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Private Pflegeversicherung
HDI Private Pflegeversicherung - Gute Leistungen zu günstigen Preisen
Personen, welche in einer privaten Krankenversicherung versichert sind, müssen seit der Einführung der Pflegeversicherungspflicht vom 01.01.1995 auch eine entsprechende Private Pflegeversicherung abschliessen. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass die Private Pflegeversicherung den selben Leistungsumfang beinhaltet, wie die sozialen Pflegeversicherung.
Desweiteren besteht auch für Personengruppen die nach beamtenrechtlichen Vorschriften Ansprüche auf Beihilfe im Pflegefall haben, die Verpflichtung, eine private Pflegeversicherung abzuschließen, welche die Beihilfeleistungen entsprechend ergänzt, ausgenommen hiervon sind freiwillig Krankenversicherte. Bei freiwillig Krankenversicherten besteht die Möglichkeit aus der sozialen Pflegeversicherung auszutreten und innerhalb einer dreimonatigen Frist eine Private Pflegeversicherung abzuschliessen.
Hinweis
Die Versicherungsunternehmen, die eine Private Pflegeversicherung betreiben, müssen sich zur dauerhaften Gewährleistung der Regelungen für die Private Pflegeversicherung, sowie zur Aufbringung der Fördermittel am Ausgleich der Versicherungsrisiken beteiligen und dazu ein Ausgleichssystem schaffen und erhalten, dem sie angehören.
Die Private Pflegeversicherung gewährt im Versicherungsfall in vertraglichem Umfang Ersatz von Aufwendungen für Pflege oder ein Pflegegeld sowie sonstige Leistungen. Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung einschließlich besonderer Komfortleistungen, für zusätzliche pflegerisch-betreuende Leistungen sowie für berechnungsfähige Investitions- und sonstige betriebsnotwendige Kosten sind nicht erstattungsfähig.
Unter dem Begriff Versicherungsfall ist die Pflegebedürftigkeit einer versicherten Person zu verstehen. Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, nach Maßgabe des Absatzes 6 in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.
Der Umfang des Versicherungsschutzes durch die Private Pflegeversicherung ergibt sich aus dem Versicherungsschein, ergänzenden schriftlichen Vereinbarungen, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Bedingungsteil MB/PPV 1996, Tarif PV) sowie den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Sozialgesetzbuch (SGB), Elftes Buch (XI), Soziale Pflegeversicherung. Wenn und soweit sich die gesetzlichen Bestimmungen ändern, werden die dem SGB XI gleichwertigen Teile der AVB gemäß § 18 geändert.
Durch unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleich finden wir für Sie die günstigsten Tarife der HDI Private Pflegeversicherung mit den bestmöglichen Leistungseinschlüssen. Sie können so bis zu einige Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen, ohne auf Leistungsqualität verzichten zu müssen.
HDI Private Pflegeversicherung - Tipps und Infos
Ambulant vor stationär, d.h. häusliche und ambulante Pflege besitzen Vorrang vor der stationären Pflege. Kann die häusliche oder ambulante Pflege nicht in
ausreichendem Umfang sichergestellt werden, dann besteht aus der Private Pflegeversicherung ein zeitlich unbegrenzter Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und
Nachtpflege. Kann auch die teilstationäre Pflege nicht sichergestellt werden bzw. ausreichen, dann besteht Anspruch auf Pflege in vollstationären Einrichtungen.
Im Rahmen der Risikoprüfung werden Gesundheitsfragen in mehr oder weniger umfassender Art und Weise gestellt und müssen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet
werden. Da die HDI Private Pflegeversicherung das Risiko aufgrund der vorhandenen Vorerkrankungen aber eventuell unterschiedlich bei ihrer Risikoprüfung einschätzen, kann es
durchaus sein, dass unterschiedliche Aussagen erfolgen. Diese können von der vorbehaltlosen Annahme aufgrund exzellenten Gesundheitszustands bis hin zur
Ablehnung des Versicherungsschutzes reichen.
Die Beiträge der HDI Private Pflegeversicherung werden bei Arbeitnehmern je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgebracht. Eine Ausnahme gilt für das Bundesland Sachsen, in dem
Arbeitgeber nur 0,35 Prozent und Arbeitnehmer 1,35 Prozent tragen, weil anders als im sonstigen Bundesgebiet kein gesetzlicher Feiertag zur Entlastung der
Arbeitgeber von den zusätzlichen Kosten der 1995 eingeführten Pflegeversicherung aufgegeben worden ist. Bei Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber einen Arbeitgeberzuschuss
nach den gleichen Bedingungen wie in Pflegeversicherung.
Die Höhe der Private Pflegeversicherung Leistung in der Pflegestufe I variiert zwischen 25, 30 und bis zu 50 Prozent der vereinbarten Leistung. In Anlehnung an die SPV wird allerdings
nicht immer die gleiche Leistung bei ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Pflege gezahlt. Teilweise wird nicht zwischen ambulanter und stationärer
Pflege differenziert. Wählen Pflegebedürftige die vollstationäre Pflege, obwohl dies nicht erforderlich ist, dann werden z.B. in den Pflegestufen I, II, III
vom vereinbarten Pflegetagegeld 25, 50 oder 75 Prozent gezahlt.
Das Pflegefallrisiko wird von den Bundesbürgern tendenziell unterschätzt und ignoriert; die Produktangebote der Anbieter, ob Krankenversicherer oder
Lebensversicherer, lassen in mancherlei Hinsicht zu wünschen übrig. Fest steht: Ohne Private Pflegeversicherung in diesem Risikosegment kann die Deckungslücke im
Pflegefall nicht geschlossen werden. Ohne grundlegende Reformen wird das System der sozialen oder gesetzlichen Private Pflegeversicherung (SPV) in den kommenden
Jahrzehnten zusammenbrechen.
Da die meisten Pflegerententarife der Private Pflegeversicherung neben der eigentlichen Pflegerente weitere Leistungskomponenten beinhalten wie eine Rentenversicherung mit
Altersrentenleistung, sind die Beiträge in aller Regel höher als bei reinen Risiko Private Pflegeversicherung Tarifen. Die jährliche Pflegerente kann maximal 36
Prozent der Versicherungssumme der Hauptversicherung betragen oder ca. 3.600 EUR maximale Höchstrente mit Pflegerentenleistungen zwischen durchschnittlich
1.000 bis 2.000 EUR Monatspflegerente.
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Allgemeine Infos und Tipps über die Private Pflegeversicherung
Bei der Private Pflegeversicherung sind Zahlungsmodalitäten wie die laufende Beitragszahlung oder auch die Einmalbeitragsentrichtung möglich. Die
Einmaleinzahlung fließt in ein Depot, das jährlich mit einem festgelegten Zinssatz verzinst wird. Nach dem Abzug von Depotkosten zahlt der Versicherer dann
daraus das versicherte Pflegetagegeld lebenslang, gestaffelt nach der erreichten Pflegestufe. Im Todesfall der versicherten Person erhalten die
Hinterbliebenen das aktuelle Depotguthaben ausgezahlt.
Privat versicherte Rentner zahlen ihren Beitrag für die Private Pflegeversicherung vollständig selbst. Kinder sind beitragsfrei bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mitversichert; sind sie
nicht berufstätig, so gilt eine Verlängerung bis zum 23. Lebensjahr, befinden sie sich noch in der Ausbildung, gilt eine Verlängerung bis zum 25. Lebensjahr. Wehr- und Zivildienst
verlängern die kostenfreie Mitversicherung um neun Monate. Für Studenten gilt ein Sondertarif. Der verminderte Beitrag für Ehegatten entspricht 150 Prozent
des Höchstbeitrags, wobei für jeden Ehegatten 75 Prozent angesetzt werden.
Bei diversen Private Pflegeversicherung Anbietern eines Pflegekostentarifs sind die Zusatzleistungen der Beratung rund um das Pflegethema sowie organisatorische Hilfestellungen
üblich. Die Kosten für Fahrten und Transporte zu und von der stationären oder teilstationären Pflege werden von den einzelnen Private Pflegeversicherung Anbieter ebenfalls
übernommen. Schließen Sie keine Police ab, bei der alle sechs Monate nachzuweisen ist, dass eine Pflegebedürftigkeit weiterhin besteht. Die Versicherungsleistungen
der Private Pflegeversicherung sollten sich außerdem automatisch an steigende Kosten anpassen.
Zur Pflegestufe III im Sinne der Private Pflegeversicherung zählen die Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund
um die Uhr und auch nachts der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Zeitaufwand
muss mindestens fünf Stunden betragen, wobei mindestens vier Stunden auf die Grundpflege entfallen müssen (§ 15 Abs. 3 Nr. 3 SGB XI).
Grundsätzlich besteht die Leistungspflicht durch die HDI Private Pflegeversicherung unabhängig davon, wie es zu der Pflegebedürftigkeit gekommen ist. Die Versicherer leisten jedoch
teilweise nicht, wenn die Pflegebedürftigkeit verursacht wurde (alte Fassung seit 1995) durch vorsätzliche Ausführung oder den Versuch einer Straftat durch
die versicherte Person, unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse oder innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf Seiten der Unruhestifter
teilgenommen hat, durch Unfälle der versicherten Person.
Die Anbieter der HDI Private Pflegeversicherung sehen unterschiedliche Regelungen für die Pflegerente vor. Teilweise erfolgt eine Leistung auch bei Autonomieverlust der
versicherten Person, also z.B. bei Demenz aufgrund einer Alzheimererkrankung. Bislang eher die Ausnahme, wird sich dies nach der Aufnahme der Demenz in den
Leistungskatalog der SPV (PPV) ändern. Bei erstmaliger Feststellung der Pflegebedürftigkeit leisten einige Anbieter eine Einmalzahlung (Sofortleistung) in
Höhe mehrerer Pflegerenten, z.B. von sechs Pflegerenten.
HDI Private Pflegeversicherung - Empfehlungen und Tipps
Die Private Pflegeversicherung gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die HDI Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.
Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der HDI Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "HDI Private Pflegeversicherung" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.
Eine gute und günstige Private Pflegeversicherung zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter HUK24 Private Pflegeversicherung finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Private Pflegeversicherung, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.
Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die HDI Private Pflegeversicherung mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.