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Beitragsrechner Sterbegeldversicherung

Beitragsrechner Sterbegeldversicherung

Mit unserem Beitragsrechner für die Sterbegeldversicherung die Beiträge online berechnen

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Sterbegeldversicherung

Beitragsrechner Sterbegeldversicherung - Beiträge online berechnen und vergleichen

Mit dem Wegfall des Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen müssen Hinterbliebene des Verstorbenen selber für die Kosten der Beerdigung aufkommen. Schon bei einer halbwegs würdevollen Beerdigung kommen da schnell mehrere Tausend Euro zusammen. Es sei denn, der Verstorbene hat schon zu Lebzeiten eine entsprechende finanzielle Vorsorge getroffen und eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen, welche alle notwendigen Beerdigungskosten abdeckt. Dann erhalten die Hinterbliebenen eine sogenannte Todesfallleistung aus der Sterbegeldversicherung.

Vom Prinzip her ist eine Sterbegeldversicherung wie eine kleine Kapitallebensversicherung ausgestattet, bei der monatliche Beiträge eingezahlt werden, welche sich in der Höhe der gewünschten Versicherungssumme, sowie dem Eintrittsalter des Versicherungsnehmer richtet. Bei der Höhe der Versicherungssumme für die Sterbegeldversicherung werden durch die Versicherer verschiedene Alternativen angeboten. Die Versicherungssumme kann zwischen 2.500,- Euro bis hin zu 10.000,- Euro vereinbart werden. In bestimmten Fällen können mit dem Sterbegeldversicherer auch Vereinbarungen bis zu 20.000,- Euro getroffen werden.

Gerade für ältere Menschen ist die Sterbegeldversicherung eine gute Alternative um ausreichend Vorsorge für den eigenen Todesfall zu treffen. Denn Sterbgeldversicherungen werden zwei verschiedenen Formen angeboten, zum einen die Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung und zum anderen die Sterbegeldversicherung mit Gesundheitsprüfung. Bestehen bereits Vorerkrankungen, oder kann auf Grund anderer Gegebenheiten keine alternative Vorsorge getroffen werden, so ist die Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung sinnvoll, auch wenn die hierfür anfallenden Beiträge höher liegen.

Mit dem auf unserer Seite integrierten Beitragsrechner für die Sterbegeldversicherung können Sie einfach und bequem die anfallenden Beiträge direkt online berechnen und die jeweiligen Tarife und Leistungen vergleichen. So sparen Sie sich nicht nur einen erheblichen Zeitaufwand, sondern erhalten direkt am Bildschirm die von Ihnen gewünschten Ergebnisse angezeigt.

Beitragsrechner Sterbegeldversicherung - Tipps und Infos

Soweit die Versicherungsleistungen aus der Beitragsrechner Sterbegeldversicherung der Begleichung von gemäß § 33 EStG nicht berücksichtigungsfähigen Beerdigungskosten (im weiteren Sinne) dienen, greift die Vorteilsanrechnung nicht ein. Die Vorentscheidung ist aufzuheben, da sie auf einer abweichenden Rechtsauffassung beruht. Da die Sache nicht spruchreif ist, ist sie an das FG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückzuverweisen. Dieses wird nunmehr festzustellen haben, in welcher Höhe dem Kläger durch die Beerdigung seiner Ehefrau weitere, nicht als außergewöhnliche Belastung entstanden sind.

Wenn daher in die endgültige Gesetzesfassung statt des im Entwurf der Bundesregierung vorgesehenen soweit ein wenn eingeflossen ist, ohne dass sich an der Absicht des Gesetzgebers zur sozialen Absicherung durch die Sterbegeldversicherung des Schuldners etwas geändert hätte, lässt dies den Schluss zu, dass es sich insoweit um ein redaktionelles Versehen handelt. Dieser Wertung steht nicht entgegen, dass der Gesetzgeber die er wegen der gestiegenen Todesfallkosten für erforderlich gehalten hat, keine entsprechende Korrektur vorgenommen hat.

In einer Gesellschafterversammlung vom 20. Dezember 1991 wurde u.a. der Beschluss gefasst, dass die Klägerin durch den Tod eines Gesellschafters nicht aufgelöst, sondern vom überlebenden Gesellschafter fortgesetzt werde. Die Erben des verstorbenen Gesellschafters seien durch die wechselseitig abgeschlossene Versicherungssumme der Beitragsrechner Sterbegeldversicherung abzufinden. Eine Anpassung dieser wechselseitigen Versicherung bleibe einem Beschluss der Gesellschafterversammlung vorbehalten.

In der Regel besteht innerhalb der ersten zehn Jahre eine Umtauschoption in eine Kapitallebensversicherung mit gleicher oder kleinerer Versicherungssumme. Dynamikanpassungen sind in der Regel nicht vorgesehen. Die Sterbegeldversicherung kann das Risiko des Pflegefalls und der daraus entstehenden finanziellen Belastungen abzusichern helfen. Diese Sterbegeldversicherung kann zu jeder Kapitallebensversicherung vereinbart werden. Die Beiträge sind für den Zeitraum zu entrichten, in dem auch die Hauptversicherung besteht. Versicherungsschutz besteht hiervon unabhängig lebenslang.

Wer als 55-Jähriger eine Sterbegeldversicherung mit einer garantierten Ablaufleistung in Höhe von 10.000 EUR vereinbart, zahlt bis zum 85. Lebensjahr ungefähr 13.600 EUR bis 16.200 EUR an Beiträgen. Ein 65-Jähriger zahlt bei dieser Konstellation bereits zwischen 13.900 EUR und 16.800 EUR, ein 75-Jähriger zwischen 14.400 EUR und 15.600 EUR. In solchen Fällen kann man von einem Renditegrab sprechen - es sollten rentablere Anlagemöglichkeiten gewählt werden. Auch aus diesen Verträgen sind grundsätzlich Leistungen an Hinterbliebene vorstellbar.

Die Versicherungsleistung der Sterbegeldversicherung im Todesfall stellt keine Einnahme im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG dar. Manche Kapitalversicherungen mit lebenslangem Todesfallschutz bieten jedoch die Möglichkeit, zu Lebzeiten der versicherten Person eine Versicherungsleistung abzurufen, so dass die Versicherung beendet wird oder mit einer reduzierten Versicherungssumme bestehen bleibt. Eine abgerufene Leistung ist nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG zu versteuern.

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Allgemeine Infos und Tipps über die Sterbegeldversicherung

Bei der Sterbegeldversicherung leistet das VU grundsätzlich nur, wenn die versicherte Person stirbt. Der vornehmliche Zweck eines solchen Vertrags ist die Deckung von Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Todesfall, z.B. Erbschaftsteuer (Erbschaftsteuerversicherung), zivilrechtlich bedingten Ausgleichszahlungen im Rahmen einer Erbschaftsplanung (Vermögensnachfolgeversicherung) oder Deckung der Bestattungskosten (Sterbegeldversicherung). Die Todesfallleistung stellt keine Einnahme nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG dar.

Im sog. Bestattungsvorsorgevertrag wird das fixiert, was nach dem Tod ausgeführt werden soll - wie etwa Auswahl des Sarges, die Bestattungsart, die Gestaltung der Trauerfeier, Blumen- und Dekorationswünsche, die Musikauswahl etc. Diese vertraglich festgelegten Leistungen werden dann durch den Abschluss einer Sterbegeldversicherung finanziell abgesichert. Die Versicherungssummen bewegen sich zwischen 2.100 EUR und 17.500 EUR. Auf Gesundheitsfragen wird verzichtet, die Vertragsmöglichkeit wird i.d.R. bis zum Eintrittsalter 85 Lebensjahre gewährt.

Die Beschwerdeführerin hatte eine Sterbegeldversicherung auf den Todesfall sowie auf den 65. Geburtstag abgeschlossen. Die Sterbegeldversicherung wurde vom Niedersächsischen Landesamt und Versorgung aufgrund von § 6 der Justizbeitreibungsordnung (JBeitrO) in Verbindung mit gepfändet und zur Einziehung an die Behörde überwiesen. Mit ihrem Begehren nach Vollstreckungsschutz hatte die Beschwerdeführerin keinen Erfolg. Das mit der sofortigen Beschwerde angerufene Landgericht wies die Beschwerde zurück.

Für das Begräbnis (Sarg, Friedhofsgebühren, Grabplatte, Blumengebinde und Briefmarken) hat der Kläger insgesamt 5 825 DM aufgewendet, von denen sein Dienstherr 1 200 DM als beamtenrechtliche Beihilfeleistung erstattet hat. Ausgelöst durch den Tod der Ehefrau erhielt der Kläger im Streitjahr Versicherungsleistungen aus insgesamt vier sog. Beitragsrechner Sterbegeldversicherung in Höhe von zusammen 5 674,20 DM. In den Verträgen war die Ehefrau als Versicherungsnehmerin der Sterbegeldversicherung bezeichnet.

Aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift kann gefolgert werden, dass es sich bei der Verwendung des Wortes wenn statt eines soweit um ein redaktionelles Versehen handelt. § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO ist durch das Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete der Zwangsvollstreckung vom 20.8.1953 (BGBl. I, 952) eingefügt worden. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sah vorbehaltlich des Abs. 2 des § 850b ZPO die Unpfändbarkeit der Sterbegeldversicherung für Ansprüche aus einer Sterbegeldversicherung, soweit sie den Betrag von 1. 500 DM nicht übersteigen.

In einer Gesellschafterversammlung vom 20. Dezember 1991 wurde u.a. der Beschluss gefasst, dass die Klägerin durch den Tod eines Gesellschafters nicht aufgelöst, sondern vom überlebenden Gesellschafter fortgesetzt werde. Die Erben des verstorbenen Gesellschafters seien durch die wechselseitig abgeschlossene Versicherungssumme der Beitragsrechner Sterbegeldversicherung abzufinden. Eine Anpassung dieser wechselseitigen Versicherung bleibe einem Beschluss der Gesellschafterversammlung vorbehalten.

Beitragsrechner Sterbegeldversicherung - Empfehlungen und Tipps

Die Höhe der für die Sterbegeldversicherung zu zahlenden Beiträge hängt von einer Reihe zahlreicher Faktoren ab. Der hier integrierte Beitragsrechner ermöglicht es Ihnen, individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse angepassten Leistungen anzugeben und dann die dafür anfallenden Beiträge zu berechnen. Der Vorteil besteht hier für Sie vor allem darin, dass Sie nicht unzählige Angebote verschiedener Sterbegeldversicherung Anbieter vergleichen müssen, sondern übersichtlich alle Tarife und Beiträge dargestellt bekommen.

Für die meisten Verbraucher spielt die Beitragshöhe eine wichtige Rolle, wenn diese sich für eine bestimmte Sterbegeldversicherung entscheiden, doch sollten Sie auch darauf achten, dass der Versicherungsumfang entsprechend so ausgestattet sein sollte, dass Sie im Schadenfall die volle Leistung erhalten. Bevor Sie mit unserem Beitragsrechner Sterbegeldversicherung sollten Sie sich einen Überblick über die von Ihnen benötigten Leistungen verschaffen und die Angaben so genau wie möglich in unseren Beitragsrechner eingeben, damit eine so genau wie mögliche Beitragsermittlung statt finden kann.

Viele Verbraucher unterschätzen oftmals den eigenen Bedarf bei der Sterbegeldversicherung und entschliessen sich, auf wichtige und benötigte Leistungen zu verzichten um Geld einzusparen. Entsteht dann ein Bedarfsfall, kann es passieren, dass nicht der volle Schaden, bzw. die vollen finanziellen Leistungen durch die Sterbegeldversicherung erbracht werden und Sie am Ende entweder auf einem Teil der entstandenen Kosten sitzen bleiben, oder Sie nicht die volle finanzielle Unterstützung erhalten.

Um einen optimalen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Versicherungsschutz durch die Sterbegeldversicherung zu erhalten, ist es wichtig, dass Sie sich nicht für den vermeindlich billigsten Anbieter entscheiden, sondern mit dem Beitragsvergleich Sterbegeldversicherung sich für den Anbieter entscheiden, der den von Ihnen gewünschten Leistungsanforderungen gerecht wird und Sie am Ende bestmöglich abgesichert sind, auch wenn die Beiträge für den jeweiligen Tarif teurer sind.


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