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Gute Pflegerentenversicherung

Gute Pflegerentenversicherung

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Pflegerentenversicherung

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Bei der Pflegerentenversicherung handelt es sich um ein durch die Lebensversicherer entwickeltes Produkt, mit denen der Versicherte die finanziellen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung in Form einer zusätzlichen Pflegerente ergänzen kann.

Liegt eine Pflegebedürftigkeit vor, so erhält der Versicherungsnehmer aus der Pflegerentenversicherung eine bei Vertragsabschluß vereinbarte lebenslange Pflegerente. Die Höhe der Versicherungssumme (Pflegerente) kann zwischen 250,- € und 4.000,- € gewählt werden. Eine Gesundheitsprüfung kann von vereinfacht über normal bis hin zu umfangreich reichen.

Einige Versicherer leisten bei erstmaliger Feststellung der Pflegebedürftigkeit eine einmalige Sofortleistung in Höhe mehrerer Pflegerenten, (beispielsweise von 6 Pflegerenten) als Ergänzung zur erstmaligen Pflegerentenzahlung. Diese schnelle, zusätzliche finanzielle Hilfe ist dafür gedacht, wenn auf Grund von Umbaumaßnahmen innerhalb der Wohnräume, oder Umzugskosten ein erhöhter finanzielle Bedarf seitens des Pflegebürftigen besteht. Manche Anbieter sehen auch eine Todesfallleistung bei Nichtinanspruchnahme der Pflegerente vor.

Beispiel
Die Vertragslaufzeit zur Pflegerentenversicherung beträgt immer ein Jahr, wobei der gewählte Tarif auf eine lebenslange Leistung der Pflegerente ausgelegt sein sollte. Hierfür werden folgende Tarifvarianten zur Pflegerente am Markt angeboten,

Grüner Pfeil nach rechts Selbstständige Pflegerentenversicherung
Bei der selbstständigen Pflegerentenversicherung handelt es sich um eine reine Risikoversicherung für den Fall des Eintritts einer Pflegebedürftigkeit, welche durch verschiedene Optionen wie beispielsweise
Kleiner grüner Haken Leistung im Todesfall,
Kleiner grüner Haken Sofortleistung bei Pflegerentenbeginn, oder
Kleiner grüner Haken vorzeitige Beitragsbefreiung, erweitert werden kann.

Grüner Pfeil nach rechts Pflegerenten Zusatzversicherung
Bei der Pflegerenten Zusatzversicherung handelt es sich um eine günstigere Variante der selbstständigen Pflegerentenversicherung. Diese private Zusatzpflegerente wird entsprechend dem Grad der Pflegebedürftigkeit bis zum Tod der versicherten Person gezahlt.

Grüner Pfeil nach rechts Pflegerentenoption
Die Pflegerentenoption ist noch relativ jung und wird von den meisten Anbietern kostenlos angeboten. Die Pflegerentenoption wird derzeit in Kombination mit folgenden anderen Tarifen vorgesehen:
Kleiner grüner Haken mit einer klassischen Rentenversicherung,
Kleiner grüner Haken mit einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung,
Kleiner grüner Haken mit einer Sterbegeldversicherung,
Kleiner grüner Haken mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung,
Kleiner grüner Haken bei der Riester Rente, oder
Kleiner grüner Haken bei der Rürup Rente.

Die Pflegerentenoption kann erst nach Ablauf des Hauptvertrages der vorgenannten Versicherungsformen bzw. zu einem anderen zuvor vereinbarten Termin gezogen werden.

Welche Form der Pflegerentenversicherung gewählt und welche Leistungsstaffelungen in den einzelnen Pflegestufen vereinbart wird, hängt vor allem von den persönlichen Bedürfnissen und Ansprüchen ab. Will man sich beispielsweise ausschließlich gegen den Großschadenfall (Pflegestufe III), oder bereits auch bei beginnender Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe I oder II) absichern ect.?

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Gute Pflegerentenversicherung - Tipps und Infos

Zur Pflegestufe II der Gute Pflegerentenversicherung zählen Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Zeitaufwand muss mindestens drei Stunden betragen, wobei mindestens zwei Stunden auf die Grundpflege entfallen müssen (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 SGB XI).

Hierzu zählen im Bereich der Gute Pflegerentenversicherung die Körperpflege das Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämen, Rasieren, Darm- und Blasenentleerung, Ernährung das mundgerechte Zubereiten oder die Aufnahme der Nahrung, Mobilität das selbstständige Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen oder das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung, hauswirtschaftlichen Versorgung das Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung oder das Beheizen.

Die Beiträge der Gute Pflegerentenversicherung werden bei Arbeitnehmern je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgebracht. Eine Ausnahme gilt für das Bundesland Sachsen, in dem Arbeitgeber nur 0,35 Prozent und Arbeitnehmer 1,35 Prozent tragen, weil anders als im sonstigen Bundesgebiet kein gesetzlicher Feiertag zur Entlastung der Arbeitgeber von den zusätzlichen Kosten der 1995 eingeführten Pflegeversicherung aufgegeben worden ist. Bei Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber einen Arbeitgeberzuschuss nach den gleichen Bedingungen wie in Pflegeversicherung.

Die Höhe der Pflegerentenversicherung Leistung in der Pflegestufe I variiert zwischen 25, 30 und bis zu 50 Prozent der vereinbarten Leistung. In Anlehnung an die SPV wird allerdings nicht immer die gleiche Leistung bei ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Pflege gezahlt. Teilweise wird nicht zwischen ambulanter und stationärer Pflege differenziert. Wählen Pflegebedürftige die vollstationäre Pflege, obwohl dies nicht erforderlich ist, dann werden z.B. in den Pflegestufen I, II, III vom vereinbarten Pflegetagegeld 25, 50 oder 75 Prozent gezahlt.

Sobald das Einkommen diese Grenze übersteigt, berechnet sich der Beitrag von maximal diesem Grenzwert, und nicht mehr als Prozentsatz vom Gesamteinkommen. Der Beitrag wird für alle erhoben, die nach dem 31.12.1939 geboren worden sind und das 23. Lebensjahr vollendet haben. Rentner haben seit 1.4.2004 den Beitrag zur Pflegerentenversicherung allein zu tragen. Unterhaltsberechtigte Kinder und Ehegatten, deren monatliches Gesamteinkommen die Grenze für die Familienversicherung nicht übersteigt, sind in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert.

Für die Unterkunfts- und Verpflegungskosten, auch Hotelkosten genannt, wird durch die Pflegerentenversicherung meist ebenso wenig gezahlt wie eine Erstattung der Kosten für Zahlungen an Privatpersonen, z.B. Familienmitglieder bei ambulanter Pflege vorgenommen oder für nicht pflegerischen Hilfsleistungen wie z.B. Vorlesen geleistet. Versicherte Personen erhalten teilweise bei ambulanter und stationärer Pflege ein Pflegegeld, z.T. wird nur bei häuslicher Pflege durch Pflegeprofis geleistet.

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Allgemeine Infos und Tipps über die Pflegerentenversicherung

Beim Höchsteintrittsalter zur Tagegeldversicherung akzeptieren einige Krankenversicherer nur Versicherte bis zum 55., 60., 64. oder 65. Lebensjahr. Die Universa und Barmenia heben sich mit dem 99. und 100. Lebensjahr positiv ab. Versicherungsschutz kann auch schon für Babys ab Geburt und Kleinkinder vereinbart werden. Pflegerentenversicherung Anbieter sehen in den Bedingungen vor, dass eine Leistung für Pflegebedürftigkeit vor Vollendung des 29. Lebensjahres nur dann erfolgt, wenn diese durch einen Unfall verursacht wurde.

Allerdings richten sich die Beiträge der privaten Krankenversicherer nach dem Alter der zu versichernden Person. Es besteht Versicherungspflicht bei dem Krankenversicherungsunternehmen, bei dem die versicherte Person bereits privat krankenversichert ist. Innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht besteht aber auch die Möglichkeit, einen anderen Versicherer zu wählen. Der Beitrag ist nicht vom Einkommen, sondern vom Alter abhängig. Begrenzt wird er grundsätzlich auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Pflegerentenversicherung.

Aufstockung der Pflegerentenversicherung um einen bestimmten Prozentsatz oder Tagessatz. Leistet die SPV wenig, dann zahlt auch der private Krankenversicherer wenig. Die Höhe der Leistung ist fast immer gedeckelt und die Koppelung an den Kassensatz kann nachteilig wirken. Verringert nämlich die SPV künftig ihre Leistung, dann sinken auch die Zuschüsse der Pflegerentenversicherung. Einzelne Versicherer wie ARAG und Continentale stocken die Grundleistung auf 100 und 200 Prozent auf.

Zur Pflegestufe I im Sinne der Pflegerentenversicherung gehören Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich Hilfe benötigen. Außerdem muss zusätzlich mehrfach in der Woche eine Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt werden (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 SGB XI). Der Zeitaufwand in Pflegestufe I muss wöchentlich im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen.

Übersteigt eine Pflegemaßnahme das medizinisch notwendige Maß oder ist die geforderte Vergütung nicht angemessen, so kann der Versicherer seine Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen. Hat die durch die Gute Pflegerentenversicherung versicherte Person wegen desselben Versicherungsfalles einen Anspruch gegen mehrere Erstattungsverpflichtete, darf die Gesamterstattung die Gesamtaufwendungen nicht übersteigen. unmittelbar oder mittelbar durch den vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen oder den vorsätzlichen Einsatz.

Die Gute Pflegerentenversicherung ist eine Pflichtversicherung, der alle Pflicht-, freiwillig Versicherte und Familienversicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung angehören. Träger sind die Pflegekassen, die den Krankenkassen angegliedert sind. Die Beiträge werden vom Einkommen des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Der Beitragssatz beträgt 1,95 Prozent. Seit dem 1.1.2005 zahlen Kinderlose zusätzlich 0,25 Prozentpunkte mehr Beitrag, ausgenommen sind vor dem 1.1.1940 geborene Versicherte.

Gute Pflegerentenversicherung - Empfehlungen und Tipps

Genrell ist jedem der Abschluß einer Pflegerentenversicherung zu empfehlen, dennoch sollten Sie sich nicht gleich für den erstbesten Anbieter entscheiden, sondern sich durch unabhängige Experten beraten lassen, damit Sie im Bedarfsfall die von Ihnen gewünschten Leistungen erhalten und trotzdem nicht zu viel an Beiträgen zahlen müssen.

Gute Leistungen zu niedrigen Preisen, wer sich für eine Pflegerentenversicherung interessiert, sollte diese im Internet vergleichen, denn in vielen Fällen lassen sich die besten Tarife ganz einfach über unabhängige Vergleichsportale ermitteln. Doch was zeichnet eine Gute Pflegerentenversicherung aus, woran erkennen Sie einen Anbieter der 2024, die von Ihnen benötigten Leistungen zum günstigsten Preis anbietet?

Bei zahlreichen Versicherungen stellen wir auf unserer Webseite Onlinerechner zur Verfügung, mit deren Hilfe Sie die notwendigen Leistungen eingeben können. Danach werden gemäß Ihren Angaben zwischen allen Anbietern die verschiedenen Tarifkombinationen ermittelt und die dafür anfallenden Beiträge berechnet, welche Sie dann direkt online vergleichen können.

Mit den den integrierten Tarifvergleich werden Ihnen dann die besten Tarife und die darin enthaltenen Leistungen aufgeführt. Desweiteren erhalten Sie eine übersichtliche Darstellung der durch Stiftung Warentest bewerteten Leistungen, insbesondere aller Testsieger, wie beispielsweise der Haftpflichtkasse Pflegerentenversicherung. So können Sie zeitsparend und ohne lange suchen zu müssen eine Gute Pflegerentenversicherung 2024 finden.

Vor allem bei der Pflegerentenversicherung werden zahlreiche Tarife mit unterschiedlichen Leistungen durch eine große Zahl an Anbietern angeboten, welche Sie so online vergleichen können. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass Sie diese Vergleiche direkt am Bildschirm durchführen können und die für Ihren Bedarf besten Pflegerentenversicherung Anbieter ermitteln können.


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