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Medien Pflegerentenversicherung

Medien Pflegerentenversicherung

Durch die Medien Pflegerentenversicherung gut und günstig versichert

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Pflegerentenversicherung

Medien Pflegerentenversicherung - Gute Leistungen zu günstigen Preisen

Bei der Pflegerentenversicherung handelt es sich um ein durch die Lebensversicherer entwickeltes Produkt, mit denen der Versicherte die finanziellen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung in Form einer zusätzlichen Pflegerente ergänzen kann.

Liegt eine Pflegebedürftigkeit vor, so erhält der Versicherungsnehmer aus der Pflegerentenversicherung eine bei Vertragsabschluß vereinbarte lebenslange Pflegerente. Die Höhe der Versicherungssumme (Pflegerente) kann zwischen 250,- € und 4.000,- € gewählt werden. Eine Gesundheitsprüfung kann von vereinfacht über normal bis hin zu umfangreich reichen.

Einige Versicherer leisten bei erstmaliger Feststellung der Pflegebedürftigkeit eine einmalige Sofortleistung in Höhe mehrerer Pflegerenten, (beispielsweise von 6 Pflegerenten) als Ergänzung zur erstmaligen Pflegerentenzahlung. Diese schnelle, zusätzliche finanzielle Hilfe ist dafür gedacht, wenn auf Grund von Umbaumaßnahmen innerhalb der Wohnräume, oder Umzugskosten ein erhöhter finanzielle Bedarf seitens des Pflegebürftigen besteht. Manche Anbieter sehen auch eine Todesfallleistung bei Nichtinanspruchnahme der Pflegerente vor.

Beispiel
Die Vertragslaufzeit zur Pflegerentenversicherung beträgt immer ein Jahr, wobei der gewählte Tarif auf eine lebenslange Leistung der Pflegerente ausgelegt sein sollte. Hierfür werden folgende Tarifvarianten zur Pflegerente am Markt angeboten,

Grüner Pfeil nach rechts Selbstständige Pflegerentenversicherung
Bei der selbstständigen Pflegerentenversicherung handelt es sich um eine reine Risikoversicherung für den Fall des Eintritts einer Pflegebedürftigkeit, welche durch verschiedene Optionen wie beispielsweise
Kleiner grüner Haken Leistung im Todesfall,
Kleiner grüner Haken Sofortleistung bei Pflegerentenbeginn, oder
Kleiner grüner Haken vorzeitige Beitragsbefreiung, erweitert werden kann.

Grüner Pfeil nach rechts Pflegerenten Zusatzversicherung
Bei der Pflegerenten Zusatzversicherung handelt es sich um eine günstigere Variante der selbstständigen Pflegerentenversicherung. Diese private Zusatzpflegerente wird entsprechend dem Grad der Pflegebedürftigkeit bis zum Tod der versicherten Person gezahlt.

Grüner Pfeil nach rechts Pflegerentenoption
Die Pflegerentenoption ist noch relativ jung und wird von den meisten Anbietern kostenlos angeboten. Die Pflegerentenoption wird derzeit in Kombination mit folgenden anderen Tarifen vorgesehen:
Kleiner grüner Haken mit einer klassischen Rentenversicherung,
Kleiner grüner Haken mit einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung,
Kleiner grüner Haken mit einer Sterbegeldversicherung,
Kleiner grüner Haken mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung,
Kleiner grüner Haken bei der Riester Rente, oder
Kleiner grüner Haken bei der Rürup Rente.

Die Pflegerentenoption kann erst nach Ablauf des Hauptvertrages der vorgenannten Versicherungsformen bzw. zu einem anderen zuvor vereinbarten Termin gezogen werden.

Welche Form der Pflegerentenversicherung gewählt und welche Leistungsstaffelungen in den einzelnen Pflegestufen vereinbart wird, hängt vor allem von den persönlichen Bedürfnissen und Ansprüchen ab. Will man sich beispielsweise ausschließlich gegen den Großschadenfall (Pflegestufe III), oder bereits auch bei beginnender Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe I oder II) absichern ect.?

Durch unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleich finden wir für Sie die günstigsten Tarife der Medien Pflegerentenversicherung mit den bestmöglichen Leistungseinschlüssen. Sie können so bis zu einige Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen, ohne auf Leistungsqualität verzichten zu müssen.

Medien Pflegerentenversicherung - Tipps und Infos

Bei mehreren Pflegerentenversicherung Anbietern reicht es aus, wenn der MDK beziehungsweise bei Privatversicherten Medicproof feststellt, dass eine Pflegebedürftigkeit besteht. Leistungspflicht besteht dann, wenn die SPV oder Pflegerentenversicherung leistet. Damit wird eine zusätzliche medizinische Untersuchung vermieden. Die anerkannte Pflegestufe sollte vom Krankenversicherer übernommen werden. Auch nach Beginn der Leistung sollten die ärztlichen Ergebnisse der SPV maßgebend sein, d.h. es sollte keine zusätzlichen Untersuchungen, keine Warte- oder Karenzzeiten geben.

Hierzu zählen im Bereich der Medien Pflegerentenversicherung die Körperpflege das Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämen, Rasieren, Darm- und Blasenentleerung, Ernährung das mundgerechte Zubereiten oder die Aufnahme der Nahrung, Mobilität das selbstständige Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen oder das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung, hauswirtschaftlichen Versorgung das Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung oder das Beheizen.

Eine Dynamisierungsmöglichkeit ist längst nicht in allen Produkten der Pflegerenten automatisch vereinbart. Dann ist nicht gewährleistet, dass die zunehmende Verteuerung der Pflegeleistungen der Medien Pflegerentenversicherung durch höhere Pflegerenten kompensiert werden kann, so dass das Kostenrisiko beim Versicherten liegt. Die Lebensversicherer garantieren über die gesamte Vertragsdauer einen konstanten festen Beitrag. Die unliebsamen Beitragsanpassungen sind damit ausgeschlossen, abgesehen von der Ausnahme, dass ein Treuhänder eine Anpassung der Bruttoprämie für notwendig erachtet.

Andere leisten erst in relevanter Höhe ab Stufe III. Die Leistungsunterschiede machen sich auch in der Beitragshöhe bemerkbar. Im Unterschied zu den Tarifen der Pflegerentenversicherung sind die zugesicherten Pflegeleistungen garantiert und von Überschüssen unabhängig. In der Pflegestufe II werden anbieter- und tarifabhängig zwischen 50 und 75 Prozent geleistet. Die Leistung in der Pflegestufe III beträgt mindestens 75 Prozent, bei mehreren Versicherern 100 Prozent, teilweise nur bei vollstationärer Pflege.

Zahlen belegen, dass fast 40 Prozent aller stationär Pflegebedürftigen erst durch die Pflege zu Sozialhilfeempfängern werden. Das eigentliche Problem liegt in dem fehlenden Problembewusstsein, insbesondere derer unter 50 Jahren. Festzustellen ist eine deutlich größere Wahrnehmung des Problems und die daraus resultierende Nachfrage nach Produkten bei den 50- bis 60-Jährigen. Wie in allen anderen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung gilt auch in der gesetzlichen Pflegerentenversicherung die gesetzliche Beitragsbemessungsgrenze (BBG).

Vorübergehende akute Erkrankungen führen zu keiner höheren Einstufung in der Pflegerentenversicherung. Vorübergehende Besserungen bleiben ebenfalls unberücksichtigt. Eine Erkrankung oder Besserung gilt dann nicht als vorübergehend, wenn sie nach sechs Monaten noch anhält. Die Höhe der Pflegeleistung richtet sich dann nach der Pflegestufe und beläuft sich z.B. auf 40 Prozent in der Pflegestufe I, 70 Prozent in der Pflegestufe II, 100 Prozent in der Pflegestufe III Dabei ist es nicht erforderlich, dass für die Pflege nur Fachkräfte eingesetzt werden.

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Allgemeine Infos und Tipps über die Pflegerentenversicherung

Teilweise übernehmen die Anbieter im Gegensatz zur SPV keine Kosten für technische Hilfsmittel wie z.B. verstellbare Pflegebetten. Während bisher Demenz aufgrund der Koppelung an die Pflegestufeneinteilung der Pflegerentenversicherung fast nie abgedeckt wurde, ist zu erwarten, dass durch die Einbeziehung von Demenzkranken (insbes. Alzheimer) zukünftig eine bessere Leistungsaussage getroffen werden kann. Bisher wurde von Versicherern keine Kostenübernahme für zusätzliche Betreuungsleistungen bei erheblichem Betreuungsbedarf.

Allerdings richten sich die Beiträge der privaten Krankenversicherer nach dem Alter der zu versichernden Person. Es besteht Versicherungspflicht bei dem Krankenversicherungsunternehmen, bei dem die versicherte Person bereits privat krankenversichert ist. Innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht besteht aber auch die Möglichkeit, einen anderen Versicherer zu wählen. Der Beitrag ist nicht vom Einkommen, sondern vom Alter abhängig. Begrenzt wird er grundsätzlich auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Pflegerentenversicherung.

Die Pflegerentenversicherung kann zur Rentenversicherung, fondsgebundenen Rentenversicherung, Lebensversicherung, Risikolebensversicherung und gekoppelt mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbart werden. Die neueste Kombinationsmöglichkeit ist die sog. kostenlose Pflegerentenversicherung in Kombination mit einer klassischen Rentenversicherung, deren Auszahlung nach dem 60. und bis zum 80. Lebensjahr erfolgt oder zusammen mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung, deren Abrufphase zwischen dem 60. und 85. Lebensjahr liegt.

Bei der ADL Definition der Pflegerentenversicherung gibt es sechs eindeutig beschriebene körperliche Grundfertigkeiten, die untersucht werden. Diese Untersuchung kann durch einen praktizierenden Arzt durchgeführt werden, z.B. den eigenen Hausarzt. Ausschließlich der körperliche Zustand ist maßgebend für eine entsprechende Einstufung. Je nach Tarif und Versicherer ist eine bestimmte Zahl von ADL erforderlich, um in eine bestimmte Pflegestufe eingruppiert zu werden. Beide Varianten weisen Vor- und Nachteile auf.

Soweit ein Versicherter der Medien Pflegerentenversicherung aufgrund eines Anspruchs auf häusliche Krankenpflege auch Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung aus seiner Krankenversicherung hat, während der Durchführung einer vollstationären Heilbehandlung im Krankenhaus sowie von stationären Reha-Maßnahmen, Kur- oder Sanatoriumsbehandlungen und während der Unterbringung aufgrund richterlicher Anordnung, es sei denn, dass diese ausschließlich auf Pflegebedürftigkeit beruhen.

Ein Versicherer bietet inzwischen die Variante Assistance mit Reha-Komponente an. Nach einem Unfall, der eine voraussichtliche Invalidität von mindestens 50 Prozent nach sich zieht, kann die Beratungsleistung eines spezialisierten Reha-Managers in Anspruch genommen werden. Neben dem Honorar für den Reha-Manager übernimmt der Medien Pflegerentenversicherung auch die Kosten, die bei der Umsetzung der Empfehlungen entstehen. Der persönliche Reha-Manager kümmert sich bis zu zwei Jahre lang um den Versicherten.

Medien Pflegerentenversicherung - Empfehlungen und Tipps

Die Pflegerentenversicherung gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die Medien Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.

Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der Medien Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "Medien Pflegerentenversicherung" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.

Eine gute und günstige Pflegerentenversicherung zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Midema Pflegerentenversicherung finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Pflegerentenversicherung, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.

Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die Medien Pflegerentenversicherung mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.


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