AOK Sterbegeldversicherung - Gute Leistungen zu günstigen Preisen
Mit dem Wegfall des Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen müssen Hinterbliebene des Verstorbenen selber für die Kosten der Beerdigung aufkommen. Schon bei einer halbwegs würdevollen Beerdigung kommen da schnell mehrere Tausend Euro zusammen. Es sei denn, der Verstorbene hat schon zu Lebzeiten eine entsprechende finanzielle Vorsorge getroffen und eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen, welche alle notwendigen Beerdigungskosten abdeckt. Dann erhalten die Hinterbliebenen eine sogenannte Todesfallleistung aus der Sterbegeldversicherung.
Vom Prinzip her ist eine Sterbegeldversicherung wie eine kleine Kapitallebensversicherung ausgestattet, bei der monatliche Beiträge eingezahlt werden, welche sich in der Höhe der gewünschten Versicherungssumme, sowie dem Eintrittsalter des Versicherungsnehmer richtet. Bei der Höhe der Versicherungssumme für die Sterbegeldversicherung werden durch die Versicherer verschiedene Alternativen angeboten. Die Versicherungssumme kann zwischen 2.500,- Euro bis hin zu 10.000,- Euro vereinbart werden. In bestimmten Fällen können mit dem Sterbegeldversicherer auch Vereinbarungen bis zu 20.000,- Euro getroffen werden.
Gerade für ältere Menschen ist die Sterbegeldversicherung eine gute Alternative um ausreichend Vorsorge für den eigenen Todesfall zu treffen. Denn Sterbgeldversicherungen werden zwei verschiedenen Formen angeboten, zum einen die Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung und zum anderen die Sterbegeldversicherung mit Gesundheitsprüfung. Bestehen bereits Vorerkrankungen, oder kann auf Grund anderer Gegebenheiten keine alternative Vorsorge getroffen werden, so ist die Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung sinnvoll, auch wenn die hierfür anfallenden Beiträge höher liegen.
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AOK Sterbegeldversicherung - Tipps und Infos
Eine spezielle Todesfallversicherung stellt die AOK Sterbegeldversicherung insofern dar, als sie nur kleine Summen bis zu 5.000 EUR zur Deckung der
Beerdigungskosten bereitstellen soll. Sie hat insbesondere nach der Reduzierung bzw. Streichung des Sterbegeldes in der gesetzlichen Krankenversicherung durch
das Gesundheitsreformgesetz 1989 erheblichen Zulauf erfahren. Der Vorteil der Sterbegeldversicherung liegt in dem günstigen Beitrag. Es sollte daher die Möglichkeit des
Sofortrabatts für die Sofortüberschussanteilsverrechnung gewählt werden.
Wenn daher in die endgültige Gesetzesfassung statt des im Entwurf der Bundesregierung vorgesehenen soweit ein wenn eingeflossen ist, ohne dass sich an der
Absicht des Gesetzgebers zur sozialen Absicherung durch die Sterbegeldversicherung des Schuldners etwas geändert hätte, lässt dies den Schluss zu, dass es sich insoweit um ein redaktionelles
Versehen handelt. Dieser Wertung steht nicht entgegen, dass der Gesetzgeber die er wegen der gestiegenen Todesfallkosten für erforderlich gehalten hat,
keine entsprechende Korrektur vorgenommen hat.
Die vom Versicherungsprinzip abweichende Ausgestaltung der sozialversicherungsrechtlichen Hinterbliebenenrente beruht auf familien- und sozialpolitischen
Erwägungen des Gesetzgebers. Ein hierdurch bedingtes Auswechseln bedarfsorientiert ausgestalteter alternativer Tatbestandsvoraussetzungen für die
große Witwenrente der AOK Sterbegeldversicherung nötigt auch in steuerrechtlicher Hinsicht nicht zur Annahme einer Aufeinanderfolge verschiedener Renten, deren jeweils unterschiedliches
Kapital mit jeweils unterschiedlichem Rentenbeginn ausgezahlt würde.
Eine Sterbegeldversicherungdient der vermögensmäßigen Absicherung einer angemessenen Bestattung des Verstorbenen. Eine die Wiederbeschaffungskosten der
versicherten Gegenstände übersteigende Versicherungsleistung ist dabei regelmäßig nicht vorgesehen. Damit dient die Versicherung anders als die
Sterbegeldversicherung nicht vorrangig dazu, auch solche Aufwendungen abzudecken, die dem Grunde nach nicht gemäß § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung
berücksichtigungsfähig sind.
Wer als 55-Jähriger eine Sterbegeldversicherung mit einer garantierten Ablaufleistung in Höhe von 10.000 EUR vereinbart, zahlt bis zum 85. Lebensjahr ungefähr
13.600 EUR bis 16.200 EUR an Beiträgen. Ein 65-Jähriger zahlt bei dieser Konstellation bereits zwischen 13.900 EUR und 16.800 EUR, ein 75-Jähriger zwischen
14.400 EUR und 15.600 EUR. In solchen Fällen kann man von einem Renditegrab sprechen - es sollten rentablere Anlagemöglichkeiten gewählt werden. Auch aus
diesen Verträgen sind grundsätzlich Leistungen an Hinterbliebene vorstellbar.
Unter einer Aufbauversicherung versteht man eine Sterbegeldversicherung bzw. langfristige gemischte Versicherung mit der vertraglich zugestandenen Möglichkeit, neben
den regulären Prämien einmal oder mehrmals Sonderzahlungen zu leisten, um dadurch einen früheren Ablauf der Versicherung bei gleichbleibender
Versicherungssumme herbeizuführen. Auf diese Weise wird auf der Grundlage der anfänglichen Sterbegeldversicherung durch die Sonderzahlungen eine z.B.
bereits im Alter von 65 fällige Versicherung und damit eine Altersvorsorge betrieben.
Allgemeine Infos und Tipps über die Sterbegeldversicherung
Zutreffend hat es das FG auch abgelehnt, die von den Klägern geltend gemachten Schuldzinsen als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. Dabei kann
dahingestellt bleiben, ob dies wie vom FG angenommen daraus folgt, daß es die Kläger unterließen, das aufgenommene Darlehen mit der bereits im Vorjahr
erhaltenen Versicherungsleistung der Sterbegeldversicherung zu tilgen. Denn jedenfalls waren die Darlehenszinsen, soweit sie überhaupt mit der Wiederbeschaffung des notwendigen und
angemessenen zusammenhingen.
Während die Zahl der alleinstehenden Männer auch im hohen Alter unterhalb von 20 Prozent liegt, nimmt die Zahl der allein lebenden Frauen mit zunehmendem
Alter ebenfalls zu. Assistance Leistungen sind insbesondere in Ergänzung des Leistungsumfangs von Sterbegeldversicherung inzwischen etabliert. Dabei handelt es
sich um allerdings um zeitlich begrenzte Hilfeleistungen wie Reinigen der Wohnung, Besorgen von Einkäufen, Versorgung mit Essen, Essen auf Rädern, Menüservice,
Einrichtung eines Notfalltelefons, 24-Stunden-Notrufmöglichkeit
Die Sterbegeldversicherung trägt damit im wesentlichen nicht das typische Todesfallrisiko. Eine solche Versicherung ist einem Sparvorgang angenäherter als einer
Lebensversicherung. Denn das Risiko des Versicherers im Todesfall des Versicherten besteht lediglich -dies wird auch aus den Ausführungen der Klägerin
deutlich- in der Abdeckung der Provisionen und Verwaltungskosten. Es ist gegenüber dem für eine Sterbegeldversicherung typischen Risiko
unbedeutend.
Besonderen Auftrieb erhielt die AOK Sterbegeldversicherung durch die Streichung des Sterbegeldes in der gesetzlichen Krankenversicherung, die seit 1989 in mehreren
Stufen erfolgte. Außerdem gilt sie als wichtiger Bestandteil im Angebot der Seniorenversicherungen. Bei Senioren steht hier das Motiv einer würdigen
Beerdigung im Vordergrund, die durch diese Versicherung gewährleistet werden soll. Die der Sterbegeldversicherung, bei der der Lebensversicherer für eine bestimmte,
festgelegte Zeit das Risiko trägt, im Todesfall eine Leistung zu erbringen.
Die Entscheidung des Beschwerdegerichts, mit der es das Rechtsmittel des Schuldners zurückgewiesen hat, hält der rechtlichen Nachprüfung nur teilweise stand.
Die Ansprüche aus der Sterbegeldversicherung des Schuldners sind, soweit sie sich aus einer den Betrag von 3.579 EUR nicht überschreitenden Versicherungssumme
ergeben, grundsätzlich unpfändbar. Gemäß § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO sind Ansprüche aus Lebensversicherungen, die nur auf den Todesfall des Versicherungsnehmers
abgeschlossen sind, unpfändbar, wenn die Versicherungssumme 3.579 EUR nicht übersteigt.
Das Verhältnis zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern ist wie jede vertragliche Beziehung von dem Grundsatz privatautonomer
Interessenverfolgung gekennzeichnet. Ein gemischter Lebensversicherungsvertrag – um den es sich vorliegend handelt – dient einerseits dem Schutz vor dem
Risiko frühen Ablebens und damit der Sicherung des Unterhalts von Hinterbliebenen (AOK Sterbegeldversicherung). Hinzu ist in der jüngeren Zeit, nicht zuletzt
angesichts der Entwicklungen in der gesetzlichen Alterssicherung.
AOK Sterbegeldversicherung - Empfehlungen und Tipps
Die Sterbegeldversicherung gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die AOK Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.
Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der AOK Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "AOK Sterbegeldversicherung" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.
Eine gute und günstige Sterbegeldversicherung zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Apella Sterbegeldversicherung finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Sterbegeldversicherung, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.
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