmittelbarer Lohn- bzw. Gehaltsersatz. Absicherbar ist das durch die berufliche Tätigkeit erzielte, bei Arbeitsunfähigkeit entfallende und auf den Kalendertag umgerechnete Nettoeinkommen.

Die Kosten für implantologische Leistungen einschließlich der dazugehörigen zahntechnischen Laborleistungen und Materialien je Implantat sind teilweise auf z. B. 1.500 EUR, die dazugehörigen chirurgischen Leistungen insgesamt auf weitere 1.500 EUR begrenzt. Andere Tarifregelungen sehen die Kostenübernahme bis zu 75 Prozent des Rechnungsbetrags, für maximal vier Implantate pro Kiefer oder 15, 35, 50 bis zu 80 Prozent vor. Auch Anträge auf Kostenübernahme für Implantate werden durch die AOK Heilpraktiker Zusatzversicherung genau analysiert.

Die stationären Heilbehandlungstarife umfassen zumeist folgende Leistungsbereiche. Unterbringung, Verpflegung und Behandlung im Krankenhaus werden als allgemeine Krankenhausleistungen mit der Heilpraktiker Zusatzversicherung abgerechnet. Als Regelleistungen gelten dabei der allgemeine Pflegesatz, der besondere Pflegesatz, Sonderentgelte, gesondert berechnete Leistungen eines Belegarztes, die Kosten der Beleghebamme sowie des Entbindungspflegers. Als Wahlleistungen gelten einerseits die Behandlung durch einen liquidationsberechtigten Arzt.

Das Tagegeld ist zur Finanzierung zusätzlich durch die stationäre Behandlung entstandener Kosten gedacht, z.B. für Fahrten der Familienangehörigen zum Krankenhaus, Kosten eines Stellvertreters im Betrieb, Telefonkosten usw. Bei Verzicht auf Wahlleistungen im Krankenhaus wird in der Regel als Ausgleich dafür ein Krankenhaustagegeld durch die AOK Heilpraktiker Zusatzversicherung ausgezahlt. Die Ausgleichsleistung bei Verzicht auf Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettunterbringung kann bis zu 50 EUR pro Tag betragen.

Es wurden rund 50 Zahnersatzbefunde mit bestimmten Festzuschüssen festgelegt. Ziel war es, auf dieser Basis die Kostenerstattung durch die Heilpraktiker Zusatzversicherung für eine einfache Zahnersatzversorgung per Festzuschuss zu regeln. Allerdings bleibt der Festzuschuss in der Höhe von 115 bis 150 EUR für eine Backenzahnkrone konstant, unabhängig von den tatsächlichen Kosten, die bei einfachster Ausführung bei 230 EUR, aber durchaus bei höherwertigen Ausführungen bei 400, 500 oder 700 EUR liegen können.

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Allgemeine Infos und Tipps über die Heilpraktiker Zusatzversicherung

Für Zahnbehandlung werden die Leistungen zum Teil mit und zum Teil ohne zeitliche Begrenzung vereinbart. Außerdem bestehen oft Summenbegrenzungen entweder für die gesamte Vertragsdauer oder für die ersten Versicherungsjahre. Zahnersatz sind prothetische Leistungen, Stiftzähne, Brücken, Kronen, Reparatur von Zahnersatz, Aufbisshilfen und Schienen. Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie kann eine Kostenerstattung durch die Heilpraktiker Zusatzversicherung zwischen 50 bis 100 Prozent gewählt werden. Gerade in diesem Bereich gibt es eine Vielzahl verschiedenster Tarife.

Das Angebot durch die AOK Heilpraktiker Zusatzversicherung reicht von Kombi-Paketen über klar definierte Zahnzusatzpolicen, Krankenhauszusatzversicherung bis hin zu Pflegezusatzversicherung, Leistungsangeboten speziell zum Einschluss von Heilpraktikerbehandlung, Naturheilverfahren und alternativen Heilmethoden auf der Basis des Hufeland-Verzeichnisses sowie der Möglichkeit des Abschlusses von Krankentagegeldversicherungen und sog. reinen Ergänzungsversicherungen in der Kombination mehrerer Leistungsarten.

Daraus ergibt sich ein Eigenanteil des Patienten selbst bei höchster Bonusregelung von 115 bis 585 EUR. Der Eigenanteil der Patienten beträgt mindestens 35 Prozent, bei höherwertigen Ausführungen des Zahnersatzes können aber durchaus auch 50, 70 oder in der Spitze 85 Prozent erreicht werden. Dann ist eine Heilpraktiker Zusatzversicherung als sinnvoll anzusehen. Für Kinder ist die kieferorthopädische Leistung der Zahnregulierung durch Zahnspangen schon eine regelmäßige Leistung geworden, die nur noch von der GKV übernommen wird.

Die Heilpraktiker Zusatzversicherung wird nur von sehr wenigen Versicherern angeboten. Sie zahlt bei ambulanter Pflege durch ausgebildete Krankenpfleger, Schwestern oder Altenpfleger. Darüber hinaus werden Hilfsmittel ganz oder teilweise finanziert. Bei teilstationärer Pflege in einem Tagespflegeheim, einer Nachtklinik oder einer Werkstatt für Behinderte werden die Pflegezuschläge und die Transportkosten mit Spezialfahrzeugen zu diesen Einrichtungen ebenfalls übernommen. Die entstandenen Kosten werden bis zu 80 Prozent ersetzt.

So wird für Arbeitnehmer eine volle Angleichung an die gesetzlichen Bestimmungen über die Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung erreicht. In der Mehrzahl bietet die Heilpraktiker Zusatzversicherung die Verdienstausfallversicherung ohne zeitliche Begrenzung der Leistungsdauer an. So besteht die Möglichkeit, dass bis zum Eintritt des Rentenfalls keine vorherige Aussteuerung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt und somit voller Versicherungsschutz bestehen bleibt. Am Markt existieren allerdings auch Tarife mit Begrenzungen.

Die meisten Tarife sehen Leistungen für Implantate vor, allerdings mit ganz erheblichen Unterschieden. So werden bei einigen Anbietern maximal 4, 5 oder 6 Implantate je Kiefer kostenmäßig berücksichtigt und abhängig vom Leistungsprozentsatz abgerechnet. Teilweise wird pro Implantat eine Maximalleistung von 500 oder 1.000 EUR vorgesehen. Zum Teil hängt die Höhe vom Festzuschuss der GKV ab, zum Teil von der AOK Heilpraktiker Zusatzversicherung , mit der zusammen der Leistungsprozentsatz von z. B. 70 oder 80 Prozent erreicht wird.

AOK Heilpraktiker Zusatzversicherung - Empfehlungen und Tipps

Die Heilpraktiker Zusatzversicherung gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die AOK Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.

Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der AOK Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "AOK Heilpraktiker Zusatzversicherung" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.

Eine gute und günstige Heilpraktiker Zusatzversicherung zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Apella Heilpraktiker Zusatzversicherung finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Heilpraktiker Zusatzversicherung, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.

Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die AOK Heilpraktiker Zusatzversicherung mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.


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