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UKV Pflegetagegeldversicherung

UKV Pflegetagegeldversicherung

Durch die UKV Pflegetagegeldversicherung gut und günstig versichert

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Pflegetagegeldversicherung

UKV Pflegetagegeldversicherung - Gute Leistungen zu günstigen Preisen

Bei der Pflegetagegeldversicherung handelt es sich um die einfachste und günstigste Alternative zur Absicherung des Pflegefallrisikos. Eine Pflegetagegeldversicherung kann schon für Kleinkinder von Geburt an abgeschlossen werden. Im Rahmen der Pflegetagegeldversicherung können Pflegetagegegelder in Höhe bis zu 100,- EUR pro Tag vereinbart werden. Bei einem Pflegetagegeldversicherung Anbieter können auch bis zu 150,- Euro vereinbart werden. Durchschnittlich liegen die vereinbarten Pflegetagegelder zwischen 50 und 80 EUR pro Tag.

Neben der vereinfachten Gesundheitsprüfung, bietet die Pflegetagegeldversicherung zahlreiche weitere Vorteile, wie
Kleiner grüner Haken das Pflegetagegeld kann frei verwendet werden,
Kleiner grüner Haken die Höhe des Pflegetagegeldes kann selbst gewählt werden,
Kleiner grüner Haken in den meisten Fällen ist die häusliche Pflege eingeschlossen,
Kleiner grüner Haken auf Wartezeiten und Karenzzeiten wird in der Regel verzichtet,
Kleiner grüner Haken es findet nur eine vereinfachte Gesundheitsprüfung statt,
Kleiner grüner Haken Möglichkeiten zur Dynamisierung,
Kleiner grüner Haken keine Begrenzung beim Eintrittsalter,
Kleiner grüner Haken die Pflegetagegeldversicherung ist erheblich günstiger als die Pflegerentenversicherung,
Kleiner grüner Haken Leistungsansprüche sind weltweit möglich,
Kleiner grüner Haken im Pflegefall besteht bei den meisten Anbietern Beitragsbefreiung.

Bevor eine Pflegetagegeldversicherung abgeschlossen wird, sollte genauestens analysiert werden, ab welcher Pflegestufe welcher Prozentsatz des versicherten Pflegetagegeld geleistet werden soll. Einige Tarife beginnen mit einer möglichst hohen Pflegetagelgeld Leistung in der Pflegestufe I und andere Tarife leisten erst in relevanter Höhe ab Stufe III.

Diese unterschiedlichen Leistungen der jeweiligen Tarife wirken sich auch direkt auf die anfallenden Beiträge zur Pflegetagegeldversicherung aus. Die Leistungshöhe der Pflegetagegeldversicherung ist in den jeweiligen Pflegestufen nicht einheitlich festgelegt. Hier werden durch die Anbieter folgende Unterschiede getroffen,

Grüner Pfeil nach rechts Pflegestufe 1
Grüner Pfeil nach rechts Pflegestufe 2
Grüner Pfeil nach rechts Pflegestufe 3
In Anlehnung an die Soziale Pflegeversicherung (SPV) wird allerdings nicht immer die gleiche Leistung bei ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Pflege gezahlt.

Durch unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleich finden wir für Sie die günstigsten Tarife der UKV Pflegetagegeldversicherung mit den bestmöglichen Leistungseinschlüssen. Sie können so bis zu einige Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen, ohne auf Leistungsqualität verzichten zu müssen.

UKV Pflegetagegeldversicherung - Tipps und Infos

Teilweise orientieren sich Versicherer an der Einstufung des SGB inhaltlich vollständig und identisch. Es werden dann auch keine zusätzlichen Prüfungen im Leistungsfall vorgenommen. Die Pflegetagegeldversicherung zahlt dann, wenn der Versicherte auf der Grundlage der Gutachter der Krankenkassen beziehungsweise des medizinischen Dienstes Medic Proof bei den privaten Krankenversicherern nach § 15 SGB XI eine Pflegestufenfestlegung erhielt. Teilweise wird als Bewertungsmaßstab für die Einstufung des Pflegefalls benutzt.

Die Hilfe durch die UKV Pflegetagegeldversicherung besteht dann in der Unterstützung, in der teilweisen oder vollständigen Übernahme der Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens oder in der Beaufsichtigung oder Anleitung mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtungen. Definiert werden Krankheiten und Behinderungen als Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat, Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane, des Zentralnervensystems wie Antriebs-, oder geistige Behinderungen.

Die UKV Pflegetagegeldversicherung ist eine Pflichtversicherung, der alle Pflicht-, freiwillig Versicherte und Familienversicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung angehören. Träger sind die Pflegekassen, die den Krankenkassen angegliedert sind. Die Beiträge werden vom Einkommen des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Der Beitragssatz beträgt 1,95 Prozent. Seit dem 1.1.2005 zahlen Kinderlose zusätzlich 0,25 Prozentpunkte mehr Beitrag, ausgenommen sind vor dem 1.1.1940 geborene Versicherte.

In den Pflegetagegeldtarifen sollte nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit die Beitragsbefreiung einsetzen. Auf Wartezeiten sollte verzichtet werden. Eine dynamische Anpassung sollte möglich sein. Die Leistung sollte ab Pflegestufe I beginnen, da 45 Prozent der Pflegebedürftigen I erreichen, 40 Prozent II und nur 15 Prozent III. Auch die Leistungsunterschiede bei häuslicher und stationärer Pflege sollten beachtet werden. Die neue Tarifgeneration der Pflegekostenversicherung orientiert ihre Leistungen an den Pflegestufen der Pflegetagegeldversicherung.

Nach einer Studie der Pflegetagegeldversicherung AG Ende 2007 haben bisher nur rund 43 Prozent der Bundesbürger finanzielle Reserven für den Fall der Pflegebedürftigkeit angelegt. Im Jahr 2050 werden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes auf 100 Erwerbstätige 58,8 Rentner und 26,4 pflegebedürftige Menschen in Deutschland entfallen. 2005 standen 100 Erwerbstätigen noch 30,5 Rentner und 7,1 Pflegebedürftige gegenüber. Auch wer privat krankenversichert ist, muss sich gegen das Pflegerisiko absichern.

Aufstockung der Pflegetagegeldversicherung um einen bestimmten Prozentsatz oder Tagessatz. Leistet die SPV wenig, dann zahlt auch der private Krankenversicherer wenig. Die Höhe der Leistung ist fast immer gedeckelt und die Koppelung an den Kassensatz kann nachteilig wirken. Verringert nämlich die SPV künftig ihre Leistung, dann sinken auch die Zuschüsse der Pflegetagegeldversicherung. Einzelne Versicherer wie ARAG und Continentale stocken die Grundleistung auf 100 und 200 Prozent auf.

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Allgemeine Infos und Tipps über die Pflegetagegeldversicherung

Die Höhe der Pflegetagegeldversicherung Leistung in der Pflegestufe I variiert zwischen 25, 30 und bis zu 50 Prozent der vereinbarten Leistung. In Anlehnung an die SPV wird allerdings nicht immer die gleiche Leistung bei ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Pflege gezahlt. Teilweise wird nicht zwischen ambulanter und stationärer Pflege differenziert. Wählen Pflegebedürftige die vollstationäre Pflege, obwohl dies nicht erforderlich ist, dann werden z.B. in den Pflegestufen I, II, III vom vereinbarten Pflegetagegeld 25, 50 oder 75 Prozent gezahlt.

Anhand dieses Beispiels wird deutlich, dass gesetzliche Rente, private Renten, betriebliche Altersversorgung (bAV), angespartes Vermögen, Mieteinnahmen oder das eigene Häuschen durch Verkauf zur Finanzierung der Pflege verwendet werden könnten, ganz abgesehen von der Inanspruchnahme betuchter Familienangehöriger ersten Grades. Ein Platz in einem Pflegeheim mit vollstationärer Pflege und Unterbringung kostet die Pflegetagegeldversicherung derzeit je nach Bundesland zwischen 2.250 EUR in Sachsen und Sachsen-Anhalt, 2.645 EUR in Schleswig-Holstein und 3.100 EUR in Nordrhein-Westfalen.

Vorübergehende akute Erkrankungen führen zu keiner höheren Einstufung in der Pflegetagegeldversicherung. Vorübergehende Besserungen bleiben ebenfalls unberücksichtigt. Eine Erkrankung oder Besserung gilt dann nicht als vorübergehend, wenn sie nach sechs Monaten noch anhält. Die Höhe der Pflegeleistung richtet sich dann nach der Pflegestufe und beläuft sich z.B. auf 40 Prozent in der Pflegestufe I, 70 Prozent in der Pflegestufe II, 100 Prozent in der Pflegestufe III Dabei ist es nicht erforderlich, dass für die Pflege nur Fachkräfte eingesetzt werden.

Für berücksichtigungsfähige Angehörige, Beamte, Versorgungsempfänger und Heilfürsorgeberechtigte wird ein geringerer Beitrag berücksichtigt. Arbeitgeber zahlen wie in der gesetzlichen Pflege Pflegetagegeldversicherung einen Zuschuss von maximal 50 Prozent des tatsächlichen Beitrags. Der Leistungsumfang von SPV und PPV (Pflegetagegeldversicherung) ist gesetzlich geregelt und weitgehend identisch. Als Konsequenz der oben geschilderten Problematik empfiehlt das DIA z.B. die Möglichkeit, den Beitragssatz auf 1,7 Prozent zu reduzieren.

Während ein Versicherer vielleicht den Versicherungsschutz zu bezahlbaren Beiträgen akzeptiert, verlangt ein anderer eventuell vergleichsweise hohe Beitragszuschläge. Das neue VVG bedingt eine detailliertere Fragestellung als bisher, denn seit dem 1.1.2008 muss der VN bei der vorvertraglichen Anzeigepflicht nur noch das beantworten, wonach die UKV Pflegetagegeldversicherung ausdrücklich in Textform gefragt hat. Damit entfällt die Pflicht, gefahrerhebliche Umstände von sich aus zu benennen und im Zeitraum nach der Antragstellung eigeninitiativ hinzugekommene Gefahrumstände zu melden.

Eine Dynamisierungsmöglichkeit ist längst nicht in allen Produkten der Pflegerenten automatisch vereinbart. Dann ist nicht gewährleistet, dass die zunehmende Verteuerung der Pflegeleistungen der UKV Pflegetagegeldversicherung durch höhere Pflegerenten kompensiert werden kann, so dass das Kostenrisiko beim Versicherten liegt. Die Lebensversicherer garantieren über die gesamte Vertragsdauer einen konstanten festen Beitrag. Die unliebsamen Beitragsanpassungen sind damit ausgeschlossen, abgesehen von der Ausnahme, dass ein Treuhänder eine Anpassung der Bruttoprämie für notwendig erachtet.

UKV Pflegetagegeldversicherung - Empfehlungen und Tipps

Die Pflegetagegeldversicherung gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die UKV Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.

Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der UKV Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "UKV Pflegetagegeldversicherung" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.

Eine gute und günstige Pflegetagegeldversicherung zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Unabhängige Beratung Pflegetagegeldversicherung finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Pflegetagegeldversicherung, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.

Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die UKV Pflegetagegeldversicherung mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.


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