Baden Badener Sterbegeldversicherung - Gute Leistungen zu günstigen Preisen
Mit dem Wegfall des Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen müssen Hinterbliebene des Verstorbenen selber für die Kosten der Beerdigung aufkommen. Schon bei einer halbwegs würdevollen Beerdigung kommen da schnell mehrere Tausend Euro zusammen. Es sei denn, der Verstorbene hat schon zu Lebzeiten eine entsprechende finanzielle Vorsorge getroffen und eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen, welche alle notwendigen Beerdigungskosten abdeckt. Dann erhalten die Hinterbliebenen eine sogenannte Todesfallleistung aus der Sterbegeldversicherung.
Vom Prinzip her ist eine Sterbegeldversicherung wie eine kleine Kapitallebensversicherung ausgestattet, bei der monatliche Beiträge eingezahlt werden, welche sich in der Höhe der gewünschten Versicherungssumme, sowie dem Eintrittsalter des Versicherungsnehmer richtet. Bei der Höhe der Versicherungssumme für die Sterbegeldversicherung werden durch die Versicherer verschiedene Alternativen angeboten. Die Versicherungssumme kann zwischen 2.500,- Euro bis hin zu 10.000,- Euro vereinbart werden. In bestimmten Fällen können mit dem Sterbegeldversicherer auch Vereinbarungen bis zu 20.000,- Euro getroffen werden.
Gerade für ältere Menschen ist die Sterbegeldversicherung eine gute Alternative um ausreichend Vorsorge für den eigenen Todesfall zu treffen. Denn Sterbgeldversicherungen werden zwei verschiedenen Formen angeboten, zum einen die Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung und zum anderen die Sterbegeldversicherung mit Gesundheitsprüfung. Bestehen bereits Vorerkrankungen, oder kann auf Grund anderer Gegebenheiten keine alternative Vorsorge getroffen werden, so ist die Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung sinnvoll, auch wenn die hierfür anfallenden Beiträge höher liegen.
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Baden Badener Sterbegeldversicherung - Tipps und Infos
Die Sterbegeldversicherung ist eine Form der Todesfallversicherung ist die auch die Baden Badener Sterbegeldversicherung. Der Vertrag wird lebenslänglich abgeschlossen und sieht eine Leistung nur im Todesfall vor.
Vielfach wird allerdings die Versicherungssumme spätestens mit dem Endalter 85 ausgezahlt und die Beitragszahlung mit 85, teilweise auch schon deutlich
früher – z.B. mit 65 – beendet. Die Versicherungssumme der Sterbegeldversicherung sind meist relativ gering und liegen bei etwa 5.000 EUR, in Einzelfällen
bis zu 20.000 EUR.
Aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift kann gefolgert werden, dass es sich bei der Verwendung des Wortes wenn statt eines soweit um ein redaktionelles
Versehen handelt. § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO ist durch das Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete der Zwangsvollstreckung vom 20.8.1953 (BGBl. I, 952) eingefügt
worden. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sah vorbehaltlich des Abs. 2 des § 850b ZPO die Unpfändbarkeit der Sterbegeldversicherung für Ansprüche aus einer Sterbegeldversicherung,
soweit sie den Betrag von 1. 500 DM nicht übersteigen.
Nur bei solchen Versicherungen, nicht aber bei der Baden Badener Sterbegeldversicherung, haben der Gesetzgeber und der Gesamtverband der
Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in der Stellungnahme zum Referentenentwurf vom September 1993 einen Bedarf für eine Prämienanpassungsregelung gesehen.
Der GDV hat aber in der Stellungnahme vom September 1993 ebenso wie bei seinen Änderungsvorschlägen vom März 1994 weiter gehend gefordert, dass die
Sterbegeldversicherung Anbieter auch das Recht erhalten sollen.
Für den Abschluss einer konkreten Vertragsform im Rahmen der Sterbegeldversicherung ist die individuelle Bedarfssituation ausschlaggebend. Im Vordergrund sollte stets
die bedarfsgerechte Gestaltung stehen; dabei sollten die individuellen Präferenzen der zu versichernden Personen unter Berücksichtigung von alternativen
Kapitalanlageformen Vorrang haben. Dies gilt sowohl für Absicherungsmaßnahmen im Bereich der Altersversorgung als auch für den Todesfallschutz sowie für die
Deckung des Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrisikos.
Der Vermittler einer Sterbegeldversicherung hat es mit einer besonders lebens- und oft auch berufserfahrenen Person zu tun, die Belehrungen nur schwer akzeptieren wird. Die vermeintliche
Erfahrung, verbunden aber oft mit einem nicht mehr aktuellen Hintergrundwissen, verringert allerdings auch die Bereitschaft, von einmal gebildeten Meinungen
abzurücken und sich von Bedürfnissen überzeugen zu lassen, die der Person bisher nicht geläufig sind oder nicht als wichtig eingeschätzt werden. Vor allem
druckvoller Einphasenverkauf, bei dem innerhalb eines Termins der Abschluss herbeigeführt werden soll.
Die Sterbegeldversicherung trägt damit im wesentlichen nicht das typische Todesfallrisiko. Eine solche Versicherung ist einem Sparvorgang angenäherter als einer
Lebensversicherung. Denn das Risiko des Versicherers im Todesfall des Versicherten besteht lediglich -dies wird auch aus den Ausführungen der Klägerin
deutlich- in der Abdeckung der Provisionen und Verwaltungskosten. Es ist gegenüber dem für eine Sterbegeldversicherung typischen Risiko
unbedeutend.
Allgemeine Infos und Tipps über die Sterbegeldversicherung
Für den Abschluss einer konkreten Vertragsform im Rahmen der Sterbegeldversicherung ist die individuelle Bedarfssituation ausschlaggebend. Im Vordergrund sollte stets
die bedarfsgerechte Gestaltung stehen; dabei sollten die individuellen Präferenzen der zu versichernden Personen unter Berücksichtigung von alternativen
Kapitalanlageformen Vorrang haben. Dies gilt sowohl für Absicherungsmaßnahmen im Bereich der Altersversorgung als auch für den Todesfallschutz sowie für die
Deckung des Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrisikos.
Familienernährer, Ehepartner, Hausbauer, Baukreditaufnehmer - sie alle haben Grund zum Abschluss von Risikolebensversicherungen, um so im Todesfall der
versicherten Person die hinterbliebene Familie oder die finanzielle Belastung abgesichert zu haben. Die Verträge werden allerdings nur für befristet Zeiträume
bis maximal zum 65. Lebensjahr vereinbart und nicht darüber hinaus. Es können regelrechte Hinterbliebenenrenten Zusatzversicherungen oder Mindestrentengarantiezeiten
mit der Sterbegeldversicherung vereinbart werden.
Die Vorschrift unterscheidet in ihrer zweiten Variante zwischen reinen «Todesfallversicherung»en und den heute üblicheren kombinierten Lebensversicherungen,
die auch auf einen Erlebensfall abgeschlossen sind. Diese Differenzierung ist von einem sachlichen Grund hinreichend getragen. Der Gesetzgeber will mit der
Pfändungsschutzbestimmung nur solch eine Sterbegeldversicherung erfassen, mit denen die beim Tode des Versicherungsnehmers anfallenden Ausgaben, vor allem die
Bestattungskosten, abgedeckt werden sollen.
Diese Auffassung beruht entscheidend auf der Überlegung, daß die Auszahlung einer auf den Todesfall abgeschlossenen Versicherung in einem inneren
Zusammenhang mit den Beerdigungskosten steht. Beide Ereignisse werden durch den Tod des Versicherungsnehmers ausgelöst, die Baden Badener Sterbegeldversicherung wurde -worauf schon
die Bezeichnung Sterbegeld hinweist- gerade auch im Hinblick darauf abgeschlossen, eine Begleichung der Beerdigungskosten sicherzustellen.
Die Ansprüche des Schuldners aus der Sterbegeldversicherung sind daher gem. § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO nur in dem Umfang pfändbar, in dem sie über die Ansprüche
hinausgehen, die sich auf der Grundlage einer den Betrag von 3.579 EUR nicht übersteigenden Versicherungssumme ergeben. Eine darüber hinausgehende Pfändung
ist nach den bisher getroffenen Feststellungen auch nicht gem. § 850b Abs. 2 ZPO gerechtfertigt. Nach dieser Vorschrift können die gem. § 850b Abs. 1 ZPO
grundsätzlich unpfändbaren Bezüge geltenden Vorschriften gepfändet werden.
Die von der Baden Badener Sterbegeldversicherung typischerweise abgedeckten Gefahren sind einerseits die ungewisse Lebensdauer, wobei es für den Eintritt des Versicherungsfalles
darauf ankommt, ob der Versicherte einen bestimmten Zeitpunkt erlebt (Erlebensfallrisiko). Bei der Todesfallversicherung wird die Leistung fällig beim Tode
der Person, auf deren Leben die Versicherung genommen worden ist. Gebräuchlichste Form der Lebensversicherung ist die gemischte Todes- und
Erlebensfallversicherung.
Baden Badener Sterbegeldversicherung - Empfehlungen und Tipps
Die Sterbegeldversicherung gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die Baden Badener Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.
Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der Baden Badener Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "Baden Badener Sterbegeldversicherung" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.
Eine gute und günstige Sterbegeldversicherung zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Barmenia Sterbegeldversicherung finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Sterbegeldversicherung, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.
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