Private Krankenversicherung für Geringverdiener - Optimal versichert zum günstigsten Preis
Die private Krankenversicherung gehört zur Form der Personenversicherung und erstattet in der sogenannten Krankheitskostenversicherung die entstehenden Kosten aus der Heilbehandlung von Krankheiten und Unfällen des Versicherungsnehmers. Dies gilt in erster Linie für Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, also solche, die entweder nach Art ihrer Beschäftigung nicht versicherungspflichtig sind (Selbstständige, Beamte) oder Angestellte, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Dieser Personenkreis hat zwei Möglichkeiten einen Krankenversicherungsschutz abzuschliessen, entweder durch eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung, oder eine private Krankenversicherung.
Bei der Wahl des richtigen Krankenversicherungsschutzes ist zu beachten, dass durch die gesetzliche Krankenversicherung und durch die Private Krankenversicherung eine Reihe von unterschiedlichen Leistungen angeboten werden. Darüberhinaus gilt, dass es in der privaten Krankenversicherung eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten gibt. Je nach Tarif können besondere Wartezeiten gelten, zum Beispiel bei Zahnersatz, Geburtshilfe usw. Die Wartezeit entfällt bei Unfällen. Diese spielt aber eigentlich nur noch im Rahmen von Zusatzversicherungen eine Rolle.
Wer kann in die Private Krankenversicherung wechseln, bzw. sich privat versichern? Der Wechsel von der Gesetzlichen (GKV) in die Private Krankenversicherung (PKV) ist möglich für folgende Personengruppen:
Selbstständige, Freiberufler, versicherungsfreie GmbH-Gesellschafter Geschäftsführer
Beihilfeberechtigte (z.B. Beamte und Beamtenanwärter)
Angestellte und Arbeitnehmer welche ein Bruttoeinkommen mindestens von 62.550 Euro im aktuellen Jahr 2026 erreichen,
Nicht erwerbstätige (aber nicht arbeitslose) Personen, wie beispielsweise Hausfrauen oder Hausmänner, wenn der Ehepartner privat versichert ist
Landwirte und Studenten unter bestimmten Voraussetzungen
Unter bestimmten Voraussetzungen die Angehörigen der genannten Personengruppen
Die zu zahlenden Beiträgen richten sich bei der privaten Krankenversicherung nach dem vereinbarten Tarif, also der Leistungshöhe und dem zu versichernden Risiko, dem Antragsteller. Dabei sind Faktoren wie Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen ausschlaggebend.
Welche Leistungen werden durch die Private Krankenversicherung erbracht
Neben den erheblich günstigeren Beiträgen bietet die Private Krankenversicherung im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung einen erheblich besseren Leistungsumfang. Die typischen Leistungsarten der privaten Krankenversicherung sind
Ambulante Heilbehandlung
Ärztliche Beratungen, Untersuchungen, Besuche, ambulante Operationen, Röntgendiagnostik, Strahlentherapie,
Heilpraktikerbehandlungen,
Arznei- und Verbandmittel, die ärztlich verordnet wurden,
Heilmittel wie z.B. Heilbäder, Inhalationen, Massagen, Wärme- und Lichtbehandlungen, die ärztlich verordnet wurden,
Hilfsmittel wie Brillen, Hör- und Sprechgeräte, Gehhilfen usw.,
Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen,
Psychotherapeutische Behandlungen.
Stationäre Heilbehandlung
Regelleistungen wie Unterbringung im Mehrbettzimmer, ärztliche Behandlung, Operationen und Nebenkosten, Sachkosten für Strahlentherapie, Herz-Lungen-Maschine, Herzschrittmacher, künstliche Niere, Arzneien, Verbandmaterial und Transporte,
Wahlleistungen wie freie Krankenhauswahl, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung.
Zahnärztliche Heilbehandlung
Zahnärztliche Behandlung,
Zahnersatz,
Kieferorthopädische Behandlung.
Zusätzlich werden Leistungen für Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen, Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld, Pflegezusatzversicherung und Auslandsreise Krankenversicherungen angeboten.
Die Entscheidung für die Private Krankenversicherung ist regelmäßig endgültig. Ändern sich aber die Voraussetzungen, z.B. durch Arbeitslosigkeit, kann dass zur Folge haben, dass eine Rückkehr in die GKV vorgenommen werden muss, da wieder Versicherungspflicht eintritt. Ein freiwillig in der GKV Versicherter kann grundsätzlich jederzeit auch in die Private Krankenversicherung wechseln.
Mit unserem kostenlosen und unabhängigen Vergleich aller Anbieter und Tarife finden wir für Sie eine Private Krankenversicherung für Geringverdiener mit bestmöglichen Leistungen zum günstigsten Preis. Sparen Sie so, ohne auf wichtige und benötigte Leistungen verzichten zu müssen, bis zu einige Hundert Euro an Beiträgen im Jahr.
Private Krankenversicherung für Geringverdiener - Tipps und Infos
Leistungsfreiheit der Private Krankenversicherung setzt voraus, dass die Obliegenheitsverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die vorsätzliche
Obliegenheitsverletzung führt regelmäßig zur Leistungsfreiheit des Versicherers. Jedoch besteht der Grundsatz, dass bei folgenloser Obliegenheitsverletzung
die Berufung auf Leistungsfreiheit nur zulässig ist, wenn der Verstoß generell geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, und den
VN der Vorwurf eines groben Verschuldens trifft.
Der Versicherungsnehmer kann in folgenden Fällen außerordentlich kündigen, wenn er durch Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung kraft Gesetzes
versicherungspflichtig wird, bei Beitragsanpassungen, oder bei Verminderung der Leistungen z. B. bei Erhöhung des Selbstbehalts. Der Vertrag für die Private Krankenversicherung für Geringverdiener kann dann
innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens gekündigt werden. Die Kündigung der Private Krankenversicherung
kann auf einzelne versicherte Personen beschränkt werden.
Ein Krankenhaustagegeld kann zum stationären Tarif nicht nur zusätzlich zur Deckung tatsächlicher Kosten vereinbart werden, sondern es wird auch gezahlt,
wenn der Versicherte auf eine oder alle Wahlleistungen verzichtet. Zusatzleistungen im Todesfall betreffen die Bereitstellung einer festen Summe.
Versicherungsfähig sind Personen, die eine Private Krankenversicherung für Geringverdiener, eine Krankenhaustagegeldversicherung oder eine Krankentagegeldversicherung
vereinbart haben.
Eine Beitragsanpassung ist danach nur in dem Private Krankenversicherung Tarif und für das Geschlecht zulässig, in dem auch die Erhöhung des Schadenbedarfs um den gesetzlich bzw.
tariflich vorgesehenen Prozentsatz tatsächlich eingetreten ist. Die parallele und gleichzeitige Anpassung in anderen Tarifen oder einem nicht betroffenen
Geschlecht ist demnach unzulässig. Ist diese Voraussetzung erfüllt, so ist zu prüfen, ob die Neuberechnung versicherungsmathematisch korrekt ist. Dazu werden
nur die Unterlagen herangezogen, die der Versicherer vorgelegt hat.
Der Versicherungsschutz durch die Private Krankenversicherung erstreckt sich auf die Heilbehandlung in Europa. Er kann durch Vereinbarung auf außereuropäische Länder ausgedehnt
werden. Während des ersten Monats eines vorübergehenden Aufenthalts im außereuropäischen Ausland besteht auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz.
Muss der Aufenthalt wegen notwendiger Heilbehandlung über einen Monat hinaus ausgedehnt werden, besteht Versicherungsschutz, solange die versicherte Person
die Rückreise nicht ohne Gefährdung ihrer Gesundheit antreten kann.
Zu den Heilpraktikerbehandlungen zählen Beratungen, Besuche, Untersuchungen, Sonderleistungen und Wegegebühren, soweit diese im Gebührenverzeichnis für
Heilpraktiker (GebüH) aufgeführt sind. Die Kostenerstattung durch die Private Krankenversicherung für Heilpraktikerbehandlung ist auf Methoden und Heilmittel beschränkt, die sich in der Praxis
als ebenso Erfolg versprechend bewährt haben wie die Schulmedizin, außer wenn keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen.
Arztbehandlungen bestehen z.B. aus ärztlichen Beratungen, Besuchen.
Allgemeine Infos und Tipps über die Private Krankenversicherung
Mit der Beitragsbegrenzung für ältere versicherte Ehegatten im Private Krankenversicherung Standardtarif und bei einem Gesamteinkommen der Ehegatten unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze
auf maximal 150 Prozent des durchschnittlichen Höchstbeitrages wurde ein Element der Familienversicherung integriert. Hintergrund dieser Regelung seit
01.07.2000 ist, dass Personen, die das 55. Lebensjahr erreicht haben und seit mindestens fünf Jahren privat versichert sind, auch dann nicht mehr in die
GKV zurückkehren können.
Die Private Krankenversicherung leistet im vertraglichen Umfang für Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt
sind. Die Private Krankenversicherung leistet außerdem für Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt haben oder die angewandt werden, weil
keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen. Der Versicherer kann jedoch seine Leistungen auf den Betrag herabsetzen, der bei
der Anwendung vorhandener schulmedizinischer Methoden oder Arzneimittel angefallen wäre.
Die stationären Heilbehandlungstarife umfassen zumeist folgende Leistungsbereiche, Unterbringung, Verpflegung und Behandlung im Krankenhaus werden als
allgemeine Krankenhausleistungen abgerechnet. Als Regelleistungen gelten dabei der allgemeine Pflegesatz, der besondere Pflegesatz, Sonderentgelte,
gesondert berechnete Leistungen eines Belegarztes, die Kosten der Beleghebamme sowie des Entbindungspflegers. Als Private Krankenversicherung Wahlleistungen gelten einerseits die
Behandlung durch einen liquidationsberechtigten Arzt.
Verletzen Versicherungsnehmer oder Versicherter eine der genannten Obliegenheiten, so ist die Private Krankenversicherung mit der in § 6 Abs. 3 VVG vorgeschriebenen
Einschränkung von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn eine der in § 9 Abs. 1 bis 4 genannten Obliegenheiten verletzt wird. Wird eine der in § 9 Abs. 5
und 6 genannten Obliegenheiten verletzt, so ist der Versicherer nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 VVG von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn er von seinem
Kündigungsrecht innerhalb eines Monats nach dem Bekanntwerden Gebrauch macht.
Dann kann er das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden der ersten drei Versicherungsjahre, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten
Vertragsdauer mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Aus den Tarifbedingungen ist ersichtlich, ob der Versicherer das Recht der ordentlichen Kündigung
auf die Private Krankenversicherung beschränkt. In der Krankentagegeldversicherung verzichtet die Private Krankenversicherung für Geringverdiener auch auf das ordentliche Kündigungsrecht
für die ersten drei Versicherungsjahre.
Bei der Pflegetagegeldversicherung sind darüber hinaus ebenfalls deutliche Leistungsunterschiede zu berücksichtigen. Dies gilt zum einen bezogen auf die
Kündigungsmöglichkeiten des VN in den ersten drei Vertragsjahren, zum anderen auf den Verzicht auf Wartezeiten, die Erfordernisse der Leistungsprüfung durch
Vorlage von GKV Bescheinigungen, den Verzicht auf einen Untersuchungszwang und die volle Leistungserbringung ohne eine Mindestpflegezeit. Tarife der Private Krankenversicherung für Geringverdiener für den
Einschluss von Heilpraktikerleistungen werden ebenfalls angeboten.
Private Krankenversicherung für Geringverdiener - Empfehlungen und Tipps
Die Private Krankenversicherung gehört auf Grund ihrer umfangreichen Tarif- und Leistungsgestaltung mit zu den komplexesten Versicherungsformen. Es gilt hierbei viele Dinge zu beachten, um einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz aus allen Tarifen eine gute und günstige Private Krankenversicherung für Geringverdiener Anbietern zu ermitteln. Nicht nur preislich unterscheiden sich die einzelnen Anbieter, sondern auch in den jeweiligen Leistungseinschlüssen.
Um einen auf die persönlichen Ansprüchen für Geringverdiener optimierten Versicherungsschutz durch die Private Krankenversicherung zu erhalten, ist in den meisten Fällen ein persönliches Gespräch mit einem unabhängigen Versicherungsmakler, welcher sich auf das Versicherungsgebiet "Private Krankenversicherung für Geringverdiener" spezialisiert hat, unbedingt zu empfehlen. Unter Gildemeister Private Krankenversicherung finden Sie weitere zusätzliche Informationen und Tipps über eine gute und optimale Tarifgestaltung.
Jeder Mensch hat unterschiedliche Ansprüche und Bedürfnisse, auch die persönliche Lebenssituation kann sich schnell ändern. All diese Faktoren spielen bei der Tarifwahl eine wichtige Rolle und können für Geringverdiener schnell dazu führen, wenn durch die Wahl eines falschen Tarif, ein mangelnder Verischerungsschutz, (eine sogenannte Unterversicherung) entsteht.
Wenn Sie eine gute und günstige Private Krankenversicherung für Geringverdiener suchen, stellen Sie nicht die Höhe der zu zahlenden Beiträge in den Vordergrund, denn oftmals sind die vermeindlich günstigeren Preise mit mangelnden Leistungen verbunden. Durch den Vergleich unserer Experten und deren jahrelanger Erfahrungen wird ein guter Kompromiss für Geringverdiener gefunden, welcher alle notwendigen Leistungen und Anforderungen einer Private Krankenversicherung gefunden, welche einen bestmöglichen Schutz zum günstigsten Preis beinhaltet.