Alte Oldenburger Sterbegeldversicherung - Gute Leistungen zu günstigen Preisen
Mit dem Wegfall des Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen müssen Hinterbliebene des Verstorbenen selber für die Kosten der Beerdigung aufkommen. Schon bei einer halbwegs würdevollen Beerdigung kommen da schnell mehrere Tausend Euro zusammen. Es sei denn, der Verstorbene hat schon zu Lebzeiten eine entsprechende finanzielle Vorsorge getroffen und eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen, welche alle notwendigen Beerdigungskosten abdeckt. Dann erhalten die Hinterbliebenen eine sogenannte Todesfallleistung aus der Sterbegeldversicherung.
Vom Prinzip her ist eine Sterbegeldversicherung wie eine kleine Kapitallebensversicherung ausgestattet, bei der monatliche Beiträge eingezahlt werden, welche sich in der Höhe der gewünschten Versicherungssumme, sowie dem Eintrittsalter des Versicherungsnehmer richtet. Bei der Höhe der Versicherungssumme für die Sterbegeldversicherung werden durch die Versicherer verschiedene Alternativen angeboten. Die Versicherungssumme kann zwischen 2.500,- Euro bis hin zu 10.000,- Euro vereinbart werden. In bestimmten Fällen können mit dem Sterbegeldversicherer auch Vereinbarungen bis zu 20.000,- Euro getroffen werden.
Gerade für ältere Menschen ist die Sterbegeldversicherung eine gute Alternative um ausreichend Vorsorge für den eigenen Todesfall zu treffen. Denn Sterbgeldversicherungen werden zwei verschiedenen Formen angeboten, zum einen die Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung und zum anderen die Sterbegeldversicherung mit Gesundheitsprüfung. Bestehen bereits Vorerkrankungen, oder kann auf Grund anderer Gegebenheiten keine alternative Vorsorge getroffen werden, so ist die Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung sinnvoll, auch wenn die hierfür anfallenden Beiträge höher liegen.
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Alte Oldenburger Sterbegeldversicherung - Tipps und Infos
Die Annahme eines die Höhe der außergewöhnlichen Belastung mindernden Geldzugangs hängt -im Gegensatz zur Ansicht des FG- nicht entscheidend davon ab, ob
Geldbeträge einem Steuerpflichtigen unabhängig von den tatsächlich erwachsenen Aufwendungen zufließen. Die Leistungen einer Alte Oldenburger Sterbegeldversicherung werden
zwar -wie die Vorinstanz zu Recht ausgeführt hat- auch dann erbracht, wenn die Kosten der Beerdigung von einem Dritten, beispielsweise aufgrund deliktischer
Ansprüche wegen eines von dem Dritten verschuldeten tödlichen Unfalls, übernommen werden.
Auf die Rechtsbeschwerde des Schuldners wird der Beschluss der 5. Zivilkammer des LG Braunschweig insoweit aufgehoben, als die angeblichen Ansprüche des
Schuldners gegen die Drittschuldnerin aus der Sterbegeldversicherung gepfändet worden sind, die sich auf der Grundlage einer den Betrag von 3.579 EUR nicht
übersteigenden Versicherungssumme ergeben. Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird zurückgewiesen. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten
Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Beschwerdegericht zurückverwiesen.
Die vom Versicherungsprinzip abweichende Ausgestaltung der sozialversicherungsrechtlichen Hinterbliebenenrente beruht auf familien- und sozialpolitischen
Erwägungen des Gesetzgebers. Ein hierdurch bedingtes Auswechseln bedarfsorientiert ausgestalteter alternativer Tatbestandsvoraussetzungen für die
große Witwenrente der Alte Oldenburger Sterbegeldversicherung nötigt auch in steuerrechtlicher Hinsicht nicht zur Annahme einer Aufeinanderfolge verschiedener Renten, deren jeweils unterschiedliches
Kapital mit jeweils unterschiedlichem Rentenbeginn ausgezahlt würde.
Dementsprechend könnten als außergewöhnliche Belastung geltend gemachte Aufwendungen für die Bestattung eines nahen Angehörigen nur insoweit um die Leistungen
aus der Sterbegeldversicherung gekürzt werden, als diese anteilig auf die eigentlichen Bestattungskosten entfielen. Diese Grundsätze können indes nicht auf
den Streitfall übertragen werden. Der Versicherungsnehmer will dabei nicht nur Vorsorge für diejenigen Bestattungsaufwendungen treffen, die dem Grunde nach
auch als außergewöhnliche Belastung Berücksichtigung finden könnten.
Im sog. Bestattungsvorsorgevertrag wird das fixiert, was nach dem Tod ausgeführt werden soll - wie etwa Auswahl des Sarges, die Bestattungsart, die Gestaltung
der Trauerfeier, Blumen- und Dekorationswünsche, die Musikauswahl etc. Diese vertraglich festgelegten Leistungen werden dann durch den Abschluss einer
Sterbegeldversicherung finanziell abgesichert. Die Versicherungssummen bewegen sich zwischen 2.100 EUR und 17.500 EUR. Auf Gesundheitsfragen wird
verzichtet, die Vertragsmöglichkeit wird i.d.R. bis zum Eintrittsalter 85 Lebensjahre gewährt.
Die Vorschrift unterscheidet in ihrer zweiten Variante zwischen reinen «Todesfallversicherung»en und den heute üblicheren kombinierten Lebensversicherungen,
die auch auf einen Erlebensfall abgeschlossen sind. Diese Differenzierung ist von einem sachlichen Grund hinreichend getragen. Der Gesetzgeber will mit der
Pfändungsschutzbestimmung nur solch eine Sterbegeldversicherung erfassen, mit denen die beim Tode des Versicherungsnehmers anfallenden Ausgaben, vor allem die
Bestattungskosten, abgedeckt werden sollen.
Allgemeine Infos und Tipps über die Sterbegeldversicherung
Die Krankenkassen haben mit unterschiedlichen privaten Krankenversicherern entsprechende Rahmenvereinbarungen getroffen, die oftmals keine Altersbegrenzungen
und auch den Verzicht der Kündigung durch die Sterbegeldversicherung beinhalten können. Eine genaue Prüfung der Leistungsvoraussetzungen und der Leistungsinhalte vor
Vertragsabschluss ist unbedingt zu empfehlen. Auch die Rabattierung innerhalb dieser Tarife ist höchst unterschiedlich und dürfte von ca. mindestens 3
Prozent über in der Regel 8 Prozent bis zu in der Spitze ca. 20 Prozent reichen.
Grundsätzlicher Vorzug des Versicherungsmaklers ist seine Verpflichtung, bedarfsgerechte Produkte aus einer hinreichenden Auswahl von der Sterbegeldversicherung Anbietern und
Sterbegeldversicherung Verträgen auszusuchen und eine laufende Marktbeobachtung und Betreuung der Kunden zu gewährleisten. Ein grundsätzlicher Vorzug des Versicherungsvertreters
ist, dass er zumeist wegen seines höheren Vermittlungsvolumens bei einem oder einzelnen VU eine bessere Kenntnis der Produkte dieses oder dieser Unternehmen mitbringt.
Die Beschwerdeführerin hatte eine Sterbegeldversicherung auf den Todesfall sowie auf den 65. Geburtstag abgeschlossen. Die Sterbegeldversicherung wurde vom
Niedersächsischen Landesamt und Versorgung aufgrund von § 6 der Justizbeitreibungsordnung (JBeitrO) in Verbindung mit gepfändet und zur Einziehung
an die Behörde überwiesen. Mit ihrem Begehren nach Vollstreckungsschutz hatte die Beschwerdeführerin keinen Erfolg. Das mit der sofortigen Beschwerde
angerufene Landgericht wies die Beschwerde zurück.
Für das Begräbnis (Sarg, Friedhofsgebühren, Grabplatte, Blumengebinde und Briefmarken) hat der Kläger insgesamt 5 825 DM aufgewendet, von denen sein
Dienstherr 1 200 DM als beamtenrechtliche Beihilfeleistung erstattet hat. Ausgelöst durch den Tod der Ehefrau erhielt der Kläger im Streitjahr
Versicherungsleistungen aus insgesamt vier sog. Alte Oldenburger Sterbegeldversicherung in Höhe von zusammen 5 674,20 DM. In den Verträgen war die Ehefrau als Versicherungsnehmerin
der Sterbegeldversicherung bezeichnet.
Der Senat hat dem Schuldner auf dessen Antrag vom 23.4.2007 mit Beschluss vom 4.7.2007 für die Rechtsbeschwerde Prozesskostenhilfe bewilligt. Mit seiner am
11.7.2007 unter Stellung eines Wiedereinsetzungsantrags eingelegten und am 9.8.2007 ebenfalls unter Stellung eines Wiedereinsetzungsantrags begründeten
Rechtsbeschwerde verfolgt der Schuldner seinen Antrag auf Aufhebung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses der Sterbegeldversicherung und Abweisung des Antrags auf dessen Erlass
weiter.
Die Besteuerung des Ertragsanteils setzt voraus, daß dem Versicherungsfall eine Versicherungssumme in Höhe des Kapitalwerts der Rente zugeordnet wird, die
vorbehaltlich eines Wegfalls der Zahlung auf die Lebenszeit des Hinterbliebenen ausgezahlt wird. Insoweit ist ein Vergleich möglich mit der privatrechtlichen
Sterbegeldversicherung, aufgrund derer mit Eintritt des Versicherungsfalles keine bestimmte Summe Alte Oldenburger Sterbegeldversicherung bereitgestellt wird, sondern ein
Anspruch auf Versorgung durch regelmäßig wiederkehrende Leistungen entsteht.
Alte Oldenburger Sterbegeldversicherung - Empfehlungen und Tipps
Die Sterbegeldversicherung gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die Alte Oldenburger Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.
Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der Alte Oldenburger Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "Alte Oldenburger Sterbegeldversicherung" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.
Eine gute und günstige Sterbegeldversicherung zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Amex Sterbegeldversicherung finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Sterbegeldversicherung, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.
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