OVAG Sterbegeldversicherung - Gute Leistungen zu günstigen Preisen
Mit dem Wegfall des Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen müssen Hinterbliebene des Verstorbenen selber für die Kosten der Beerdigung aufkommen. Schon bei einer halbwegs würdevollen Beerdigung kommen da schnell mehrere Tausend Euro zusammen. Es sei denn, der Verstorbene hat schon zu Lebzeiten eine entsprechende finanzielle Vorsorge getroffen und eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen, welche alle notwendigen Beerdigungskosten abdeckt. Dann erhalten die Hinterbliebenen eine sogenannte Todesfallleistung aus der Sterbegeldversicherung.
Vom Prinzip her ist eine Sterbegeldversicherung wie eine kleine Kapitallebensversicherung ausgestattet, bei der monatliche Beiträge eingezahlt werden, welche sich in der Höhe der gewünschten Versicherungssumme, sowie dem Eintrittsalter des Versicherungsnehmer richtet. Bei der Höhe der Versicherungssumme für die Sterbegeldversicherung werden durch die Versicherer verschiedene Alternativen angeboten. Die Versicherungssumme kann zwischen 2.500,- Euro bis hin zu 10.000,- Euro vereinbart werden. In bestimmten Fällen können mit dem Sterbegeldversicherer auch Vereinbarungen bis zu 20.000,- Euro getroffen werden.
Gerade für ältere Menschen ist die Sterbegeldversicherung eine gute Alternative um ausreichend Vorsorge für den eigenen Todesfall zu treffen. Denn Sterbgeldversicherungen werden zwei verschiedenen Formen angeboten, zum einen die Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung und zum anderen die Sterbegeldversicherung mit Gesundheitsprüfung. Bestehen bereits Vorerkrankungen, oder kann auf Grund anderer Gegebenheiten keine alternative Vorsorge getroffen werden, so ist die Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung sinnvoll, auch wenn die hierfür anfallenden Beiträge höher liegen.
Durch unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleich finden wir für Sie die günstigsten Tarife der OVAG Sterbegeldversicherung mit den bestmöglichen Leistungseinschlüssen. Sie können so bis zu einige Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen, ohne auf Leistungsqualität verzichten zu müssen.
OVAG Sterbegeldversicherung - Tipps und Infos
Das Todesfallkapital aus der OVAG Sterbegeldversicherung wird nur beim Tode, spätestens in Abhängigkeit vom gewählten Tarif bei Erreichen des 85. oder eines späteren Lebensjahres gezahlt. Es
handelt sich hierbei um eine reine Hinterbliebenenversorgung für den Fall des Todes des Ernährers. Die Beitragszahlung erfolgt bis zum Tod des Versicherten,
endet jedoch normalerweise mit Erreichen des 85. Lebensjahres. Auch eine abgekürzte Beitragszahlung bis beispielsweise zum 65. Lebensjahr kann vereinbart werden.
Auf die Rechtsbeschwerde des Schuldners wird der Beschluss der 5. Zivilkammer des LG Braunschweig insoweit aufgehoben, als die angeblichen Ansprüche des
Schuldners gegen die Drittschuldnerin aus der Sterbegeldversicherung gepfändet worden sind, die sich auf der Grundlage einer den Betrag von 3.579 EUR nicht
übersteigenden Versicherungssumme ergeben. Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird zurückgewiesen. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten
Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Beschwerdegericht zurückverwiesen.
Nur bei solchen Versicherungen, nicht aber bei der OVAG Sterbegeldversicherung, haben der Gesetzgeber und der Gesamtverband der
Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in der Stellungnahme zum Referentenentwurf vom September 1993 einen Bedarf für eine Prämienanpassungsregelung gesehen.
Der GDV hat aber in der Stellungnahme vom September 1993 ebenso wie bei seinen Änderungsvorschlägen vom März 1994 weiter gehend gefordert, dass die
Sterbegeldversicherung Anbieter auch das Recht erhalten sollen.
Bei der Sterbegeldversicherung leistet das VU grundsätzlich nur, wenn die versicherte Person stirbt. Der vornehmliche Zweck eines solchen Vertrags ist die Deckung von
Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Todesfall, z.B. Erbschaftsteuer (Erbschaftsteuerversicherung), zivilrechtlich bedingten Ausgleichszahlungen
im Rahmen einer Erbschaftsplanung (Vermögensnachfolgeversicherung) oder Deckung der Bestattungskosten (Sterbegeldversicherung). Die Todesfallleistung stellt keine
Einnahme nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG dar.
Bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand in Düsseldorf kann das Geld für eine Bestattung hinterlegt werden. Mit einem ausgewählten Bestatter werden
zuvor die Usancen der Beerdigung festgelegt. Das Geld wird mit 2 Prozent verzinst, Bestatterprovision und Verwaltungskosten sowie Mitgliedsbeiträge schmälern
die Rendite. Dafür ist die Einlage durch die Stadtsparkasse als Bürge insofern besichert. Die sogenannte Sterbegeldversicherung wird bei einem B
estattungsunternehmen bereits zu Lebzeiten vereinbart.
Durch die abgeschlossene Risikolebensversicherung hat die Bausparkasse einen Anspruch auf Auszahlung der Versicherungssumme erworben, falls der versicherte
Kläger innerhalb eines bestimmten Zeitraums stirbt. Sie ist eine reine Sterbegeldversicherung, bei der die Versicherungsleistung nur fällig wird, wenn der
Todesfall innerhalb der vertraglich festgelegten Zeit eingetreten ist. Dieses Risiko ist nicht, wie es auch § 9 Abs.1 Satz 3 Nr.2 EStG voraussetzt,
tätigkeits- oder grundstücksbezogen.
Allgemeine Infos und Tipps über die Sterbegeldversicherung
Ein Leistungsanspruch des Versicherungsnehmers bzw. des Begünstigten besteht außerdem unabhängig von den durch die Bestattung veranlaßten Kosten in Höhe
der Versicherungssumme der Sterbegeldversicherung. Demgegenüber stellt die Hausratversicherung, deren Abschluß der vermögensmäßigen Absicherung einer Wiederbeschaffung zerstörter
Gegenstände dient, eine reine Schadenversicherung dar. Ein Leistungsanspruch des Versicherungsnehmers besteht nur insoweit, als versicherte Gegenstände
durch ein außergewöhnliches Ereignis Schaden genommen haben.
Wer als 55-Jähriger eine Sterbegeldversicherung mit einer garantierten Ablaufleistung in Höhe von 10.000 EUR vereinbart, zahlt bis zum 85. Lebensjahr ungefähr
13.600 EUR bis 16.200 EUR an Beiträgen. Ein 65-Jähriger zahlt bei dieser Konstellation bereits zwischen 13.900 EUR und 16.800 EUR, ein 75-Jähriger zwischen
14.400 EUR und 15.600 EUR. In solchen Fällen kann man von einem Renditegrab sprechen - es sollten rentablere Anlagemöglichkeiten gewählt werden. Auch aus
diesen Verträgen sind grundsätzlich Leistungen an Hinterbliebene vorstellbar.
Bei einer Sterbegeldversicherung mit lebenslangem Todesfallschutz leistet das Versicherungsunternehmen grundsätzlich nur, wenn die versicherte Person stirbt. Der
vornehmliche Zweck ist die Deckung von Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Todesfall, z.B. Erbschaftsteuer
(Sterbegeldversicherung), zivilrechtlich bedingten Ausgleichszahlungen im Rahmen einer Erbschaftsplanung (Vermögensnachfolgeversicherung) oder Deckung
der Bestattungskosten (Sterbegeldversicherung).
Gleichwohl werden gewisse nur mittelbar mit der eigentlichen Bestattung zusammenhängende Kosten, wie beispielsweise die Aufwendungen für Traueressen,
Trauerkleidung, aufwendige Grabstätte, Grabmal etc., mangels Zwangsläufigkeit nicht als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG anerkannt. Andererseits
ist jedoch davon auszugehen, daß ein Versicherungsnehmer mit dem Abschluß einer OVAG Sterbegeldversicherung Vorsorge treffen will für die Abdeckung sämtlicher
Aufwendungen, die mit der Beerdigung zusammenhängen.
Die geänderte Fassung sollte dementsprechend nur deutlich machen, dass von der Pfändbarkeit ausschließlich auf den Todesfall abgeschlossene
Sterbegeldversicherung ausgenommen sind. Dafür, dass mit der geänderten Formulierung eine sonstige Beschränkung der Schutzvorschrift erstrebt wurde, ist nicht
ersichtlich. Gesetzgeberisches Ziel war somit trotz der geänderten Fassung des § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO, die durch die Lebensversicherung abgesicherten
Todesfallkosten in der für erforderlich gehaltenen Höhe von damals auszunehmen.
Die Besteuerung des Ertragsanteils setzt voraus, daß dem Versicherungsfall eine Versicherungssumme in Höhe des Kapitalwerts der Rente zugeordnet wird, die
vorbehaltlich eines Wegfalls der Zahlung auf die Lebenszeit des Hinterbliebenen ausgezahlt wird. Insoweit ist ein Vergleich möglich mit der privatrechtlichen
Sterbegeldversicherung, aufgrund derer mit Eintritt des Versicherungsfalles keine bestimmte Summe OVAG Sterbegeldversicherung bereitgestellt wird, sondern ein
Anspruch auf Versorgung durch regelmäßig wiederkehrende Leistungen entsteht.
OVAG Sterbegeldversicherung - Empfehlungen und Tipps
Die Sterbegeldversicherung gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die OVAG Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.
Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der OVAG Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "OVAG Sterbegeldversicherung" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.
Eine gute und günstige Sterbegeldversicherung zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter PAX Sterbegeldversicherung finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Sterbegeldversicherung, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.
Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die OVAG Sterbegeldversicherung mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.