Medien Sterbegeldversicherung - Gute Leistungen zu günstigen Preisen
Mit dem Wegfall des Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen müssen Hinterbliebene des Verstorbenen selber für die Kosten der Beerdigung aufkommen. Schon bei einer halbwegs würdevollen Beerdigung kommen da schnell mehrere Tausend Euro zusammen. Es sei denn, der Verstorbene hat schon zu Lebzeiten eine entsprechende finanzielle Vorsorge getroffen und eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen, welche alle notwendigen Beerdigungskosten abdeckt. Dann erhalten die Hinterbliebenen eine sogenannte Todesfallleistung aus der Sterbegeldversicherung.
Vom Prinzip her ist eine Sterbegeldversicherung wie eine kleine Kapitallebensversicherung ausgestattet, bei der monatliche Beiträge eingezahlt werden, welche sich in der Höhe der gewünschten Versicherungssumme, sowie dem Eintrittsalter des Versicherungsnehmer richtet. Bei der Höhe der Versicherungssumme für die Sterbegeldversicherung werden durch die Versicherer verschiedene Alternativen angeboten. Die Versicherungssumme kann zwischen 2.500,- Euro bis hin zu 10.000,- Euro vereinbart werden. In bestimmten Fällen können mit dem Sterbegeldversicherer auch Vereinbarungen bis zu 20.000,- Euro getroffen werden.
Gerade für ältere Menschen ist die Sterbegeldversicherung eine gute Alternative um ausreichend Vorsorge für den eigenen Todesfall zu treffen. Denn Sterbgeldversicherungen werden zwei verschiedenen Formen angeboten, zum einen die Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung und zum anderen die Sterbegeldversicherung mit Gesundheitsprüfung. Bestehen bereits Vorerkrankungen, oder kann auf Grund anderer Gegebenheiten keine alternative Vorsorge getroffen werden, so ist die Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung sinnvoll, auch wenn die hierfür anfallenden Beiträge höher liegen.
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Medien Sterbegeldversicherung - Tipps und Infos
Dies ändert nach Ansicht des erkennenden Senats jedoch nichts daran, daß die Leistungen aus einer Medien Sterbegeldversicherung mit den gemäß § 33 EStG zu
berücksichtigenden Beerdigungsaufwendungen wirtschaftlich zusammenhängen. Der erkennende Senat ist allerdings der Ansicht, daß die Leistungen aus einer
Sterbegeldversicherung nicht ausschließlich auf diejenigen Aufwendungen anzurechnen sind, die als eigentliche Bestattungskosten gemäß § 33 EStG als
außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind.
Der Senat hat dem Schuldner auf dessen Antrag vom 23.4.2007 mit Beschluss vom 4.7.2007 für die Rechtsbeschwerde Prozesskostenhilfe bewilligt. Mit seiner am
11.7.2007 unter Stellung eines Wiedereinsetzungsantrags eingelegten und am 9.8.2007 ebenfalls unter Stellung eines Wiedereinsetzungsantrags begründeten
Rechtsbeschwerde verfolgt der Schuldner seinen Antrag auf Aufhebung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses der Sterbegeldversicherung und Abweisung des Antrags auf dessen Erlass
weiter.
Die vom Versicherungsprinzip abweichende Ausgestaltung der sozialversicherungsrechtlichen Hinterbliebenenrente beruht auf familien- und sozialpolitischen
Erwägungen des Gesetzgebers. Ein hierdurch bedingtes Auswechseln bedarfsorientiert ausgestalteter alternativer Tatbestandsvoraussetzungen für die
große Witwenrente der Medien Sterbegeldversicherung nötigt auch in steuerrechtlicher Hinsicht nicht zur Annahme einer Aufeinanderfolge verschiedener Renten, deren jeweils unterschiedliches
Kapital mit jeweils unterschiedlichem Rentenbeginn ausgezahlt würde.
Eine Sterbegeldversicherungdient der vermögensmäßigen Absicherung einer angemessenen Bestattung des Verstorbenen. Eine die Wiederbeschaffungskosten der
versicherten Gegenstände übersteigende Versicherungsleistung ist dabei regelmäßig nicht vorgesehen. Damit dient die Versicherung anders als die
Sterbegeldversicherung nicht vorrangig dazu, auch solche Aufwendungen abzudecken, die dem Grunde nach nicht gemäß § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung
berücksichtigungsfähig sind.
Vermittler müssen beim ersten Geschäftskontakt in Textform unter anderem den Vermittlerstatus offenlegen, ob der Vermittler mit einer bestimmten Erlaubnis
der Industrie- und Handelskammer oder erlaubnisfrei tätig ist und wie er ins öffentlich zugängliche Vermittlerregister eingetragen ist. Neben den Maklern
und den häufig als Agenturen oder Geschäftsstellen bezeichneten Vertretern sind auch Banken und Sparkassen in hohem Maß als Versicherungsvermittler
für eine Sterbegeldversicherung engagiert, meist als Ausschließlichkeits eines oder mehrerer Versicherer.
Die Vorschrift unterscheidet in ihrer zweiten Variante zwischen reinen «Todesfallversicherung»en und den heute üblicheren kombinierten Lebensversicherungen,
die auch auf einen Erlebensfall abgeschlossen sind. Diese Differenzierung ist von einem sachlichen Grund hinreichend getragen. Der Gesetzgeber will mit der
Pfändungsschutzbestimmung nur solch eine Sterbegeldversicherung erfassen, mit denen die beim Tode des Versicherungsnehmers anfallenden Ausgaben, vor allem die
Bestattungskosten, abgedeckt werden sollen.
Allgemeine Infos und Tipps über die Sterbegeldversicherung
In der Regel besteht innerhalb der ersten zehn Jahre eine Umtauschoption in eine Kapitallebensversicherung mit gleicher oder kleinerer Versicherungssumme.
Dynamikanpassungen sind in der Regel nicht vorgesehen. Die Sterbegeldversicherung kann das Risiko des Pflegefalls und der daraus entstehenden finanziellen Belastungen
abzusichern helfen. Diese Sterbegeldversicherung kann zu jeder Kapitallebensversicherung vereinbart werden. Die Beiträge sind für den Zeitraum zu entrichten, in
dem auch die Hauptversicherung besteht. Versicherungsschutz besteht hiervon unabhängig lebenslang.
Weiter spielt auch das Vertrauen in die Verlässlichkeit des Vermittlers der Sterbegeldversicherung eine große Rolle, da viele Personen mit zunehmendem Alter die Vorteilhaftigkeit von
Versicherungskonzepten nur noch schwer selbst beurteilen können. Insofern sind generell Vermittler im Vorteil, die über längere Zeit stabil an einem Ort
tätig und entsprechend bekannt sind. Ältere Menschen bevorzugen tendenziell eine andere Ansprache als jüngere. So ist im Umgang mit älteren Personen mehr
Geduld und Fingerspitzengefühl gefordert.
Die Versicherungsleistung der Sterbegeldversicherung im Todesfall stellt keine Einnahme im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG dar. Manche Kapitalversicherungen mit lebenslangem
Todesfallschutz bieten jedoch die Möglichkeit, zu Lebzeiten der versicherten Person eine Versicherungsleistung abzurufen, so dass die Versicherung beendet
wird oder mit einer reduzierten Versicherungssumme bestehen bleibt. Eine abgerufene Leistung ist nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG zu versteuern.
Die gemäß der Medien Sterbegeldversicherung als Sterbegeld bezeichneten Versicherungsleistungen waren nach ihrem Tod an den Kläger als Bezugsberechtigten auszubezahlen. In seinem Antrag auf
Lohnsteuer Jahresausgleich 1983 begehrte der Kläger, die durch Beihilfeleistungen nicht erstatteten Begräbniskosten in Höhe von 4 625 Eur als außergewöhnliche
Belastung gemäß § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu berücksichtigen. Der Beklagte und Revisionskläger versagte den Abzug mit der
Begründung, der Kläger sei durch die Aufwendungen für das Begräbnis seiner Frau nicht belastet.
Die später beschlossene Fassung des Gesetzes geht auf einen Vorschlag des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht zurück. Damit sollte festgelegt
werden, dass die Versicherungsansprüche nur dann der Pfändung entzogen seien, wenn die Zweckbestimmung - Deckung der beim Tod des Versicherungsnehmers
anfallenden Ausgaben, insb. der Bestattungskosten - hinreichend gesichert sei. Gemischte Sterbegeldversicherung sollten auch dann nicht unter diese Vorschrift
fallen, wenn der Erlebensfall unwahrscheinlich sei.
Die Entstehungsgeschichte ergibt kein klares Bild. Sie spricht aber nicht gegen, sondern eher für einen weiten Anwendungsbereich von § 172 Abs. 2 VVG.
Erwähnt wird dieses Problem in den Gesetzesmaterialien nicht. Wie zuvor unter b) ausgeführt, enthielt der RegE keine Befugnis der Versicherer, unwirksame
Bedingungen in der Medien Sterbegeldversicherung zu ersetzen. In der Lebensversicherung ging es im Entwurf nur um die Anpassung von Prämien und der
Überschussbeteiligung bei den Versicherungen.
Medien Sterbegeldversicherung - Empfehlungen und Tipps
Die Sterbegeldversicherung gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die Medien Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.
Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der Medien Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "Medien Sterbegeldversicherung" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.
Eine gute und günstige Sterbegeldversicherung zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Midema Sterbegeldversicherung finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Sterbegeldversicherung, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.
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