DKV Sterbegeldversicherung - Gute Leistungen zu günstigen Preisen
Mit dem Wegfall des Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen müssen Hinterbliebene des Verstorbenen selber für die Kosten der Beerdigung aufkommen. Schon bei einer halbwegs würdevollen Beerdigung kommen da schnell mehrere Tausend Euro zusammen. Es sei denn, der Verstorbene hat schon zu Lebzeiten eine entsprechende finanzielle Vorsorge getroffen und eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen, welche alle notwendigen Beerdigungskosten abdeckt. Dann erhalten die Hinterbliebenen eine sogenannte Todesfallleistung aus der Sterbegeldversicherung.
Vom Prinzip her ist eine Sterbegeldversicherung wie eine kleine Kapitallebensversicherung ausgestattet, bei der monatliche Beiträge eingezahlt werden, welche sich in der Höhe der gewünschten Versicherungssumme, sowie dem Eintrittsalter des Versicherungsnehmer richtet. Bei der Höhe der Versicherungssumme für die Sterbegeldversicherung werden durch die Versicherer verschiedene Alternativen angeboten. Die Versicherungssumme kann zwischen 2.500,- Euro bis hin zu 10.000,- Euro vereinbart werden. In bestimmten Fällen können mit dem Sterbegeldversicherer auch Vereinbarungen bis zu 20.000,- Euro getroffen werden.
Gerade für ältere Menschen ist die Sterbegeldversicherung eine gute Alternative um ausreichend Vorsorge für den eigenen Todesfall zu treffen. Denn Sterbgeldversicherungen werden zwei verschiedenen Formen angeboten, zum einen die Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung und zum anderen die Sterbegeldversicherung mit Gesundheitsprüfung. Bestehen bereits Vorerkrankungen, oder kann auf Grund anderer Gegebenheiten keine alternative Vorsorge getroffen werden, so ist die Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung sinnvoll, auch wenn die hierfür anfallenden Beiträge höher liegen.
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DKV Sterbegeldversicherung - Tipps und Infos
Das Todesfallkapital aus der DKV Sterbegeldversicherung wird nur beim Tode, spätestens in Abhängigkeit vom gewählten Tarif bei Erreichen des 85. oder eines späteren Lebensjahres gezahlt. Es
handelt sich hierbei um eine reine Hinterbliebenenversorgung für den Fall des Todes des Ernährers. Die Beitragszahlung erfolgt bis zum Tod des Versicherten,
endet jedoch normalerweise mit Erreichen des 85. Lebensjahres. Auch eine abgekürzte Beitragszahlung bis beispielsweise zum 65. Lebensjahr kann vereinbart werden.
Der Schuldner hat bei der Drittschuldnerin eine Sterbegeldversicherung mit einer Versicherungssumme von 5.112,92 EUR abgeschlossen, die derzeit einen
Rückkaufswert zzgl. Überschussbeteiligung von insgesamt 2.031,85 EUR hat. Gegen den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss hat der Schuldner wegen der Pfändung
der Sterbegeldversicherung Erinnerung eingelegt. Das AG - Vollstreckungsgericht - hat die Erinnerung zurückgewiesen. Die dagegen eingelegte sofortige
Beschwerde hat das Beschwerdegericht zurückgewiesen.
Die Entstehungsgeschichte ergibt kein klares Bild. Sie spricht aber nicht gegen, sondern eher für einen weiten Anwendungsbereich von § 172 Abs. 2 VVG.
Erwähnt wird dieses Problem in den Gesetzesmaterialien nicht. Wie zuvor unter b) ausgeführt, enthielt der RegE keine Befugnis der Versicherer, unwirksame
Bedingungen in der DKV Sterbegeldversicherung zu ersetzen. In der Lebensversicherung ging es im Entwurf nur um die Anpassung von Prämien und der
Überschussbeteiligung bei den Versicherungen.
Sind danach die Zahlungen der Sterbegeldversicherung in Höhe von 71 365 DM auf die Aufwendungen der Kläger zur Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung voll
anzurechnen, ist es revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn das FG davon ausgeht, daß der durch das Brandereignis berührte existentiell wichtige
Bereich das Bedürfnis der Kläger nach Wohnung und Bekleidung durch die Leistung des Hausratversicherers ausreichend abgedeckt war. Es kann daher
offenbleiben, ob die vom FA Obergrenzen für die einzelnen waren.
Hinzu kommt oft das Entfallen der Progressionsstaffel, was im Invaliditätsfall zu einer nicht gewollten Leistungsreduzierung führt. Außerdem werden ab Alter
65 oft nur Rentenzahlungen vorgesehen, was kontraproduktiv ist, da oftmals Kapitalien z.B. für behindertengerechte Umbauten erforderlich wären. Für fast 60
Prozent der befragten Sterbegeldversicherung spielen die Zusatzleistungen und Hilfspakete eine zunehmend wichtige bis sehr wichtige Rolle. Die Frage für den Kunden
hingegen ist, ob und inwiefern ihm kurzzeitige Assistance-Leistungen überhaupt weiterhelfen.
Diese freie Nutzungsmöglichkeit rechtfertigt es, die Zugriffsmöglichkeit des Gläubigers nicht wie im Falle der Todesfallversicherung zu beschränken
Unerheblich im Zusammenhang mit der Gleichheitsprüfung ist es, dass bei einer kombinierten Versicherung der Versicherungsnehmer vor dem vereinbarten
Erlebenszeitpunkt sterben kann. Sie wirkt dann faktisch zwar wie eine reine Sterbegeldversicherung. Hierauf muss der Gesetzgeber aber im Hinblick auf Art. 3
Abs. 1 GG keine Rücksicht nehmen.
Allgemeine Infos und Tipps über die Sterbegeldversicherung
Die Sterbegeldversicherung bietet einen preisgünstigeren Versicherungsschutz als die separate Risikolebensversicherung. Der Beitragsvorteil ergibt sich aus der gemeinsam
mit dem Hauptvertrag geführten Vertragsverwaltung. Die Risiko Zusatzversicherung bietet sich dann an, wenn ein erhöhter Todesfallschutz insbesondere zur
Hinterbliebenenversorgung benötigt wird, der über der Erlebensfallleistung liegen soll. Die Sterbegeldversicherung kann mit gleich bleibender oder mit monatlich fallender
Versicherungssumme vereinbart werden.
Grundsätzlicher Vorzug des Versicherungsmaklers ist seine Verpflichtung, bedarfsgerechte Produkte aus einer hinreichenden Auswahl von der Sterbegeldversicherung Anbietern und
Sterbegeldversicherung Verträgen auszusuchen und eine laufende Marktbeobachtung und Betreuung der Kunden zu gewährleisten. Ein grundsätzlicher Vorzug des Versicherungsvertreters
ist, dass er zumeist wegen seines höheren Vermittlungsvolumens bei einem oder einzelnen VU eine bessere Kenntnis der Produkte dieses oder dieser Unternehmen mitbringt.
Die Sterbegeldversicherung trägt damit im wesentlichen nicht das typische Todesfallrisiko. Eine solche Versicherung ist einem Sparvorgang angenäherter als einer
Lebensversicherung. Denn das Risiko des Versicherers im Todesfall des Versicherten besteht lediglich -dies wird auch aus den Ausführungen der Klägerin
deutlich- in der Abdeckung der Provisionen und Verwaltungskosten. Es ist gegenüber dem für eine Sterbegeldversicherung typischen Risiko
unbedeutend.
Das Finanzgericht (FG) gab der nach erfolglos durchgeführtem Einspruchsverfahren erhobenen Klage mit der Begründung statt, Leistungen aus Sterbegeldversicherung brauche
sich ein Steuerpflichtiger nicht als Ersatz auf die ihm entstandenen Begräbniskosten anrechnen zu lassen. Solche Leistungen seien -im Gegensatz zu echten
DKV Sterbegeldversicherung ihrer Höhe nach von den tatsächlich entstandenen Aufwendungen unabhängig. Zudem seien sie auch zur Abdeckung solcher im Zusammenhang mit
einer Beerdigung entstehenden Kosten bestimmt.
Die Ansprüche des Schuldners aus der Sterbegeldversicherung sind daher gem. § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO nur in dem Umfang pfändbar, in dem sie über die Ansprüche
hinausgehen, die sich auf der Grundlage einer den Betrag von 3.579 EUR nicht übersteigenden Versicherungssumme ergeben. Eine darüber hinausgehende Pfändung
ist nach den bisher getroffenen Feststellungen auch nicht gem. § 850b Abs. 2 ZPO gerechtfertigt. Nach dieser Vorschrift können die gem. § 850b Abs. 1 ZPO
grundsätzlich unpfändbaren Bezüge geltenden Vorschriften gepfändet werden.
Weiter werden durch den § 166 Abs. 2 VVG geregelt, dass ein als bezugsberechtigt bezeichneter Dritter, wenn der Versicherungsnehmer nichts Abweichendes
bestimmt, das Recht auf die Leistung des Versicherers erst mit Eintritt des Versicherungsfalls erwirbt. § 166 Abs. 2 VVG geht insofern noch über § 331 BGB
hinaus, als er nicht nur für die eigene DKV Sterbegeldversicherung des Versicherungsnehmers, sondern für jede Art der Sterbegeldversicherung gilt.
Bei einem widerruflichen Bezugsrecht hat der Begünstigte eine Hoffnung auf die wirkende Leistung.
DKV Sterbegeldversicherung - Empfehlungen und Tipps
Die Sterbegeldversicherung gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die DKV Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.
Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der DKV Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "DKV Sterbegeldversicherung" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.
Eine gute und günstige Sterbegeldversicherung zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Domcura Sterbegeldversicherung finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Sterbegeldversicherung, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.
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