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Unfallversicherung für Familien

Unfallversicherung für Familien

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Unfallversicherung

Unfallversicherung für Familien - Optimal versichert zum günstigsten Preis

Mehr als ein Drittel aller Unfälle ereignen sich bei der Arbeit. Für diese Arbeitsunfälle und auch für anerkannte Berufskrankheiten tritt die gesetzliche Unfallversicherung ein, jedoch nur für die Folgen von Personenschäden, nicht für Schäden an Sachen des Versicherten, die bei einem Unfall auch entstehen können.

Je nach Lebenssituation ist zum Abschluss einer privaten Unfallversicherung zu raten. Die Versicherungsleistung aus einer Unfallversicherung dient dazu, den Lebensunterhalt finanzieren zu können, wenn die Erwerbsfähigkeit durch einen Unfall vermindert wurde. Für Kinder und Jugendliche, die noch in der Ausbildung stehen, sollte eine Unfallversicherung abgeschlossen werden.

Denn die gesetzliche Unfallversicherung nur bei Unfällen in Kindertagesstätten, Kindergärten, Schulen und auf dem Weg dorthin greift. Für einen Freizeitunfall kommt nur eine private Unfallversicherung auf. Es kann entweder eine spezielle Kinderunfallversicherung oder eine die ganze Familie einschließende Familienunfallversicherung abgeschlossen werden.

Für Berufsanfänger und Singles sinkt die Relevanz einer Unfallversicherung. Für diese Gruppen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung von weitaus größerer Bedeutung.

Mit der Gründung einer Familie wird das Thema Unfallversicherung jedoch wieder aktuell. Für den Partner, der zu Hause bleibt, und für die Kinder sollte eine Unfallversicherung abgeschlossen werden.

Der Abschluss einer Unfallversicherung ist stets dann ratsam, wenn der Interessent und potenzielle Versicherungsnehmer keinen Versicherungsschutz in einer Berufsunfähigkeitsversicherung erhält (z.B. schwerwiegende Erkrankungen des Interessenten, die zu Folge haben, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung keinen oder nur gegen sehr hohe Prämien Versicherungsschutz bieten möchte).

Durch den Abschluss einer Unfallversicherung erhält der Interessent die Möglichkeit, zumindest dann finanziell abgesichert zu sein, wenn er durch ein Unfallereignis berufsunfähig wird. In einem solchen Fall würde es sich darüber hinaus anbieten, eine hohe Progressionsstaffel zu wählen mit der Folge, dass je höher der Verletzungsgrad ist, desto höher auch die finanzielle Entschädigung ausfällt und mithin die Absicherung des Lebensunterhaltes gewährleistet ist.

Dies ist insbesondere in den Fällen wichtig, in denen der Versicherungsnehmer den Schaden selbst verursacht hat und mithin nicht die Möglichkeit besitzt, seinen Schaden von einem Dritten (z.B. vom gegnerischen Haftpflichtversicherter) kompensiert zu bekommen.

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Unfallversicherung für Familien - Tipps und Infos

In der AUB 88/94 der Unfallversicherung ist maßgebend, inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit unter ausschließlicher Berücksichtigung medizinischer Gesichtspunkte beeinträchtigt ist. Bei bestimmten Verletzungen, wie Schädel-Hirn-Traumata oder Verletzungen der Wirbelsäule, wird eine direkte Bewertung der Funktionsbeeinträchtigung des gesamten Körpers möglich sein. Bei anderen Verletzungen wird ein Gutachter stufenweise zu vergleichen haben, wie viel Prozent das betroffene Organ selbst in seiner Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist.

Darüber hinaus ist die Unfallversicherung das Recht zu verschaffen, ggf. eine Obduktion durch einen vom Versicherer beauftragten Arzt vornehmen zu lassen. Wird eine nach Eintritt des Unfalles zu erfüllende Obliegenheit - wie zuvor dargestellt - verletzt, so verliert der Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz, es sei denn, er hat die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt. Bei grob fahrlässiger Verletzung behält der Versicherungsnehmer insoweit den Versicherungsschutz noch auf die Bemessung der Leistungshöhe gehabt hat.

Diese Voraussetzungen sind auch dann gegeben, wenn eine anfangs vom VN gesteuerte Eigenbewegung zu einer plötzlichen Einwirkung von außen führt, wie es hinsichtlich des Tritts in die Vertiefung des Rasens bei der unerwarteten Ausgleichsbewegung der Fall war. Hier hatte die getragene Last eine unerwartete Eigendynamik entfaltet, weshalb der VN der Unfallversicherung für Familien sie abgefangen wollte. Dabei überlagerte die äußere Einwirkung die nicht mehr beherrschbare Eigenbewegung des VN. Das genügte, um den Unfallbegriff aus der Sicht des BGH zu erfüllen.

Die vereinbarte Versicherungssumme für Übergangsleistung mit Sofortleistung bei Schwerverletzungen wird gezahlt, wenn die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit im beruflichen oder außerberuflichen Bereich sechs Monate vom Unfalltag an ununterbrochen um mindestens 50 Prozent aufgrund eines Unfalls beeinträchtigt ist. Die Versicherungssumme der Unfallversicherung für Übergangsleistung wird bei folgenden schweren Verletzungen sofort fällig, sofern nicht Tod innerhalb von 72 Stunden nach dem Unfall eintritt.

Vom Versicherungsschutz der Unfallversicherung für Familien ausgeschlossen und grundsätzlich nicht versicherbar sind Personen, die geisteskrank oder dauernd pflegebedürftig sind. Dauernd pflegebedürftig bedeutet dabei, dass die Verrichtungen des täglichen Lebens, wie Waschen, Anziehen und Essen, überwiegend nur mit fremder Hilfe bewältigt werden können. Geisteskrank bedeutet nicht jede krankhafte Störung des Geistes oder der Seele. Die Störung muss vielmehr so hochgradig sein, dass ihre Auswirkungen den Kranken vom allgemeinen Leben weitgehend ausschließen.

Der Versicherungsnehmer der Unfallversicherung kann die Dynamik zum Ende des Versicherungsjahres widerrufen und damit beenden, spätestens jedoch nach Unterrichtung über die erfolgte Erhöhung. Anstelle der Vereinbarung sollte die Invaliditätsgrundsumme bereits bei Vertragsabschluss großzügig bemessen werden. Die Dynamikvereinbarung beinhaltet die Gefahr, dass die Beiträge sich in einer Größenordnung entwickeln, die ursprünglich nicht beabsichtigt war. Eine Erhöhung der Versicherungssumme kann jederzeit bei Bedarf vereinbart werden.

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Allgemeine Infos und Tipps über die Unfallversicherung

Die Unfallversicherung soll Versicherungsschutz aufgrund von Unfällen bieten, nicht jedoch für unfallfremde Ursachen einer Gesundheitsschädigung, für Krankheiten oder konstitutionell oder schicksalhaft bedingte gesundheitliche Anomalien. Aufgrund des Unfallbegriffes wird die Gesundheitsschädigung bereits als Ereignis einer Kausalkette beschrieben, die mit dem Unfallereignis als einem plötzlich von außen auf den Körper wirkenden Ereignis beginnen und dann zur jeweiligen Leistung führen.

Mit dieser Definition wird der Unfallbegriff inhaltlich gegenüber Krankheiten und Sachbeschädigungen, die durch die Unfallversicherung für Familien grundsätzlich nicht versichert sein sollen, abgegrenzt. § 2 AUB 88 bzw. Ziffer 5 AUB 99/2000 regeln die Fälle, in denen der Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. Es sind dies: Unfälle der versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit beruhen, sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der Person ergreifen.

Die Verträge der Unfallversicherung werden bei fast allen Anbietern maximal bis zum 18. Lebensjahr des Kindes vereinbart. Nur wenn bis dahin eine Behinderung auch aufgetreten ist, besteht ein Leistungsanspruch. Außerdem sind unterschiedliche Leistungsvoraussetzungen in den einzelnen Tarifen zu berücksichtigen, die auch zu einem durchaus unterschiedlichen Leistungsverhalten im Schadenfall führen können. Vor Abschluss einer unter Umständen sinnvollen Kinder Invaliditätsschutzes sollte eine sorgsame Auswahl getroffen werden.

Einige Unfallversicherung erweitern den Anspruch auf Tagegeld dahingehend, dass nicht zu Ungunsten des Versicherten ausgelegt wird, wenn dieser aus Pflichtgefühl seinem Beruf oder seiner Beschäftigung soweit als möglich weiterhin nachgeht. Für die Bemessung der Beeinträchtigung der Berufstätigkeit ist dabei nur der objektive ärztliche Befund maßgebend. Für die Leistung einer Unfallrente gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Invaliditätsleistung.

Außerdem tritt der Versicherungsschutz durch die Unfallversicherung außer Kraft, sobald der Versicherte im kriegs- oder kriegsmäßigen Einsatzdienst in einer militärischen oder in einer ähnlichen Formation steht. Hierbei endet jedoch das Vertragsverhältnis nicht, denn der Versicherungsschutz lebt wieder auf, sobald dem Versicherer die Anzeige des Versicherungsnehmers über die Beendigung des Dienstes zugegangen ist. Zu einer solchen Anzeige ist der Versicherungsnehmer jedoch nicht verpflichtet.

In Schadenfällen zur Unfallversicherung für Familien wird häufig darüber gestritten, ob die Definition des Unfalls erfüllt ist. Jüngst hat sich der BGH grundlegend zu folgendem Fall geäußert, Der VN hatte im Zuge von Bauarbeiten einen 40 kg schweren Sack auf seinen Schultern getragen. Beim Versuch, einer entgegenkommenden Person auszuweichen, trat er auf eine deutlich tiefer gelegene Grünfläche. Er strauchelte und vollführte dabei eine Drehbewegung, die noch vor dem Aufprall auf dem Boden einen Schmerz im Rücken auslöste.

Unfallversicherung für Familien - Empfehlungen und Tipps

Die Unfallversicherung gehört auf Grund ihrer umfangreichen Tarif- und Leistungsgestaltung mit zu den komplexesten Versicherungsformen. Es gilt hierbei viele Dinge zu beachten, um einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz aus allen Tarifen eine gute und günstige Unfallversicherung für Familien Anbietern zu ermitteln. Nicht nur preislich unterscheiden sich die einzelnen Anbieter, sondern auch in den jeweiligen Leistungseinschlüssen.

Um einen auf die persönlichen Ansprüchen für Familien optimierten Versicherungsschutz durch die Unfallversicherung zu erhalten, ist in den meisten Fällen ein persönliches Gespräch mit einem unabhängigen Versicherungsmakler, welcher sich auf das Versicherungsgebiet "Unfallversicherung für Familien" spezialisiert hat, unbedingt zu empfehlen. Unter famk Unfallversicherung finden Sie weitere zusätzliche Informationen und Tipps über eine gute und optimale Tarifgestaltung.

Jeder Mensch hat unterschiedliche Ansprüche und Bedürfnisse, auch die persönliche Lebenssituation kann sich schnell ändern. All diese Faktoren spielen bei der Tarifwahl eine wichtige Rolle und können für Familien schnell dazu führen, wenn durch die Wahl eines falschen Tarif, ein mangelnder Verischerungsschutz, (eine sogenannte Unterversicherung) entsteht.

Wenn Sie eine gute und günstige Unfallversicherung für Familien suchen, stellen Sie nicht die Höhe der zu zahlenden Beiträge in den Vordergrund, denn oftmals sind die vermeindlich günstigeren Preise mit mangelnden Leistungen verbunden. Durch den Vergleich unserer Experten und deren jahrelanger Erfahrungen wird ein guter Kompromiss für Familien gefunden, welcher alle notwendigen Leistungen und Anforderungen einer Unfallversicherung gefunden, welche einen bestmöglichen Schutz zum günstigsten Preis beinhaltet.


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