Durch die BBV Pflegerentenversicherung gut und günstig versichert
PflegerentenversicherungDie besten Anbieter im VergleichTop Leistungen zum günstigsten Preis
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Pflegerentenversicherung
BBV Pflegerentenversicherung - Gute Leistungen zu günstigen Preisen
Bei der Pflegerentenversicherung handelt es sich um ein durch die Lebensversicherer entwickeltes Produkt, mit denen der Versicherte die finanziellen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung in Form einer zusätzlichen Pflegerente ergänzen kann.
Liegt eine Pflegebedürftigkeit vor, so erhält der Versicherungsnehmer aus der Pflegerentenversicherung eine bei Vertragsabschluß vereinbarte lebenslange Pflegerente. Die Höhe der Versicherungssumme (Pflegerente) kann zwischen 250,- € und 4.000,- € gewählt werden. Eine Gesundheitsprüfung kann von vereinfacht über normal bis hin zu umfangreich reichen.
Einige Versicherer leisten bei erstmaliger Feststellung der Pflegebedürftigkeit eine einmalige Sofortleistung in Höhe mehrerer Pflegerenten, (beispielsweise von 6 Pflegerenten) als Ergänzung zur erstmaligen Pflegerentenzahlung. Diese schnelle, zusätzliche finanzielle Hilfe ist dafür gedacht, wenn auf Grund von Umbaumaßnahmen innerhalb der Wohnräume, oder Umzugskosten ein erhöhter finanzielle Bedarf seitens des Pflegebürftigen besteht. Manche Anbieter sehen auch eine Todesfallleistung bei Nichtinanspruchnahme der Pflegerente vor.
Beispiel
Die Vertragslaufzeit zur Pflegerentenversicherung beträgt immer ein Jahr, wobei der gewählte Tarif auf eine lebenslange Leistung der Pflegerente ausgelegt sein sollte. Hierfür werden folgende Tarifvarianten zur Pflegerente am Markt angeboten,
Selbstständige Pflegerentenversicherung
Bei der selbstständigen Pflegerentenversicherung handelt es sich um eine reine Risikoversicherung für den Fall des Eintritts einer Pflegebedürftigkeit, welche durch verschiedene Optionen wie beispielsweise
Leistung im Todesfall,
Sofortleistung bei Pflegerentenbeginn, oder
vorzeitige Beitragsbefreiung, erweitert werden kann.
Pflegerenten Zusatzversicherung
Bei der Pflegerenten Zusatzversicherung handelt es sich um eine günstigere Variante der selbstständigen Pflegerentenversicherung. Diese private Zusatzpflegerente wird entsprechend dem Grad der Pflegebedürftigkeit bis zum Tod der versicherten Person gezahlt.
Pflegerentenoption
Die Pflegerentenoption ist noch relativ jung und wird von den meisten Anbietern kostenlos angeboten. Die Pflegerentenoption wird derzeit in Kombination mit folgenden anderen Tarifen vorgesehen:
mit einer klassischen Rentenversicherung,
mit einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung,
mit einer Sterbegeldversicherung,
mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung,
bei der Riester Rente, oder
bei der Rürup Rente.
Die Pflegerentenoption kann erst nach Ablauf des Hauptvertrages der vorgenannten Versicherungsformen bzw. zu einem anderen zuvor vereinbarten Termin gezogen werden.
Welche Form der Pflegerentenversicherung gewählt und welche Leistungsstaffelungen in den einzelnen Pflegestufen vereinbart wird, hängt vor allem von den persönlichen Bedürfnissen und Ansprüchen ab. Will man sich beispielsweise ausschließlich gegen den Großschadenfall (Pflegestufe III), oder bereits auch bei beginnender Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe I oder II) absichern ect.?
Durch unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleich finden wir für Sie die günstigsten Tarife der BBV Pflegerentenversicherung mit den bestmöglichen Leistungseinschlüssen. Sie können so bis zu einige Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen, ohne auf Leistungsqualität verzichten zu müssen.
BBV Pflegerentenversicherung - Tipps und Infos
Dynamische Entwicklung der Leistung, Reduzierung von Beitragsanpassungen durch Überschussverwendung Beitragsanpassungen aufgrund von Beitragsanpassungsklauseln
möglich, Beitragsfreistellung zur Pflegerentenversicherung bei Pflegebedürftigkeit, Dynamikvereinbarung garantiert Leistungsanpassung an die Preisentwicklung, Bei der Leistungserhöhung
Verzicht auf eine erneute Gesundheitsprüfung, Die volle versicherte Leistung wird schon in Pflegestufe I geleistet, Die volle versicherte Leistung wird nur
in Pflegestufe III geleistet
Während ein Versicherer vielleicht den Versicherungsschutz zu bezahlbaren Beiträgen akzeptiert, verlangt ein anderer eventuell vergleichsweise hohe
Beitragszuschläge. Das neue VVG bedingt eine detailliertere Fragestellung als bisher, denn seit dem 1.1.2008 muss der VN bei der vorvertraglichen
Anzeigepflicht nur noch das beantworten, wonach die BBV Pflegerentenversicherung ausdrücklich in Textform gefragt hat. Damit entfällt die Pflicht, gefahrerhebliche Umstände
von sich aus zu benennen und im Zeitraum nach der Antragstellung eigeninitiativ hinzugekommene Gefahrumstände zu melden.
Ein Versicherer bietet inzwischen die Variante Assistance mit Reha-Komponente an. Nach einem Unfall, der eine voraussichtliche Invalidität von mindestens 50
Prozent nach sich zieht, kann die Beratungsleistung eines spezialisierten Reha-Managers in Anspruch genommen werden. Neben dem Honorar für den Reha-Manager
übernimmt der BBV Pflegerentenversicherung auch die Kosten, die bei der Umsetzung der Empfehlungen entstehen. Der persönliche Reha-Manager kümmert sich bis zu zwei Jahre
lang um den Versicherten.
In den Pflegetagegeldtarifen sollte nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit die Beitragsbefreiung einsetzen. Auf Wartezeiten sollte verzichtet werden. Eine
dynamische Anpassung sollte möglich sein. Die Leistung sollte ab Pflegestufe I beginnen, da 45 Prozent der Pflegebedürftigen I erreichen, 40 Prozent II und
nur 15 Prozent III. Auch die Leistungsunterschiede bei häuslicher und stationärer Pflege sollten beachtet werden. Die neue Tarifgeneration der Pflegekostenversicherung
orientiert ihre Leistungen an den Pflegestufen der Pflegerentenversicherung.
Sobald das Einkommen diese Grenze übersteigt, berechnet sich der Beitrag von maximal diesem Grenzwert, und nicht mehr als Prozentsatz vom Gesamteinkommen. Der
Beitrag wird für alle erhoben, die nach dem 31.12.1939 geboren worden sind und das 23. Lebensjahr vollendet haben. Rentner haben seit 1.4.2004 den Beitrag
zur Pflegerentenversicherung allein zu tragen. Unterhaltsberechtigte Kinder und Ehegatten, deren monatliches Gesamteinkommen die Grenze für die Familienversicherung
nicht übersteigt, sind in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert.
Vorübergehende akute Erkrankungen führen zu keiner höheren Einstufung in der Pflegerentenversicherung. Vorübergehende Besserungen bleiben ebenfalls unberücksichtigt. Eine Erkrankung oder
Besserung gilt dann nicht als vorübergehend, wenn sie nach sechs Monaten noch anhält. Die Höhe der Pflegeleistung richtet sich dann nach der Pflegestufe und
beläuft sich z.B. auf 40 Prozent in der Pflegestufe I, 70 Prozent in der Pflegestufe II, 100 Prozent in der Pflegestufe III Dabei ist es nicht erforderlich,
dass für die Pflege nur Fachkräfte eingesetzt werden.
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Allgemeine Infos und Tipps über die Pflegerentenversicherung
Einige Pflegerentenversicherung Anbieter halten am traditionellen Punktekatalog fest. Die Pflegekostenversicherung zahlt einen Zuschuss zu den Pflegekosten im Pflegeheim und bei
teilstationärer Pflege unter unterschiedlichen Voraussetzungen bis zu einer vereinbarten Obergrenze von 80, 90 oder 100 Prozent. Bei häuslicher Pflege
leisten die Versicherer ca. 50 bis 80 Prozent der erstattungsfähigen Kosten. In den meisten Fällen erfolgt nur eine Erstattung der nicht durch die SPV/PPV
abgedeckten tatsächlichen Pflegekosten und unter Vorlage von Rechnungen und Belegen.
Sobald das Einkommen diese Grenze übersteigt, berechnet sich der Beitrag von maximal diesem Grenzwert, und nicht mehr als Prozentsatz vom Gesamteinkommen. Der
Beitrag wird für alle erhoben, die nach dem 31.12.1939 geboren worden sind und das 23. Lebensjahr vollendet haben. Rentner haben seit 1.4.2004 den Beitrag
zur Pflegerentenversicherung allein zu tragen. Unterhaltsberechtigte Kinder und Ehegatten, deren monatliches Gesamteinkommen die Grenze für die Familienversicherung
nicht übersteigt, sind in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert.
Die Pflegerenten aus der Pflegerentenversicherung werden oftmals auf der Basis der Pflegedefinition nach §§ 14, 15 SGB XI erbracht. Bewertungsmaßstab für die Einstufung des Pflegefalls kann
auch die Art und der Umfang der erforderlichen täglichen Hilfe bei den Tätigkeiten des täglichen Lebens ADL (Activities of Daily Living) durch eine andere
Person sein. Bei der ADL-Definition gibt es sechs eindeutig beschriebene körperliche Grundfertigkeiten, die untersucht werden.
Dynamische Entwicklung der Leistung, Reduzierung von Beitragsanpassungen durch Überschussverwendung Beitragsanpassungen aufgrund von Beitragsanpassungsklauseln
möglich, Beitragsfreistellung zur Pflegerentenversicherung bei Pflegebedürftigkeit, Dynamikvereinbarung garantiert Leistungsanpassung an die Preisentwicklung, Bei der Leistungserhöhung
Verzicht auf eine erneute Gesundheitsprüfung, Die volle versicherte Leistung wird schon in Pflegestufe I geleistet, Die volle versicherte Leistung wird nur
in Pflegestufe III geleistet
Als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer), soweit dieser nach deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt, sowie als sonstiges Besatzungsmitglied
eines Luftfahrzeuges, bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeuges auszuübenden beruflichen Tätigkeit, bei der Benutzung von Raumfahrzeugen, durch Beteiligung an
Fahrtveranstaltungen mit Kraftfahrzeugen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt und den dazugehörigen Übungsfahrten, durch eine
widerrechtliche Handlung sind von der BBV Pflegerentenversicherung ausgeschlossen.
Bei einigen BBV Pflegerentenversicherung Anbietern ist eine Todesfallleistung bei Nichtinanspruchnahme der Pflegerente als Zusatzleistung eingeschlossen. Verstirbt z.B. die
versicherte Person vor dem 85. Lebensjahr, dann wird der zuvor gezahlte Einmalbeitrag im ersten Versicherungsjahr geleistet und fällt danach gleichmäßig bis
zum 85. Lebensjahr, so dass mit 80 Jahren nur noch ein geringer Restbetrag ausgezahlt würde. Teilweise erfolgt auch schon die Beitragsbefreiung bei
Pflegebedürftigkeit ab der Pflegestufe II.
BBV Pflegerentenversicherung - Empfehlungen und Tipps
Die Pflegerentenversicherung gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die BBV Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.
Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der BBV Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "BBV Pflegerentenversicherung" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.
Eine gute und günstige Pflegerentenversicherung zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Pflegerentenversicherung für Beamte finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Pflegerentenversicherung, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.
Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die BBV Pflegerentenversicherung mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.