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Versicherungsvergleich Private Krankenversicherung

Versicherungsvergleich Private Krankenversicherung

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Private Krankenversicherung

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Die private Krankenversicherung gehört zur Form der Personenversicherung und erstattet in der sogenannten Krankheitskostenversicherung die entstehenden Kosten aus der Heilbehandlung von Krankheiten und Unfällen des Versicherungsnehmers. Dies gilt in erster Linie für Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, also solche, die entweder nach Art ihrer Beschäftigung nicht versicherungspflichtig sind (Selbstständige, Beamte) oder Angestellte, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Dieser Personenkreis hat zwei Möglichkeiten einen Krankenversicherungsschutz abzuschliessen, entweder durch eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung, oder eine private Krankenversicherung.

Bei der Wahl des richtigen Krankenversicherungsschutzes ist zu beachten, dass durch die gesetzliche Krankenversicherung und durch die Private Krankenversicherung eine Reihe von unterschiedlichen Leistungen angeboten werden. Darüberhinaus gilt, dass es in der privaten Krankenversicherung eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten gibt. Je nach Tarif können besondere Wartezeiten gelten, zum Beispiel bei Zahnersatz, Geburtshilfe usw. Die Wartezeit entfällt bei Unfällen. Diese spielt aber eigentlich nur noch im Rahmen von Zusatzversicherungen eine Rolle.

Wer kann in die Private Krankenversicherung wechseln, bzw. sich privat versichern? Der Wechsel von der Gesetzlichen (GKV) in die Private Krankenversicherung (PKV) ist möglich für folgende Personengruppen:
Kleiner grüner Haken Selbstständige, Freiberufler, versicherungsfreie GmbH-Gesellschafter Geschäftsführer
Kleiner grüner Haken Beihilfeberechtigte (z.B. Beamte und Beamtenanwärter)
Kleiner grüner Haken Angestellte und Arbeitnehmer welche ein Bruttoeinkommen mindestens von 62.550 Euro im aktuellen Jahr 2026 erreichen,
Kleiner grüner Haken Nicht erwerbstätige (aber nicht arbeitslose) Personen, wie beispielsweise Hausfrauen oder Hausmänner, wenn der Ehepartner privat versichert ist
Kleiner grüner Haken Landwirte und Studenten unter bestimmten Voraussetzungen
Kleiner grüner Haken Unter bestimmten Voraussetzungen die Angehörigen der genannten Personengruppen

Die zu zahlenden Beiträgen richten sich bei der privaten Krankenversicherung nach dem vereinbarten Tarif, also der Leistungshöhe und dem zu versichernden Risiko, dem Antragsteller. Dabei sind Faktoren wie Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen ausschlaggebend.

Welche Leistungen werden durch die Private Krankenversicherung erbracht

Neben den erheblich günstigeren Beiträgen bietet die Private Krankenversicherung im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung einen erheblich besseren Leistungsumfang. Die typischen Leistungsarten der privaten Krankenversicherung sind

Ambulante Heilbehandlung
Kleiner grüner Haken Ärztliche Beratungen, Untersuchungen, Besuche, ambulante Operationen, Röntgendiagnostik, Strahlentherapie,
Kleiner grüner Haken Heilpraktikerbehandlungen,
Kleiner grüner Haken Arznei- und Verbandmittel, die ärztlich verordnet wurden,
Kleiner grüner Haken Heilmittel wie z.B. Heilbäder, Inhalationen, Massagen, Wärme- und Lichtbehandlungen, die ärztlich verordnet wurden,
Kleiner grüner Haken Hilfsmittel wie Brillen, Hör- und Sprechgeräte, Gehhilfen usw.,
Kleiner grüner Haken Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen,
Kleiner grüner Haken Psychotherapeutische Behandlungen.

Stationäre Heilbehandlung
Kleiner grüner Haken Regelleistungen wie Unterbringung im Mehrbettzimmer, ärztliche Behandlung, Operationen und Nebenkosten, Sachkosten für Strahlentherapie, Herz-Lungen-Maschine, Herzschrittmacher, künstliche Niere, Arzneien, Verbandmaterial und Transporte,
Kleiner grüner Haken Wahlleistungen wie freie Krankenhauswahl, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung.

Zahnärztliche Heilbehandlung
Kleiner grüner Haken Zahnärztliche Behandlung,
Kleiner grüner Haken Zahnersatz,
Kleiner grüner Haken Kieferorthopädische Behandlung.

Zusätzlich werden Leistungen für Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen, Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld, Pflegezusatzversicherung und Auslandsreise Krankenversicherungen angeboten.

Die Entscheidung für die Private Krankenversicherung ist regelmäßig endgültig. Ändern sich aber die Voraussetzungen, z.B. durch Arbeitslosigkeit, kann dass zur Folge haben, dass eine Rückkehr in die GKV vorgenommen werden muss, da wieder Versicherungspflicht eintritt. Ein freiwillig in der GKV Versicherter kann grundsätzlich jederzeit auch in die Private Krankenversicherung wechseln.

Je nach Anbieter und Leistungen können sich die anfallenden Beiträge erheblich voneinander unterscheiden. Mit unserem unabhängigen und kostenlosen Versicherungsvergleich für die Private Krankenversicherung ermitteln wir für Sie den auf Ihren persönlichen Bedarf bestmöglichen Versicherungsschutz zum günstigsten Preis. Sie können si bis zu einige Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen.

Versicherungsvergleich Private Krankenversicherung - Tipps und Infos

Als Versicherungsfall gelten auch die Untersuchung und die medizinisch notwendige Behandlung wegen Schwangerschaft und Entbindung, die ambulanten Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen, z. B. für gezielte Vorsorgeuntersuchungen, und auch der Tod, soweit hierfür Leistungen vorgesehen worden sind. Der BGH hat in seinem Urteil vom 12.03.2003 seine bisherige Rechtsauffassung aufgegeben und entschieden, dass die Private Krankenversicherung aufzukommen hat.

Zumeist wird der absolute Selbstbehalt vereinbart. Neben der Beitragsermäßigung bewirkt die Selbstbeteiligung auch die Einsparung von Verwaltungskosten, da Bagatellentschädigungen nicht mehr bearbeitet werden müssen. Insbesondere für Selbstständige besitzt die Höhe der Selbstbeteiligung eine größere Bedeutung als für Arbeitnehmer. Denn während Arbeitnehmer einen Arbeitgeberzuschuss erhalten, muss der Selbstständige für die Beitragszahlung zur Versicherungsvergleich Private Krankenversicherung voll aufkommen. Deshalb macht sich die Höhe der Selbstbeteiligung für in Anspruch genommene Leistungen bemerkbar.

Materialien und zahntechnische Laborleistungen sind als Aufwendungen erstattungsfähig, soweit sie im Rahmen der in Deutschland üblichen Preise berechnet wurden. Teilweise können bei Versichererwechsel auch laufende Behandlungen und die dafür entstehenden Kosten übernommen werden, wenn vor Vertragsabschluss eine entsprechende schriftliche Zusage durch die Versicherungsvergleich Private Krankenversicherung erteilt wurde. Einige Anbieter lassen sich die Übernahme laufender Behandlungskosten durch Zuschläge auf den Beitrag bezahlen.

Eine Beitragsanpassung ist danach nur in dem Private Krankenversicherung Tarif und für das Geschlecht zulässig, in dem auch die Erhöhung des Schadenbedarfs um den gesetzlich bzw. tariflich vorgesehenen Prozentsatz tatsächlich eingetreten ist. Die parallele und gleichzeitige Anpassung in anderen Tarifen oder einem nicht betroffenen Geschlecht ist demnach unzulässig. Ist diese Voraussetzung erfüllt, so ist zu prüfen, ob die Neuberechnung versicherungsmathematisch korrekt ist. Dazu werden nur die Unterlagen herangezogen, die der Versicherer vorgelegt hat.

Dies gilt grundsätzlich auch für Angebote aus dem Ausland. Sogar der Verbraucher, der anlässlich eines Auslandsaufenthaltes aufgrund eigener Initiative einen Versicherungsvertrag für die Private Krankenversicherung unterzeichnet, wird durch deutsches Vertragsrecht geschützt. Die Reform des VVG, geplant für 2006, sieht u. a. wahrscheinlich in den §§ 186 bis 197 weitere Regelungen für die Private Krankenversicherung vor. Vorgesehen sind Regelungen zu Managed Care, Wirtschaftlichkeitsgebot, Bereicherungsverbot, Tarifwechsel, Bestandsübertragung etc.

Vorteile für die Private Krankenversicherung, relativ hohe Kostenerstattung für Zahnersatz je nach Tarif möglich, Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen je nach Tarif möglich, Weltweiter oder europaweiter Krankenversicherungsschutz je nach Tarif möglich, Volle Absicherung des Gehalts nach Lohnfortzahlung bis zum Nettoeinkommen und bei Selbstständigen möglich, Krankengeldbezug ohne zeitliche Begrenzung, Früherer Beginn durch niedrigere Karenzzeiten für Selbstständige möglich.

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Allgemeine Infos und Tipps über die Private Krankenversicherung

Die Wartezeiten sind jeweils in den ergänzenden Tarifbedingungen und in § 178c Abs. 1 VVG geregelt. Die Wartezeiten für die Private Krankenversicherung rechnen vom Versicherungsbeginn an. Bei Übertritt aus der GKV entfallen alle Wartezeiten. Dies setzt allerdings voraus, dass spätestens zwei Monate nach Beendigung der Vorversicherung in der GKV oder einem öffentlichen Dienst mit Anspruch auf Heilfürsorge eine entsprechende Krankheitskosten Vollversicherung beantragt wird. Die Wartezeitanrechnung ist in § 178c Abs. 2 VVG geregelt.

In der Private Krankenversicherung besteht freie Arztwahl unter den niedergelassenen approbierten Ärzten und Zahnärzten. Heilpraktiker im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes dürfen in Anspruch genommen werden, soweit die Tarifbedingungen nichts anderes vorsehen. Von den genannten Behandlern müssen die Arznei-, Heil-, Hilfs- und Verbandmittel verordnet werden. Arzneimittel müssen aus der Apotheke bezogen werden. Freie Wahlmöglichkeit besteht unter den öffentlichen und privaten Krankenhäusern.

Die stationären Heilbehandlungstarife umfassen zumeist folgende Leistungsbereiche, Unterbringung, Verpflegung und Behandlung im Krankenhaus werden als allgemeine Krankenhausleistungen abgerechnet. Als Regelleistungen gelten dabei der allgemeine Pflegesatz, der besondere Pflegesatz, Sonderentgelte, gesondert berechnete Leistungen eines Belegarztes, die Kosten der Beleghebamme sowie des Entbindungspflegers. Als Private Krankenversicherung Wahlleistungen gelten einerseits die Behandlung durch einen liquidationsberechtigten Arzt.

Verletzen Versicherungsnehmer oder Versicherter eine der genannten Obliegenheiten, so ist die Private Krankenversicherung mit der in § 6 Abs. 3 VVG vorgeschriebenen Einschränkung von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn eine der in § 9 Abs. 1 bis 4 genannten Obliegenheiten verletzt wird. Wird eine der in § 9 Abs. 5 und 6 genannten Obliegenheiten verletzt, so ist der Versicherer nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 VVG von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn er von seinem Kündigungsrecht innerhalb eines Monats nach dem Bekanntwerden Gebrauch macht.

Die Versicherungsvergleich Private Krankenversicherung legt in der Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung eine unterschiedlich lange Vertragsdauer längstens bis zu drei Jahren ab Vertragsbeginn zugrunde, so dass frühestens zum Ablauf dieser festen Vertragsdauer die Kündigung ausgesprochen werden kann. Diese Vereinbarung ergibt sich aus den Tarifbedingungen zu. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um je ein Jahr, sofern der Versicherungsnehmer ihn nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf schriftlich kündigt.

Wenige Versicherer bieten auch dann Tagegeldleistung, wenn ein Arbeitnehmer nach Eintritt des Versicherungsfalles arbeitslos wird und er keine Leistungsansprüche wegen Arbeitslosigkeit hat. Die Versicherungsvergleich Private Krankenversicherung verlängern dann die Dreimonatsfrist auf sechs, neun oder zwölf Monate. Das Versicherungsverhältnis endet hinsichtlich der betroffenen versicherten Personen zumeist spätestens mit Ablauf des dritten Monats nach Eintritt der Berufsunfähigkeit. Nur wenige Versicherer verlängern diese Nachleistungsdauer.

Versicherungsvergleich Private Krankenversicherung - Empfehlungen und Tipps

Wer eine gute und günstige Private Krankenversicherung sucht, muß sich oftmals mit einem hohen zeitlichen Aufwand Angebote verschiedener Anbieter auseinandersetzen, diese mühevoll vergleichen und kann sich am Ende dennoch nicht sicher sein, ob er den gewünschten Versicherungsschutz bekommt, den er benötigt und diese es nicht doch etwas günstiger gibt. Viele Private Krankenversicherung Anbieter bieten ihre Leistungen zumal nur im Internetvertrieb an, sodaß durch eine herkömmliche Recherche vor Ort diese aus dem Versicherungsvergleich durch die persönliche Recherchearbeit wegfallen.

Unsere unabhängigen auf die jeweilige Private Krankenversicherung spezialisierten Versicherungsmakler haben zum einen einen viel größeren Überblick über die derzeit günstigsten Tarife und Leistungen und zum anderen verfügen diese über eine umfangreiche Vergleichssoftware welche automatisch die aktuellsten und besten Versicherer für die VGH Private Krankenversicherung und so den für Ihren Bedarf günstigsten Tarif finden können.

Gerade bei einem so wichtigen Versicherungsschutz, wie der Private Krankenversicherung sollten Sie keine Kompromisse eingehen und durch vermeindlich bessere Eigeninitiative sich auf die Suche begeben. Nutzen Sie unseren kostenlosen Private Krankenversicherung Versicherungsvergleich, lassen Sie sich gegebenfalls bei Fragen durch unsere Experten beraten, denn nur so können Sie Fehler bei der Wahl Ihrer Private Krankenversicherung sowie den benötigten Leistungseinschlüssen vermeiden.

Bedenken Sie vor allem, billig ist nicht immer gut, aber gute Leistungen können dennoch günstig sein. Bevor Sie sich für eine konkrete Private Krankenversicherung entscheiden, sollten Sie mit Hilfe unseren Versicherungsvergleich einen Überblick über die aktuelle Marktlage und der Preise verschaffen und bei Fragen lieber einmal mehr als zu wenig sich mit unserem unabhängigen Berater zusammensetzen. Dieser hilft Ihnen völlig kostenlos und unverbindlich gern weiter.


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