DBV Private Rechtsschutzversicherung - Gute Leistungen zu günstigen Preisen
Die Private Rechtsschutzversicherung erbringt und vermittelt Dienstleistungen zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen und trägt bei Eintritt des Rechtsschutzfalles im Inland die Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwaltes bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines am Ort des zuständigen Gerichtes ansässigen Rechtsanwaltes.
Darüberhinaus übernimmt die Private Rechtsschutzversicherung in bestimmten Fällen, in denen das Rechtsanwalt Vergütungsgesetz für die Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Rates oder einer Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt und für die Ausarbeitung eines Gutachtens keine der Höhe nach bestimmte Gebühr festsetzt.
Wohnt der Versicherungsnehmer mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt und erfolgt eine gerichtliche Wahrnehmung seiner Interessen, übernimmt die Private Rechtsschutzversicherung bei den Leistungsarten gemäß § 2 a) bis g) die Kosten in der I. Instanz für einen im Landgerichtsbezirk des Versicherungsnehmers ansässigen Rechtsanwalt bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwaltes, der lediglich den Verkehr mit dem Prozessbevollmächtigten führt.
Eine Private Rechtsschutzversicherung übernimmt bei Eintritt eines Rechtsschutzfalles im Ausland die Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen am Ort des zuständigen Gerichts ansässigen ausländischen oder im Inland zugelassenen Rechtsanwaltes.
Ist der Rechtsschutzfall durch einen Kraftfahrtunfall im europäischen Ausland eingetreten und eine zunächst betriebene Regulierung mit dem Beauftragten zur Schadenregulierung bzw. der Entschädigungsstelle im Inland erfolglos geblieben, so dass eine Rechtsverfolgung im Ausland notwendig wird, trägt die Private Rechtsschutzversicherung zusätzlich die Kosten eines inländischen Rechtsanwaltes bei der Regulierung mit dem Schadenregulierungsbeauftragten bzw. der Entschädigungsstelle im Inland für dessen gesamte Tätigkeit im Rahmen der gesetzlichen Gebühren bis zur vereinbarten Höhe.
Desweiteren werden im Rahmen des Versicherungsschutz durch die Private Rechtsschutzversicherung zum Beispiel folgende Kosten übernommen,
die anfallende Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden, sowie die Kosten des Gerichtsvollziehers,
die anfallenden Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur Höhe der Gebühren, die im Falle der Anrufung eines zuständigen staatlichen Gerichtes erster Instanz entstehen,
die anfallenden Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die von der Verwaltungsbehörde herangezogen werden, sowie die Kosten der Vollstreckung im Verwaltungswege,
die dem Gegner durch die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen entstandenen Kosten, soweit der Versicherungsnehmer zu deren Erstattung verpflichtet ist.
Weiterhin kann der Versicherungsnehmer kann die Übernahme die durch die Private Rechtsschutzversicherung zu tragenden Kosten verlangen, sobald er nachweist, dass er zu deren Zahlung verpflichtet ist oder diese Verpflichtung bereits erfüllt hat
Durch unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleich finden wir für Sie die günstigsten Tarife der DBV Private Rechtsschutzversicherung mit den bestmöglichen Leistungseinschlüssen. Sie können so bis zu einige Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen, ohne auf Leistungsqualität verzichten zu müssen.
DBV Private Rechtsschutzversicherung - Tipps und Infos
Je nach gewählter Private Rechtsschutzversicherung besteht Arbeits-Rechtsschutz für den VN entweder in seiner Eigenschaft als Arbeitnehmer, und zwar aus Arbeitsverhältnissen
oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen, oder als Arbeitgeber, dann aber nur aus Arbeitsverhältnissen. Arbeitnehmer ist, wer in einem Arbeitsverhältnis
steht und vom Arbeitgeber abhängige weisungsgebundene Arbeit leistet, Arbeitgeber ist jede natürliche oder juristische Person, die einen anderen in einem
Arbeitsverhältnis beschäftigt.
Es kommt zu einem nur teilweisen Wagniswegfall. Der Versicherungsschutz durch die Private Rechtsschutzversicherung für den beruflichen Bereich entfällt, soweit eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt
wird. Er bleibt bestehen, soweit die nicht selbstständige Tätigkeit betroffen ist. Im Falle des Todes des VN besteht der Versicherungsschutz bis zum Ende
der laufenden Beitragsperiode fort, soweit der Beitrag am Todestage gezahlt war und nicht aus sonstigen Gründen ein Wagniswegfall vorliegt. Derjenige, der
den nächst fälligen Beitrag bezahlt oder für den er gezahlt wurde.
Über diese Rechtsschutzform des § 24 ARB, die mit der früher in den ARB 75 gebotenen DBV Private Rechtsschutzversicherung vergleichbar ist, kann sich der VN
in seiner Eigenschaft als Inhaber eines Gewerbebetriebes oder als freiberuflich oder anderweitig selbstständig Tätiger schützen. Der Begriff der selbstständigen
Tätigkeit ist kein fest umrissener Begriff der Rechtssprache. Als selbstständig wird im Allgemeinen derjenige angesehen, der seinen Beruf wirtschaftlich und
organisatorisch in eigener Regie ausübt.
Ein Mitarbeiter erleidet während der Arbeit einen Unfall mit schweren Gesichtsverletzungen. Gegen den Arbeitgeber wird ein Strafverfahren eingeleitet mit dem
Vorwurf, er habe die einschlägigen Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten. Entscheidend für die Frage des Versicherungsschutzes der Private Rechtsschutzversicherung ist ausschließlich der
von der Staatsanwaltschaft erhobene Vorwurf. Wird z.B. beim Vorwurf des Diebstahls das Verfahren später eingestellt oder wird der VN freigesprochen, besteht
von Anfang an kein Rechtsschutz. Denn Diebstahl kann nur vorsätzlich begangen werden.
In speziellen Strafrechtsschutzpolicen stellen Versicherer abweichend von § 5 ARB Deckung für die angemessene Vergütung (d.h. ohne betragsmäßige Obergrenze)
eines Rechtsanwalts zur Verfügung. In bestimmtem Umfang übernimmt die DBV Private Rechtsschutzversicherung auch die Vergütung eines sog. Korrespondenzanwalts, der
lediglich den Verkehr mit dem Prozessbevollmächtigten des VN führt. Für Anwaltskosten in Auslandsfällen sieht § 5 ARB eine besondere Regelung für die zugelassenen Anwalts vor.
Im Folgenden werden die in § 3 ARB aufgeführten allgemeinen Risikoausschlüsse dargestellt, die für alle Leistungs- und Vertragsarten gelten. Hiernach besteht
kein Rechtsschutz durch die Private Rechtsschutzversicherung für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit, Krieg, feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen,
Streik, Aussperrung oder Erdbeben: Der Ausschluss Krieg ist gegeben, wenn die Interessenwahrnehmung mittelbar oder unmittelbar durch einen Krieg adäquat
verursacht worden ist.
Allgemeine Infos und Tipps über die Private Rechtsschutzversicherung
Ein Mieter zahlt die vereinbarte Miete nicht. Einem Arbeitnehmer wird wegen unentschuldigtem Fernbleiben vom Arbeitsplatz gekündigt. Es reicht also nicht
aus, wenn jemand von einem gesetzlichen oder vertraglichen Recht Gebrauch macht, ohne dass dessen Ausübung einen Verstoß darstellt oder einen solchen
voraussetzt. Für den Fall des Verstoßes eines Gegners gegenüber einem vorausgegangenen Verstoß des VN der Private Rechtsschutzversicherung gilt Folgendes: Es ist gleichgültig, ob der VN
angreifen oder sich verteidigen will.
Der Anwalt kann unter bestimmten Voraussetzungen mit seinem Mandanten eine Honorarvereinbarung treffen, die es ihm erlaubt, von den gesetzlichen Gebühren
abzuweichen. Die Honorarvereinbarung mit dem durch die DBV Private Rechtsschutzversicherung versicherten VN muss schriftlich getroffen werden. Sie darf nicht in der Vollmacht oder einem Vordruck, der auch andere Erklärungen
umfasst, enthalten sein. In diesem Rahmen können Pauschalvergütungen und Stundensätze vereinbart werden. Honorarvereinbarungen kennt man z.B. bei ständiger
Beratung eines Unternehmens durch einen Rechtsanwalt.
Aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschaft- und Erbrechtes, soweit nicht Beratungs-Rechtsschutz besteht. Konkurrierende oder weitergehende Ansprüche
aus anderen Rechtsbereichen werden nur dann nicht von diesem Ausschluss erfasst, wenn sich die Wahrnehmung rechtlicher Interessen nicht überwiegend auf den
Bereich des Familien- und Erbrechts bezieht. Die Auseinandersetzung innerhalb einer BGB-Gesellschaft oder einer Miteigentumsgemeinschaft an einem
Hausgrundstück zwischen geschiedenen Ehegatten ist nicht aus der Private Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen.
Die Private Rechtsschutzversicherung ist nicht auf Streitigkeiten im Rahmen des Arbeitsvertrages beschränkt. Er umfasst vielmehr auch sonstige im Rahmen des Arbeitsverhältnisses
angesiedelte Streitigkeiten, z.B. Auseinandersetzungen eines Arbeitnehmers mit einem Kollegen, soweit es nicht um kollektives Arbeitsrecht (z.B.
Tarifvertragsrecht) geht. Geschäftsführer können für Streitigkeiten, die aus ihrem Anstellungsvertrag herrühren, eine spezielle Anstellungsvertrags
Private Rechtsschutzversicherung abschließen.
Es bleibt jedoch jeder Rechtsschutzfall außer Betracht, der länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes für den betroffenen Gegenstand der
Private Rechtsschutzversicherung eingetreten oder, soweit sich der Rechtsschutzfall über einen Zeitraum erstreckt, beendet ist. Wird die Willenserklärung oder Rechtshandlung in
der sog. Wartezeit vorgenommen und liegt der Rechtsschutzfall selbst außerhalb der Wartezeit, so besteht Deckung. Dies ist z.B. im Sozialgerichts
Rechtsschutz von Bedeutung.
Da die Private Rechtsschutzversicherung keinen uneingeschränkten Versicherungsschutz gewährt, kommt es nicht selten zu Deckungsablehnungen. Der Versicherer kann z.B.
vorvertragliche Ereignisse, das Eingreifen eines Risikoausschlusses oder auch mangelnde Erfolgsaussichten einwenden. Allerdings ist es nach der Rechtsprechung
nicht zulässig, dass eine DBV Private Rechtsschutzversicherung, der die Deckung z.B. wegen einer Obliegenheitsverletzung oder eines Risikoausschlusses abgelehnt hat, sich
im Deckungsprozess erstmalig auf fehlende Erfolgsaussicht oder Mutwilligkeit beruft.
DBV Private Rechtsschutzversicherung - Empfehlungen und Tipps
Die Private Rechtsschutzversicherung gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die DBV Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.
Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der DBV Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "DBV Private Rechtsschutzversicherung" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.
Eine gute und günstige Private Rechtsschutzversicherung zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Degenia Private Rechtsschutzversicherung finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Private Rechtsschutzversicherung, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.
Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die DBV Private Rechtsschutzversicherung mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.