Grundeigentümer Private Rechtsschutzversicherung - Gute Leistungen zu günstigen Preisen
Die Private Rechtsschutzversicherung erbringt und vermittelt Dienstleistungen zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen und trägt bei Eintritt des Rechtsschutzfalles im Inland die Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwaltes bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines am Ort des zuständigen Gerichtes ansässigen Rechtsanwaltes.
Darüberhinaus übernimmt die Private Rechtsschutzversicherung in bestimmten Fällen, in denen das Rechtsanwalt Vergütungsgesetz für die Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Rates oder einer Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt und für die Ausarbeitung eines Gutachtens keine der Höhe nach bestimmte Gebühr festsetzt.
Wohnt der Versicherungsnehmer mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt und erfolgt eine gerichtliche Wahrnehmung seiner Interessen, übernimmt die Private Rechtsschutzversicherung bei den Leistungsarten gemäß § 2 a) bis g) die Kosten in der I. Instanz für einen im Landgerichtsbezirk des Versicherungsnehmers ansässigen Rechtsanwalt bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwaltes, der lediglich den Verkehr mit dem Prozessbevollmächtigten führt.
Eine Private Rechtsschutzversicherung übernimmt bei Eintritt eines Rechtsschutzfalles im Ausland die Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen am Ort des zuständigen Gerichts ansässigen ausländischen oder im Inland zugelassenen Rechtsanwaltes.
Ist der Rechtsschutzfall durch einen Kraftfahrtunfall im europäischen Ausland eingetreten und eine zunächst betriebene Regulierung mit dem Beauftragten zur Schadenregulierung bzw. der Entschädigungsstelle im Inland erfolglos geblieben, so dass eine Rechtsverfolgung im Ausland notwendig wird, trägt die Private Rechtsschutzversicherung zusätzlich die Kosten eines inländischen Rechtsanwaltes bei der Regulierung mit dem Schadenregulierungsbeauftragten bzw. der Entschädigungsstelle im Inland für dessen gesamte Tätigkeit im Rahmen der gesetzlichen Gebühren bis zur vereinbarten Höhe.
Desweiteren werden im Rahmen des Versicherungsschutz durch die Private Rechtsschutzversicherung zum Beispiel folgende Kosten übernommen,
die anfallende Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden, sowie die Kosten des Gerichtsvollziehers,
die anfallenden Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur Höhe der Gebühren, die im Falle der Anrufung eines zuständigen staatlichen Gerichtes erster Instanz entstehen,
die anfallenden Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die von der Verwaltungsbehörde herangezogen werden, sowie die Kosten der Vollstreckung im Verwaltungswege,
die dem Gegner durch die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen entstandenen Kosten, soweit der Versicherungsnehmer zu deren Erstattung verpflichtet ist.
Weiterhin kann der Versicherungsnehmer kann die Übernahme die durch die Private Rechtsschutzversicherung zu tragenden Kosten verlangen, sobald er nachweist, dass er zu deren Zahlung verpflichtet ist oder diese Verpflichtung bereits erfüllt hat
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Grundeigentümer Private Rechtsschutzversicherung - Tipps und Infos
Bei der Private Rechtsschutzversicherung geht es um die Wahrnehmung rechtlicher Interessen (Verfolgung und Abwehr) aus privatrechtlichen
Schuldverhältnissen aller Art (z.B. Ansprüche aus § 280 BGB) und dinglichen Rechten, soweit dieser Versicherungsschutz nicht in den vorstehend unter den
Leistungsarten enthalten ist. Ein Hausbesitzer streitet sich mit einem Handwerker wegen mangelhaft ausgeführter Reparaturarbeiten. Ein Urlauber verlangt vom
Reiseveranstalter finanzielle Entschädigung wegen Urlaubsmängeln.
Der Anwalt erhebt ohne Abstimmung mit der Private Rechtsschutzversicherung eine Klage, obwohl er zunächst nur mit der außergerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen
des VN betraut und zudem ausdrücklich darauf hingewiesen worden war, dass Kosten auslösende Maßnahmen mit dem Versicherer abzustimmen sind. Der Versicherer
kann dann den Versicherungsschutz zumindest wegen grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung ganz oder teilweise versagen. Der Anwalt macht sich aber
schadenersatzpflichtig mit der Folge des Verlustes seines Schadenersatzanspruchs.
Die Kosten für dieses Verfahren trägt die Private Rechtsschutzversicherung. Gegenstandswert ist nicht der Wert der Hauptsache, sondern der voraussichtlich notwendige
Kostenaufwand in Höhe der eigenen und gegnerischen Anwaltskosten sowie ggf. der Gerichtskosten erster Instanz. Mit der Deckungsklage hat der VN die
Möglichkeit, einen behaupteten Versicherungsanspruch gerichtlich feststellen zu lassen: Lehnt der Grundeigentümer Private Rechtsschutzversicherung den Versicherungsschutz endgültig ab oder
behauptet der VN, dass der Schiedsspruch des Rechtsanwalts erheblich abweicht.
Wird dem VN vorgeworfen, ein solches Vergehen vorsätzlich begangen zu haben, besteht eine Besonderheit: Es wird rückwirkend Versicherungsschutz unter der
Bedingung gewährt, dass vorsätzliches Handeln des VN nicht rechtskräftig festgestellt wird. Wie die Ausgestaltung der allgemeinen Strafrechtsdeckung zeigt,
wird also nicht nur beim Vorwurf eines Verbrechens kein Versicherungsschutz durch die Private Rechtsschutzversicherung gewährt, sondern auch beim Vorwurf eines Vergehens, das nur vorsätzlich begangen
werden kann, z.B. Beleidigung, Diebstahl oder Betrug.
Erfasst wird die gesamte Tätigkeit im Rahmen der gesetzlichen Gebühren bis zur Höhe einer 1,5-fachen Gebühr nach § 13 RVG für dessen gesamte Tätigkeit. Mit
dieser Regelung soll sichergestellt werden, dass das Mandat durch die erfolglose Inanspruchnahme inländischer Stellen nicht verbraucht wird. Im Falle einer
solchen Vereinbarung muss die Grundeigentümer Private Rechtsschutzversicherung die Kosten, falls nicht etwas Abweichendes vereinbart worden ist, gleichwohl nur bis zur Höhe der
gesetzlichen Gebühren tragen, sodass der VN den Betrag selber zu zahlen hat.
Wettbewerbsrecht ist die Gesamtheit der Rechtsnormen, die den Wettbewerb in der sozialen Marktwirtschaft regeln, z.B. das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb
(UWG) oder die Zugabeverordnung. Das Kartellrecht ist ein Unterfall des Wettbewerbsrechts. Enthalten Arbeitsverträge Wettbewerbsverbotsklauseln für die Zeit
nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, fallen darauf bezogene Streitigkeiten nicht unter den Deckungsausschluss aus der Private Rechtsschutzversicherung. Denn dann handelt es sich um
vertraglichen und nicht um wettbewerbsrechtliche Absprachen.
Allgemeine Infos und Tipps über die Private Rechtsschutzversicherung
15 Monate vor Versicherungsbeginn zahlt der Mieter des durch die Private Rechtsschutzversicherung versicherten Vermieters die vereinbarte Miete nicht. Fünf Monate nach Versicherungsbeginn
wiederholt sich dieser Vorgang. Der Rechtsschutzfall ist hier mit der unterlassenen Zahlung der ersten Monatsmiete eingetreten, d.h. noch vor Beginn des
Versicherungsvertrages. Normalerweise wäre dieser Rechtsschutzfall wegen Vorvertraglichkeit nicht versichert. Aufgrund der Sonderregelung kommt es hier
aber auf die nachfolgende Unterlassung der Mietzahlung an.
Als Schadenversicherung unterliegt auch die Private Rechtsschutzversicherung den Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes, speziell den §§ 125 bis 129 VVG.
Seit dem 1.1.2009 gilt die Fassung des VVG 2008 für alle Versicherungsverträge. Die wesentlichen Neuerungen für die Grundeigentümer Private Rechtsschutzversicherung sind folgende:
Wegfall des Alles-oder-Nichts-Prinzips bei Obliegenheitsverletzung, Gefahrerhöhung und grober Fahrlässigkeit, Wegfall der Kündigungspflicht bei
Obliegenheitsverletzungen vor Eintritt des Versicherungsfalles.
Der durch die Private Rechtsschutzversicherung Versicherte streitet über die Rückzahlung eines Darlehens, das er der Handelsgesellschaft in seiner Eigenschaft als Gesellschafter gewährt hat. Nicht unter den
Ausschluss fallen somit andere am Gesellschaftszweck orientierte Tätigkeiten wie z.B. der An- und Verkauf von Waren. Der Ausschluss erfasst auch
Streitigkeiten im Gründungsstadium einer werdenden Handelsgesellschaft, unabhängig davon, ob der Eintrag im Handelsregister erfolgt ist. Der VN streitet über
die Rückzahlung eines Darlehens, das er der Handelsgesellschaft in seiner Eigenschaft als Gesellschafter gewährt hat.
Denn bei diesen Ansprüchen soll es sich nicht um Schadenersatzansprüche handeln, sondern um Entschädigungsansprüche aufgrund Aufopferung, deren Sinn und
Zweck darin liegt, ein dem Einzelnen auferlegtes Sonderopfer durch die Allgemeinheit auszugleichen. Die Ausgrenzung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese
auch aus Vertragsverletzungen resultieren, hat vor allem für den Firmen-Rechtsschutz Bedeutung, der - abgesehen von der Private Rechtsschutzversicherung - keine Deckung für
vertragliche Auseinandersetzungen vorsieht.
Wechselt der VN die im Versicherungsschein bezeichnete, selbst genutzte Wohnung oder das selbst genutzte Einfamilienhaus, geht der Versicherungsschutz auf
das neue Objekt über. Versichert sind im Rahmen durch die Private Rechtsschutzversicherung Rechtsschutzfälle, die im Zusammenhang mit der Eigennutzung stehen, auch soweit sie erst nach dem Auszug aus dem
bisherigen Objekt eintreten. Gleiches gilt für Rechtsschutzfälle, die sich auf das neue Objekt beziehen und vor dessen geplantem oder tatsächlichem Bezug eintreten.
Versicherungsschutz durch die Grundeigentümer Private Rechtsschutzversicherung besteht dann gemäß § 2c ARB jeweils für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen
Nutzungsverhältnissen aller Art und dinglichen Rechten an Immobilien. Der VN muss von einem Versicherungsfall in einer speziellen persönlichen Eigenschaft
betroffen sein, nämlich in einem inneren sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Eigenschaft als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder
Nutzungsberechtigter von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.
Grundeigentümer Private Rechtsschutzversicherung - Empfehlungen und Tipps
Die Private Rechtsschutzversicherung gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die Grundeigentümer Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.
Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der Grundeigentümer Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "Grundeigentümer Private Rechtsschutzversicherung" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.
Eine gute und günstige Private Rechtsschutzversicherung zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Günstige Private Rechtsschutzversicherung finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Private Rechtsschutzversicherung, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.
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