AXA Sterbegeldversicherung - Gute Leistungen zu günstigen Preisen
Mit dem Wegfall des Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen müssen Hinterbliebene des Verstorbenen selber für die Kosten der Beerdigung aufkommen. Schon bei einer halbwegs würdevollen Beerdigung kommen da schnell mehrere Tausend Euro zusammen. Es sei denn, der Verstorbene hat schon zu Lebzeiten eine entsprechende finanzielle Vorsorge getroffen und eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen, welche alle notwendigen Beerdigungskosten abdeckt. Dann erhalten die Hinterbliebenen eine sogenannte Todesfallleistung aus der Sterbegeldversicherung.
Vom Prinzip her ist eine Sterbegeldversicherung wie eine kleine Kapitallebensversicherung ausgestattet, bei der monatliche Beiträge eingezahlt werden, welche sich in der Höhe der gewünschten Versicherungssumme, sowie dem Eintrittsalter des Versicherungsnehmer richtet. Bei der Höhe der Versicherungssumme für die Sterbegeldversicherung werden durch die Versicherer verschiedene Alternativen angeboten. Die Versicherungssumme kann zwischen 2.500,- Euro bis hin zu 10.000,- Euro vereinbart werden. In bestimmten Fällen können mit dem Sterbegeldversicherer auch Vereinbarungen bis zu 20.000,- Euro getroffen werden.
Gerade für ältere Menschen ist die Sterbegeldversicherung eine gute Alternative um ausreichend Vorsorge für den eigenen Todesfall zu treffen. Denn Sterbgeldversicherungen werden zwei verschiedenen Formen angeboten, zum einen die Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung und zum anderen die Sterbegeldversicherung mit Gesundheitsprüfung. Bestehen bereits Vorerkrankungen, oder kann auf Grund anderer Gegebenheiten keine alternative Vorsorge getroffen werden, so ist die Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung sinnvoll, auch wenn die hierfür anfallenden Beiträge höher liegen.
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AXA Sterbegeldversicherung - Tipps und Infos
Die Sterbegeldversicherung ist eine Form der Todesfallversicherung ist die auch die AXA Sterbegeldversicherung. Der Vertrag wird lebenslänglich abgeschlossen und sieht eine Leistung nur im Todesfall vor.
Vielfach wird allerdings die Versicherungssumme spätestens mit dem Endalter 85 ausgezahlt und die Beitragszahlung mit 85, teilweise auch schon deutlich
früher – z.B. mit 65 – beendet. Die Versicherungssumme der Sterbegeldversicherung sind meist relativ gering und liegen bei etwa 5.000 EUR, in Einzelfällen
bis zu 20.000 EUR.
Die Ansprüche des Schuldners aus der Sterbegeldversicherung sind daher gem. § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO nur in dem Umfang pfändbar, in dem sie über die Ansprüche
hinausgehen, die sich auf der Grundlage einer den Betrag von 3.579 EUR nicht übersteigenden Versicherungssumme ergeben. Eine darüber hinausgehende Pfändung
ist nach den bisher getroffenen Feststellungen auch nicht gem. § 850b Abs. 2 ZPO gerechtfertigt. Nach dieser Vorschrift können die gem. § 850b Abs. 1 ZPO
grundsätzlich unpfändbaren Bezüge geltenden Vorschriften gepfändet werden.
Dabei ging die AXA Sterbegeldversicherung ebenso wie der RegE davon aus, dass diese Möglichkeit der Vereinbarung bedarf, also einer vertraglichen Änderungsklausel. Die Vorstellung des
GDV ging dahin, dass der Inhalt der Bedingungsänderungsklausel gewissermaßen in das Gesetz aufgenommen wird. Er wollte also eine so geartete, wie es in
seiner Stellungnahme vom März 1994 formuliert ist, gesetzliche Bedingungsänderungsmöglichkeit. Diese Vorstellung hat der Gesetzgeber auch umgesetzt,
allerdings ohne den Umweg über eine vertragliche Änderungsklausel.
Die Sterbegeldversicherung bietet einen preisgünstigeren Versicherungsschutz als die separate Risikolebensversicherung. Der Beitragsvorteil ergibt sich aus der gemeinsam
mit dem Hauptvertrag geführten Vertragsverwaltung. Die Risiko Zusatzversicherung bietet sich dann an, wenn ein erhöhter Todesfallschutz insbesondere zur
Hinterbliebenenversorgung benötigt wird, der über der Erlebensfallleistung liegen soll. Die Sterbegeldversicherung kann mit gleich bleibender oder mit monatlich fallender
Versicherungssumme vereinbart werden.
Hinzu kommt oft das Entfallen der Progressionsstaffel, was im Invaliditätsfall zu einer nicht gewollten Leistungsreduzierung führt. Außerdem werden ab Alter
65 oft nur Rentenzahlungen vorgesehen, was kontraproduktiv ist, da oftmals Kapitalien z.B. für behindertengerechte Umbauten erforderlich wären. Für fast 60
Prozent der befragten Sterbegeldversicherung spielen die Zusatzleistungen und Hilfspakete eine zunehmend wichtige bis sehr wichtige Rolle. Die Frage für den Kunden
hingegen ist, ob und inwiefern ihm kurzzeitige Assistance-Leistungen überhaupt weiterhelfen.
Bei einer Sterbegeldversicherung mit lebenslangem Todesfallschutz leistet das Versicherungsunternehmen grundsätzlich nur, wenn die versicherte Person stirbt. Der
vornehmliche Zweck ist die Deckung von Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Todesfall, z.B. Erbschaftsteuer
(Sterbegeldversicherung), zivilrechtlich bedingten Ausgleichszahlungen im Rahmen einer Erbschaftsplanung (Vermögensnachfolgeversicherung) oder Deckung
der Bestattungskosten (Sterbegeldversicherung).
Allgemeine Infos und Tipps über die Sterbegeldversicherung
Für den Abschluss einer konkreten Vertragsform im Rahmen der Sterbegeldversicherung ist die individuelle Bedarfssituation ausschlaggebend. Im Vordergrund sollte stets
die bedarfsgerechte Gestaltung stehen; dabei sollten die individuellen Präferenzen der zu versichernden Personen unter Berücksichtigung von alternativen
Kapitalanlageformen Vorrang haben. Dies gilt sowohl für Absicherungsmaßnahmen im Bereich der Altersversorgung als auch für den Todesfallschutz sowie für die
Deckung des Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrisikos.
Versicherungen werden in Deutschland zu rund 4 Prozent direkt und zu 96 Prozent über Versicherungsvermittler vertrieben. Die Direktversicherung findet vor
allem bei standardisierten, relativ markteinheitlich gestalteten und preissensiblen Massenprodukten wie der Kfz-Versicherung Zuspruch. Insbesondere
beratungsintensivere Produkte hingegen werden praktisch nur über zumeist selbstständige Versicherungsvermittler vermittelt. Als selbstständige
stehen zum einen Versicherungsmakler für die Sterbegeldversicherung zur Verfügung.
Diese freie Nutzungsmöglichkeit rechtfertigt es, die Zugriffsmöglichkeit des Gläubigers nicht wie im Falle der Todesfallversicherung zu beschränken
Unerheblich im Zusammenhang mit der Gleichheitsprüfung ist es, dass bei einer kombinierten Versicherung der Versicherungsnehmer vor dem vereinbarten
Erlebenszeitpunkt sterben kann. Sie wirkt dann faktisch zwar wie eine reine Sterbegeldversicherung. Hierauf muss der Gesetzgeber aber im Hinblick auf Art. 3
Abs. 1 GG keine Rücksicht nehmen.
Dementsprechend sollen die Leistungen aus einer AXA Sterbegeldversicherung nicht nur dazu dienen, die eigentlichen Bestattungskosten (im engeren Sinne) zu
begleichen, sondern sämtliche Kosten, die bei der Beerdigung anfallen. Bei Anwendung dieser Grundsätze auf den Streitfall sind die vom Kläger als
außergewöhnliche Belastung geltend gemachten Aufwendungen für die Beerdigung im engeren Sinne nur insoweit um die Leistungen aus der Sterbegeldversicherung zu kürzen,
als diese anteilig auf die eigentlichen Bestattungskosten entfallen.
Die Ansprüche aus der Sterbegeldversicherung könnten auch nicht gem. § 850b Abs. 2 ZPO gepfändet werden. Der Gläubiger habe nicht dargetan, dass die
Vollstreckung in das sonstige bewegliche Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht zu einer vollständigen Befriedigung führen werde. Überzeugende
Billigkeitsgründe zugunsten des Gläubigers seien nicht zu finden. Dies gelte auch für den vom Beschwerdegericht herangezogenen Umstand, dass der Gläubiger
aufgrund eines notariellen Anerkenntnisses vollstrecke.
Bisherige abweichende Regelungen im Gesellschaftsvertrag sollten entfallen. Der genannte Beschluss wurde in einem privatschriftlichen Protokoll festgehalten,
aber weder notariell beurkundet noch im Handelsregister eingetragen. Im Streitjahr (1995) verstarb B, woraufhin die X-AG ebenfalls noch im Streitjahr an die
Klägerin 494 623,40 DM als Versicherungsleistung der AXA Sterbegeldversicherung an die Klägerin auszahlte. Der genannte Betrag verblieb zumindest bis zum Ende des Streitjahres auf einem
Konto der Versicherungsnehmerin einstellte.
AXA Sterbegeldversicherung - Empfehlungen und Tipps
Die Sterbegeldversicherung gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die AXA Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.
Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der AXA Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "AXA Sterbegeldversicherung" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.
Eine gute und günstige Sterbegeldversicherung zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Sterbegeldversicherung für Baby finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Sterbegeldversicherung, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.
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