Private Krankenversicherung für Hausfrauen - Optimal versichert zum günstigsten Preis
Die private Krankenversicherung gehört zur Form der Personenversicherung und erstattet in der sogenannten Krankheitskostenversicherung die entstehenden Kosten aus der Heilbehandlung von Krankheiten und Unfällen des Versicherungsnehmers. Dies gilt in erster Linie für Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, also solche, die entweder nach Art ihrer Beschäftigung nicht versicherungspflichtig sind (Selbstständige, Beamte) oder Angestellte, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Dieser Personenkreis hat zwei Möglichkeiten einen Krankenversicherungsschutz abzuschliessen, entweder durch eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung, oder eine private Krankenversicherung.
Bei der Wahl des richtigen Krankenversicherungsschutzes ist zu beachten, dass durch die gesetzliche Krankenversicherung und durch die Private Krankenversicherung eine Reihe von unterschiedlichen Leistungen angeboten werden. Darüberhinaus gilt, dass es in der privaten Krankenversicherung eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten gibt. Je nach Tarif können besondere Wartezeiten gelten, zum Beispiel bei Zahnersatz, Geburtshilfe usw. Die Wartezeit entfällt bei Unfällen. Diese spielt aber eigentlich nur noch im Rahmen von Zusatzversicherungen eine Rolle.
Wer kann in die Private Krankenversicherung wechseln, bzw. sich privat versichern? Der Wechsel von der Gesetzlichen (GKV) in die Private Krankenversicherung (PKV) ist möglich für folgende Personengruppen:
Selbstständige, Freiberufler, versicherungsfreie GmbH-Gesellschafter Geschäftsführer
Beihilfeberechtigte (z.B. Beamte und Beamtenanwärter)
Angestellte und Arbeitnehmer welche ein Bruttoeinkommen mindestens von 62.550 Euro im aktuellen Jahr 2025 erreichen,
Nicht erwerbstätige (aber nicht arbeitslose) Personen, wie beispielsweise Hausfrauen oder Hausmänner, wenn der Ehepartner privat versichert ist
Landwirte und Studenten unter bestimmten Voraussetzungen
Unter bestimmten Voraussetzungen die Angehörigen der genannten Personengruppen
Die zu zahlenden Beiträgen richten sich bei der privaten Krankenversicherung nach dem vereinbarten Tarif, also der Leistungshöhe und dem zu versichernden Risiko, dem Antragsteller. Dabei sind Faktoren wie Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen ausschlaggebend.
Welche Leistungen werden durch die Private Krankenversicherung erbracht
Neben den erheblich günstigeren Beiträgen bietet die Private Krankenversicherung im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung einen erheblich besseren Leistungsumfang. Die typischen Leistungsarten der privaten Krankenversicherung sind
Ambulante Heilbehandlung
Ärztliche Beratungen, Untersuchungen, Besuche, ambulante Operationen, Röntgendiagnostik, Strahlentherapie,
Heilpraktikerbehandlungen,
Arznei- und Verbandmittel, die ärztlich verordnet wurden,
Heilmittel wie z.B. Heilbäder, Inhalationen, Massagen, Wärme- und Lichtbehandlungen, die ärztlich verordnet wurden,
Hilfsmittel wie Brillen, Hör- und Sprechgeräte, Gehhilfen usw.,
Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen,
Psychotherapeutische Behandlungen.
Stationäre Heilbehandlung
Regelleistungen wie Unterbringung im Mehrbettzimmer, ärztliche Behandlung, Operationen und Nebenkosten, Sachkosten für Strahlentherapie, Herz-Lungen-Maschine, Herzschrittmacher, künstliche Niere, Arzneien, Verbandmaterial und Transporte,
Wahlleistungen wie freie Krankenhauswahl, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung.
Zahnärztliche Heilbehandlung
Zahnärztliche Behandlung,
Zahnersatz,
Kieferorthopädische Behandlung.
Zusätzlich werden Leistungen für Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen, Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld, Pflegezusatzversicherung und Auslandsreise Krankenversicherungen angeboten.
Die Entscheidung für die Private Krankenversicherung ist regelmäßig endgültig. Ändern sich aber die Voraussetzungen, z.B. durch Arbeitslosigkeit, kann dass zur Folge haben, dass eine Rückkehr in die GKV vorgenommen werden muss, da wieder Versicherungspflicht eintritt. Ein freiwillig in der GKV Versicherter kann grundsätzlich jederzeit auch in die Private Krankenversicherung wechseln.
Mit unserem kostenlosen und unabhängigen Vergleich aller Anbieter und Tarife finden wir für Sie eine Private Krankenversicherung für Hausfrauen mit bestmöglichen Leistungen zum günstigsten Preis. Sparen Sie so, ohne auf wichtige und benötigte Leistungen verzichten zu müssen, bis zu einige Hundert Euro an Beiträgen im Jahr.
Private Krankenversicherung für Hausfrauen - Tipps und Infos
Abweichende Vereinbarungen zur Honorarvereinbarung oder deren Abdingung müssen schriftlich vereinbart werden. Die Vereinbarung muss für die Private Krankenversicherung
schriftlich niedergelegt werden. Die Vereinbarung ist individuell auf die Operation abzustimmen. Die Vereinbarung muss die medizinischen Gründe für die
Höherberechnung beinhalten. Die Vereinbarung muss den Patienten darüber informieren, dass kein Anspruch auf vollständige Kostenübernahme durch den privaten
Krankenversicherer besteht.
Wenn ein Vertrag im Laufe eines Jahres beginnt, können tarifbezogene Ermäßigungen der SB zum Tragen kommen. Da die SB auch vom Arbeitgeber bis zu 500 EUR
steuerfrei übernommen werden kann, ist diese SB-Stufe für die Private Krankenversicherung für Hausfrauen auch für Arbeitnehmer interessant. Der Wechsel zu einer anderen Private Krankenversicherung, also Krankenversicherer,
sollte wohlüberlegt werden. Denn derzeit entfallen noch die gebildeten Alterungsrückstellungen beim Versichererwechsel, da sie nicht mitgegeben werden können.
Bei stationären Kuren leisten die meisten Versicherer einen Zuschuss zur Unterbringung und Verpflegung. Zumeist ist die Vereinbarung von Zusatztarifen als
Kurkostentarife erforderlich, um entsprechende Leistungsansprüche durch die Private Krankenversicherung für Hausfrauen zu erhalten. Ferner ist die Höhe der Erstattungssätze und die Zahl der Kuren in bestimmten
Zeiträumen unterschiedlich geregelt. Die Leistung für stationäre Vorsorgeuntersuchungen ist in einigen wenigen Tarifen in bestimmten Grenzen mitversichert.
Deshalb ist auch hier eine vorherige Absprache zu empfehlen.
Das normale und durchschnittliche Risiko wird in der Private Krankenversicherung zum normalen Tarifbeitrag versichert. Allerdings kann die
Risikoprüfung anhand der Antworten auf die Gesundheitsfragen, eventueller Vorerkrankungen oder ärztlicher Auskünfte ein erhöhtes Risiko ergeben. Dieses wird
wenn möglich gegen einen entsprechenden Risikozuschlag und besondere Vereinbarung in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Ist aufgrund eines erschwerten
Risikos eine Versicherung gegen Risikozuschlag nicht möglich.
Der versicherten Person steht die Wahl unter den niedergelassenen approbierten Ärzten und Zahnärzten frei. Eintritt und Dauer der Arbeitsunfähigkeit sind
durch Bescheinigungen des behandelnden Arztes oder Zahnarztes nachzuweisen, wobei die Kosten vom Versicherungsnehmer zu tragen sind. Keine Leistungspflicht
durch die Private Krankenversicherung besteht grundsätzlich für folgende Versicherungsfälle bzw. Ursachen, Krieg und Wehrdienstbeschädigung, Vorsatz oder Sucht einschließlich Entziehungskuren,
Alkoholbedingte Bewusstseinsstörung.
Zu den Heilpraktikerbehandlungen zählen Beratungen, Besuche, Untersuchungen, Sonderleistungen und Wegegebühren, soweit diese im Gebührenverzeichnis für
Heilpraktiker (GebüH) aufgeführt sind. So fallen die Erstattungen für Eigenblutbehandlungsarten, Akupunktur, Akupressur, Eigenharninjektion,
Atemtherapie, Pflanzenmedikamente, homöopathische Arzneien, Ozontherapien usw. sehr unterschiedlich weitgehend aus. Das Heilpraktikerhonorar wird grundsätzlich
innerhalb des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker durch die Private Krankenversicherung erstattet.
Allgemeine Infos und Tipps über die Private Krankenversicherung
Die Private Krankenversicherung zahlt alle Honorare für direkt angeforderte ärztliche Auskünfte zur Risikoprüfung. Beantragt der zu Versichernde aufgrund einer ärztlichen
Untersuchung eine Vollversicherung mit Wartezeiterlass, so hat er die Kosten selbst zu tragen. Entsprechendes gilt im Zusammenhang mit ärztlichen Gutachten
oder Attesten für dienstliche oder private Zwecke. Bei einem Probeantrag übernimmt der Versicherer die Kosten für ein Risikoüberprüfungsattest nur, wenn der
Vertrag zustande kommt.
Der Versicherungsschutz durch die Private Krankenversicherung erstreckt sich auf die Heilbehandlung in Europa. Er kann durch Vereinbarung auf außereuropäische Länder ausgedehnt
werden. Während des ersten Monats eines vorübergehenden Aufenthalts im außereuropäischen Ausland besteht auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz.
Muss der Aufenthalt wegen notwendiger Heilbehandlung über einen Monat hinaus ausgedehnt werden, besteht Versicherungsschutz, solange die versicherte Person
die Rückreise nicht ohne Gefährdung ihrer Gesundheit antreten kann.
Die Leistungszusage der meisten Private Krankenversicherung Gesellschaften ist auf die Höchstsätze der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) beschränkt. Überschreiten Arzthonorare die
Höchstsätze, so hat der Versicherte bei Tarifen ohne Begrenzung auf den Gebührenrahmen grundsätzlich Anspruch auf die Erstattung überschreitender Honorare.
Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die abweichende Honorarvereinbarung zwischen Arzt und Patient rechtswirksam und die Honorarforderung angemessen ist.
Die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ist der Private Krankenversicherung innerhalb von drei Tagen anzuzeigen. Der Versicherungsnehmer hat auf Verlangen des
Versicherers jede Auskunft zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder der Leistungspflicht des Versicherers und ihres Umfanges
erforderlich ist. Die geforderten Auskünfte sind auch einem Beauftragten des Versicherers zu erteilen. Die versicherte Person ist auf Verlangen des
Versicherers dazu verpflichtet untersuchen zu lassen.
Dem Versicherer steht für diesen Fall kein Gegenkündigungsrecht zu. Ein Gegenkündigungsrecht steht aber dem Versicherungsnehmer zu, wenn die Private Krankenversicherung für Hausfrauen die
Anfechtung, den Rücktritt oder die Kündigung nur für einzelne versicherte Personen oder Tarife erklärt. In § 178h Abs. 3 VVG ist geregelt, dass bei einer
altersbedingten Umtarifierung einer versicherten Person (z. B. Sohn oder Tochter) vom Kinder- zum Erwachsenentarif ein Versicherungswechsel durch eine
Kündigungsmöglichkeit vorgesehen wird.
Ein Krankenhaustagegeld kann zum stationären Tarif nicht nur zusätzlich zur Deckung tatsächlicher Kosten vereinbart werden, sondern es wird auch gezahlt,
wenn der Versicherte auf eine oder alle Wahlleistungen verzichtet. Zusatzleistungen im Todesfall betreffen die Bereitstellung einer festen Summe.
Versicherungsfähig sind Personen, die eine Private Krankenversicherung für Hausfrauen, eine Krankenhaustagegeldversicherung oder eine Krankentagegeldversicherung
vereinbart haben.
Private Krankenversicherung für Hausfrauen - Empfehlungen und Tipps
Die Private Krankenversicherung gehört auf Grund ihrer umfangreichen Tarif- und Leistungsgestaltung mit zu den komplexesten Versicherungsformen. Es gilt hierbei viele Dinge zu beachten, um einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz aus allen Tarifen eine gute und günstige Private Krankenversicherung für Hausfrauen Anbietern zu ermitteln. Nicht nur preislich unterscheiden sich die einzelnen Anbieter, sondern auch in den jeweiligen Leistungseinschlüssen.
Um einen auf die persönlichen Ansprüchen für Hausfrauen optimierten Versicherungsschutz durch die Private Krankenversicherung zu erhalten, ist in den meisten Fällen ein persönliches Gespräch mit einem unabhängigen Versicherungsmakler, welcher sich auf das Versicherungsgebiet "Private Krankenversicherung für Hausfrauen" spezialisiert hat, unbedingt zu empfehlen. Unter HDI Private Krankenversicherung finden Sie weitere zusätzliche Informationen und Tipps über eine gute und optimale Tarifgestaltung.
Jeder Mensch hat unterschiedliche Ansprüche und Bedürfnisse, auch die persönliche Lebenssituation kann sich schnell ändern. All diese Faktoren spielen bei der Tarifwahl eine wichtige Rolle und können für Hausfrauen schnell dazu führen, wenn durch die Wahl eines falschen Tarif, ein mangelnder Verischerungsschutz, (eine sogenannte Unterversicherung) entsteht.
Wenn Sie eine gute und günstige Private Krankenversicherung für Hausfrauen suchen, stellen Sie nicht die Höhe der zu zahlenden Beiträge in den Vordergrund, denn oftmals sind die vermeindlich günstigeren Preise mit mangelnden Leistungen verbunden. Durch den Vergleich unserer Experten und deren jahrelanger Erfahrungen wird ein guter Kompromiss für Hausfrauen gefunden, welcher alle notwendigen Leistungen und Anforderungen einer Private Krankenversicherung gefunden, welche einen bestmöglichen Schutz zum günstigsten Preis beinhaltet.