Private Krankenversicherung für Künstler - Optimal versichert zum günstigsten Preis
Die private Krankenversicherung gehört zur Form der Personenversicherung und erstattet in der sogenannten Krankheitskostenversicherung die entstehenden Kosten aus der Heilbehandlung von Krankheiten und Unfällen des Versicherungsnehmers. Dies gilt in erster Linie für Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, also solche, die entweder nach Art ihrer Beschäftigung nicht versicherungspflichtig sind (Selbstständige, Beamte) oder Angestellte, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Dieser Personenkreis hat zwei Möglichkeiten einen Krankenversicherungsschutz abzuschliessen, entweder durch eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung, oder eine private Krankenversicherung.
Bei der Wahl des richtigen Krankenversicherungsschutzes ist zu beachten, dass durch die gesetzliche Krankenversicherung und durch die Private Krankenversicherung eine Reihe von unterschiedlichen Leistungen angeboten werden. Darüberhinaus gilt, dass es in der privaten Krankenversicherung eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten gibt. Je nach Tarif können besondere Wartezeiten gelten, zum Beispiel bei Zahnersatz, Geburtshilfe usw. Die Wartezeit entfällt bei Unfällen. Diese spielt aber eigentlich nur noch im Rahmen von Zusatzversicherungen eine Rolle.
Wer kann in die Private Krankenversicherung wechseln, bzw. sich privat versichern? Der Wechsel von der Gesetzlichen (GKV) in die Private Krankenversicherung (PKV) ist möglich für folgende Personengruppen:
Selbstständige, Freiberufler, versicherungsfreie GmbH-Gesellschafter Geschäftsführer
Beihilfeberechtigte (z.B. Beamte und Beamtenanwärter)
Angestellte und Arbeitnehmer welche ein Bruttoeinkommen mindestens von 62.550 Euro im aktuellen Jahr 2025 erreichen,
Nicht erwerbstätige (aber nicht arbeitslose) Personen, wie beispielsweise Hausfrauen oder Hausmänner, wenn der Ehepartner privat versichert ist
Landwirte und Studenten unter bestimmten Voraussetzungen
Unter bestimmten Voraussetzungen die Angehörigen der genannten Personengruppen
Die zu zahlenden Beiträgen richten sich bei der privaten Krankenversicherung nach dem vereinbarten Tarif, also der Leistungshöhe und dem zu versichernden Risiko, dem Antragsteller. Dabei sind Faktoren wie Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen ausschlaggebend.
Welche Leistungen werden durch die Private Krankenversicherung erbracht
Neben den erheblich günstigeren Beiträgen bietet die Private Krankenversicherung im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung einen erheblich besseren Leistungsumfang. Die typischen Leistungsarten der privaten Krankenversicherung sind
Ambulante Heilbehandlung
Ärztliche Beratungen, Untersuchungen, Besuche, ambulante Operationen, Röntgendiagnostik, Strahlentherapie,
Heilpraktikerbehandlungen,
Arznei- und Verbandmittel, die ärztlich verordnet wurden,
Heilmittel wie z.B. Heilbäder, Inhalationen, Massagen, Wärme- und Lichtbehandlungen, die ärztlich verordnet wurden,
Hilfsmittel wie Brillen, Hör- und Sprechgeräte, Gehhilfen usw.,
Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen,
Psychotherapeutische Behandlungen.
Stationäre Heilbehandlung
Regelleistungen wie Unterbringung im Mehrbettzimmer, ärztliche Behandlung, Operationen und Nebenkosten, Sachkosten für Strahlentherapie, Herz-Lungen-Maschine, Herzschrittmacher, künstliche Niere, Arzneien, Verbandmaterial und Transporte,
Wahlleistungen wie freie Krankenhauswahl, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung.
Zahnärztliche Heilbehandlung
Zahnärztliche Behandlung,
Zahnersatz,
Kieferorthopädische Behandlung.
Zusätzlich werden Leistungen für Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen, Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld, Pflegezusatzversicherung und Auslandsreise Krankenversicherungen angeboten.
Die Entscheidung für die Private Krankenversicherung ist regelmäßig endgültig. Ändern sich aber die Voraussetzungen, z.B. durch Arbeitslosigkeit, kann dass zur Folge haben, dass eine Rückkehr in die GKV vorgenommen werden muss, da wieder Versicherungspflicht eintritt. Ein freiwillig in der GKV Versicherter kann grundsätzlich jederzeit auch in die Private Krankenversicherung wechseln.
Mit unserem kostenlosen und unabhängigen Vergleich aller Anbieter und Tarife finden wir für Sie eine Private Krankenversicherung für Künstler mit bestmöglichen Leistungen zum günstigsten Preis. Sparen Sie so, ohne auf wichtige und benötigte Leistungen verzichten zu müssen, bis zu einige Hundert Euro an Beiträgen im Jahr.
Private Krankenversicherung für Künstler - Tipps und Infos
Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen. Muss die Heilbehandlung auf
eine Krankheit oder Unfallfolge ausgedehnt werden, die mit der bisher behandelten nicht ursächlich zusammenhängt, so entsteht dadurch ein neuer
Versicherungsfall. Die Einbeziehung von Kostenaspekten in die Leistungspraxis lasse sich durch die Private Krankenversicherung nicht entnehmen, so die Richter. Beanstandet wurde die unzureichende
Transparenz der Bedingung.
Der Zuschlag ist zunächst bis 2011 befristet. Für Neuverträge wird seit dem 01.01.2000 ein 10-Prozent Zuschlag erhoben gem. § 12 Abs. 4a VAG. Der Zuschlag
wird auf die Beiträge zum stationären, ambulanten und Zahnbereich erhoben. Der verbleibende Teil des Überzinses ist für die über 65-Jährigen als
erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung festzulegen und innerhalb von drei Jahren zur Vermeidung oder Begrenzung von Prämienerhöhungen oder zur
Prämienermäßigung durch die Private Krankenversicherung für Künstler zu verwenden.
Da nur sehr wenige Versicherungsgesellschaften erhöhte Rechnungsbeträge erstatten, muss der Versicherte den sicheren Weg beschreiten und sich mit der
Private Krankenversicherung für Künstler abstimmen. Bei unfallbedingtem Zahnschaden ergeben sich ebenfalls unterschiedliche Leistungen. Nicht jeder Private Krankenversicherung Anbieter hebt in einem solchen
Falle die Leistungsbegrenzung auf. Der Heil- und Kostenplan sollte vor Beginn der Zahnbehandlung dem Versicherer zur Genehmigung vorgelegt werden. Der
Patient erhält dann eine Mitteilung über die Versicherungsleistung.
Daher ist nach diesem im Vergleich zur Rentenversicherung viel kürzeren Prognosezeitraum wieder eine Aktualisierung vorzunehmen. Der BGH hat mit seinem
Urteil vom 16.06.2004 erstmals darüber entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine Beitragsanpassung in der Private Krankenversicherung gerichtlich zu überprüfen ist. Sind diese
fehlerhaft oder unvollständig, so dass der gerichtliche Sachverständige daraus die Voraussetzungen und den Umfang der Anpassungen nicht nachvollziehen und
als belegt beurteilen kann, so ist die Beitragsanpassung unwirksam.
Die Krankentagegeldversicherung durch die Private Krankenversicherung als Verdienstausfallabsicherung ist zu berücksichtigen, da das Krankengeld für alle Versicherten einheitlich nach den
gesetzlichen Bestimmungen geregelt ist und der Krankentagegeldanspruch auf 70 Prozent der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze bzw. 90 Prozent des
Nettojahresentgeltes beschränkt wurde. Bei einer ambulanten Behandlung durch Privatärzte ohne Kassenzulassung besteht in der GKV kein Leistungsanspruch auf
Kostenerstattung.
In der Krankentagegeldversicherung endet der Versicherungsschutz ausnahmsweise für einen schwebenden Versicherungsfall erst am 30. Tag nach Beendigung des
Versicherungsverhältnisses. Endet das Private Krankenversicherung Versicherungsverhältnis wegen Wegfalls einer der im Tarif bestimmten Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit
oder wegen Eintritts der Berufsunfähigkeit, so richtet sich die Leistungspflicht. Im Übrigen endet das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen
versicherten Person auch mit dem Bezug von Altersrente.
Allgemeine Infos und Tipps über die Private Krankenversicherung
Im Übrigen bedürfen jede Beitragserhöhung und das dabei vorgesehene Verfahren der Genehmigung durch einen unabhängigen Treuhänder. Insofern ist der
Versicherungsnehmer vor willkürlichen Erhöhungen geschützt. Derzeit liegt den aktuellen Tarifen die PKV-Sterbetafel 2004 zugrunde. Anpassungen der Sterbetafel
sind in der Private Krankenversicherung vorprogrammiert, da sie nicht die in der privaten Rentenversicherung üblichen Generationentafeln verwendet, sondern jeweils nur für einige
Kalenderjahre gültige Periodentafeln.
Wesentliche Vorschriften für die Private Krankenversicherung sind Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts des VU, Tarifwechselmöglichkeit. Bestellung eines Aktuars, der
sicherzustellen hat, dass bei der Berechnung der Prämien und der monatlichen Rückstellungen die versicherungsmathematischen Methoden eingehalten und beachtet
werden, Prämienänderungsmöglichkeiten aufgrund der Anpassungsklausel bei vorheriger Zustimmung durch den unabhängigen Treuhänder, Voraussetzungen zur
Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Eine vorzeitige Vertragsaufhebung ist ebenfalls möglich. Im Ausnahmefall können Versicherer und VN den Private Krankenversicherung Vertrag vorzeitig, und zwar auch rückwirkend, aufheben
oder durch den Ausschluss einzelner Risiken einschränken. Hierzu ist eine schriftliche, einvernehmliche Vereinbarung erforderlich. Kündigt der
Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis insgesamt oder für einzelne versicherte Personen, so ist die Kündigung nur wirksam, wenn er die versicherten
Personen über die Kündigung unterrichtet hat.
Es bestehen jedoch summenmäßige Begrenzungen durch Jahreshöchstsätze oder Fallhöchstsätze oder Selbstbehalte. Der privat Versicherte muss der
Private Krankenversicherung die entstandenen Aufwendungen anhand von Rechnungsbelegen nachweisen. Grundsätzlich ist der Patient der Vertragspartner des Arztes und hat für
die fristgerechte Bezahlung von Honorarforderungen des Arztes zu sorgen. Die Versicherer sind allerdings durchaus dazu bereit, auch noch nicht bezahlte
Rechnungen zu übernehmen und zu begleichen.
Zumeist wird der absolute Selbstbehalt vereinbart. Neben der Beitragsermäßigung bewirkt die Selbstbeteiligung auch die Einsparung von Verwaltungskosten, da
Bagatellentschädigungen nicht mehr bearbeitet werden müssen. Insbesondere für Selbstständige besitzt die Höhe der Selbstbeteiligung eine größere Bedeutung
als für Arbeitnehmer. Denn während Arbeitnehmer einen Arbeitgeberzuschuss erhalten, muss der Selbstständige für die Beitragszahlung zur Private Krankenversicherung für Künstler voll aufkommen. Deshalb
macht sich die Höhe der Selbstbeteiligung für in Anspruch genommene Leistungen bemerkbar.
Aus den Tarifbedingungen ergibt sich zumeist, dass auch Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert sind. Das Berufsunfallrisiko wird in der
Verdienstausfallversicherung bis auf wenige Ausnahmen ohne Beitragszuschlag und ohne Differenzierung nach Berufsgruppen versichert. Größtenteils wird bei
Übertritt aus der Private Krankenversicherung für Künstler eine Wartezeitanrechnung über die Höhe des bisher versicherten GKV-Tagegeldsatzes hinaus vorgenommen,
so dass auch für den höheren Anteil keine Wartezeit entsteht.
Private Krankenversicherung für Künstler - Empfehlungen und Tipps
Die Private Krankenversicherung gehört auf Grund ihrer umfangreichen Tarif- und Leistungsgestaltung mit zu den komplexesten Versicherungsformen. Es gilt hierbei viele Dinge zu beachten, um einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz aus allen Tarifen eine gute und günstige Private Krankenversicherung für Künstler Anbietern zu ermitteln. Nicht nur preislich unterscheiden sich die einzelnen Anbieter, sondern auch in den jeweiligen Leistungseinschlüssen.
Um einen auf die persönlichen Ansprüchen für Künstler optimierten Versicherungsschutz durch die Private Krankenversicherung zu erhalten, ist in den meisten Fällen ein persönliches Gespräch mit einem unabhängigen Versicherungsmakler, welcher sich auf das Versicherungsgebiet "Private Krankenversicherung für Künstler" spezialisiert hat, unbedingt zu empfehlen. Unter Private Krankenversicherung für Lehrer finden Sie weitere zusätzliche Informationen und Tipps über eine gute und optimale Tarifgestaltung.
Jeder Mensch hat unterschiedliche Ansprüche und Bedürfnisse, auch die persönliche Lebenssituation kann sich schnell ändern. All diese Faktoren spielen bei der Tarifwahl eine wichtige Rolle und können für Künstler schnell dazu führen, wenn durch die Wahl eines falschen Tarif, ein mangelnder Verischerungsschutz, (eine sogenannte Unterversicherung) entsteht.
Wenn Sie eine gute und günstige Private Krankenversicherung für Künstler suchen, stellen Sie nicht die Höhe der zu zahlenden Beiträge in den Vordergrund, denn oftmals sind die vermeindlich günstigeren Preise mit mangelnden Leistungen verbunden. Durch den Vergleich unserer Experten und deren jahrelanger Erfahrungen wird ein guter Kompromiss für Künstler gefunden, welcher alle notwendigen Leistungen und Anforderungen einer Private Krankenversicherung gefunden, welche einen bestmöglichen Schutz zum günstigsten Preis beinhaltet.