UKV Vermieterrechtsschutz Versicherung - Gute Leistungen zu günstigen Preisen
Die Vermieterrechtsschutz Versicherung erbringt die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang der Vermieterrechtsschutz Versicherung für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben.
Der Umfang des Versicherungsschutz in der Vermieterrechtsschutz Versicherung bezieht sich auf den Versicherungsnehmer in seiner im Versicherungsschein bezeichneten Eigenschaft als Eigentümer, Vermieter, sowie als Verpächter von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen, die im Versicherungsschein bezeichnet sind. Einer Wohneinheit zuzurechnende Garagen oder Kraftfahrzeug Abstellplätze sind in der Vermieterrechtsschutz Versicherung ebenfalls mit eingeschlossen.
Bei der Vermieterrechtsschutz Versicherung handelt es sich um eine objektbezogene Rechtsschutzversicherung. Demnach muss ein bestimmtes Grundstück oder Gebäude oder ein bestimmter Gebäudeteil im Versicherungsschein bzw. einem Versicherungsnachtrag entsprechend bezeichnet werden. Dabei setzt die Vermieterrechtsschutz Versicherung regelmäßig voraus, dass der Eigentümer, Vermieter oder Verpächter keine Auswahl von Einheiten treffen darf, sondern dass er, unter Prämiengesichtspunkten, alle Einheiten eines Gebäudes oder Grundstücks innerhalb eines Vertrag zur Vermieterrechtsschutz Versicherung zu versichern hat.
Zu den im Rahmen der Vermieterrechtsschutz Versicherung versicherbaren Objekten zählen im Einzelnen:
Grundstücke sind räumlich abgetrennte Teile der Erdoberfläche, die im Grundbuch als selbstständige Grundstücke eingetragen sind.
Gebäude sind selbstständig benutzbare, überdachte Bauanlagen, die von Menschen betreten werden können.
Gebäudeteile sind selbstständige oder unselbstständige Teile von Gebäuden, die rechtlich oder wirtschaftlich eine Einheit darstellen und Gegenstand eines Miet- oder Pachtverhältnisses oder eines dinglichen Rechts sein können.
Wohneinheiten sind gemietete oder vermietete sowie vom Eigentümer selbst bewohnte Wohnungen oder Einfamilienhäuser.
Trotz des umfangreichen Versicherungsschutzes der Vermieterrechtsschutz Versicherung aus § 29 ARB fallen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Bauvorhaben unter die sog. Baurisiko Ausschlussklausel des § 3 Abs. 1d ARB.
Ausschlüsse aus der Vermieterrechtsschutz Versicherung
Kein Rechtsschutz für Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Rahmen der Vermieterrechtsschutz Versicherung besteht bei
dem Erwerb oder der Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstückes oder vom Versicherungsnehmer oder mitversicherten Personen nicht selbst zu Wohnzwecken genutzten Gebäudes oder Gebäudeteiles,
der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt,
der genehmigungs- und/ oder anzeigepflichtigen baulichen Veränderung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt,
der Finanzierung eines der unter aa) bis cc) genannten Vorhaben.
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UKV Vermieterrechtsschutz Versicherung - Tipps und Infos
Versicherungsschutz durch die Vermieterrechtsschutz Versicherung besteht nur für Ansprüche, die zwischen den Vertragsparteien selbst streitig und im Miet- oder Pachtverhältnis begründet sind, wozu z.B.
auch Ansprüche aus einem gesetzlichen Vermieter-, Verpächter- oder Pächterpfandrecht zählen. Streitigkeiten zwischen mehreren Mietern des gleichen Hauses
sind nicht versichert, da der Ursprung des Streites normalerweise nicht im Miet- oder Pachtverhältnis liegt. Auseinandersetzungen zwischen Mietparteien kann
man allerdings dann im Rahmen des § 29 ARB als gedeckt ansehen.
Der VN hat gegenüber der Vermieterrechtsschutz Versicherung bestimmte Verhaltensregeln einzuhalten. Die Beachtung dieser sog. Obliegenheiten ist wichtig, um eine unter bestimmten
Voraussetzungen im Falle ihrer Verletzung mögliche Leistungsfreiheit des Versicherers zu vermeiden. Zum einen gelten die im VVG geregelten gesetzlichen
Obliegenheiten (z.B. vorvertragliche Anzeigepflichten gemäß §§ 19ff. VVG). Zum anderen sind die in den ARB vereinbarten Obliegenheiten zu beachten. Die ARB
regeln sowohl Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles.
Beim sog. Stichentscheid hat der VN das Recht, einen für ihn bereits tätigen oder noch zu beauftragenden Rechtsanwalt zu veranlassen, gegenüber der
UKV Vermieterrechtsschutz Versicherung substantiiert schriftlich zu begründen, dass die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen in einem angemessenen Verhältnis zum
angestrebten Erfolg steht und hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht. Der Stichentscheid muss den Streitstoff darstellen, auf die Beweissituation
eingehen, sich mit Gegenargumenten auseinandersetzen und erkennen lassen.
Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 25.9.2002 (Az.: IV ZR 248/01) eine einengende Auslegung des Begriffs Ereignis in § 4 Abs. 1a ARB vertreten. Danach
kommen als Ereignisse im Sinne der Vermieterrechtsschutz Versicherung nur Ursachen in Betracht, die von dem in Anspruch genommenen Haftpflichtigen zurechenbar
gesetzt worden sind und den Eintritt eines Schadens hinreichend wahrscheinlich gemacht haben. Die Folgeereignistheorie ist unproblematisch in den Fällen, in
denen der Zeitpunkt der Rechtsgutsverletzung eng beieinander liegen.
Gebühren und Auslagen eines Gerichtsvollziehers als staatliches Vollstreckungsorgan werden ebenfalls übernommen. Der VN als Gläubiger lässt im Auftrag des
Gerichtsvollziehers die Räumung einer vermieteten Wohnung selbst und auf eigene Kosten durchführen. Zur Klarstellung: Nicht zu den Gerichtsgebühren gehören
Zwangsgeld, Ordnungsgeld sowie Geldstrafen und Geldbußen. Nimmt der VN der UKV Vermieterrechtsschutz Versicherung anstelle der staatlichen Gerichte Privatpersonen als Schiedsrichter im Rahmen eines
Schieds- und Schlichtungsverfahrens in Anspruch, werden auch diese Kosten übernommen.
Die Geltendmachung von Mangelfolgeschäden, z.B. Nässeschäden infolge Dachundichtigkeiten oder Gesundheitsschäden auf Grund giftiger Holzschutzmittel fällt
nach überwiegender Auffassung ebenfalls unter den Baurisikoausschluss. Zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen, es sei denn, dass diese auf einer
Vertragsverletzung beruhen Diese Regelung dient der Klarstellung und Abgrenzung zur Haftpflichtversicherung. Die Vermieterrechtsschutz Versicherung deckt die
Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen.
Allgemeine Infos und Tipps über die Vermieterrechtsschutz Versicherung
Ein Mitarbeiter erleidet während der Arbeit einen Unfall mit schweren Gesichtsverletzungen. Gegen den Arbeitgeber wird ein Strafverfahren eingeleitet mit dem
Vorwurf, er habe die einschlägigen Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten. Entscheidend für die Frage des Versicherungsschutzes der Vermieterrechtsschutz Versicherung ist ausschließlich der
von der Staatsanwaltschaft erhobene Vorwurf. Wird z.B. beim Vorwurf des Diebstahls das Verfahren später eingestellt oder wird der VN freigesprochen, besteht
von Anfang an kein Rechtsschutz. Denn Diebstahl kann nur vorsätzlich begangen werden.
Durch die Formulierung eines Anwalts in § 5 ARB wird zum Ausdruck gebracht, dass die Kosten für in derselben Instanz und in derselben Sache eingeschaltete
weitere Anwälte von der UKV Vermieterrechtsschutz Versicherung regelmäßig nicht übernommen werden. Kündigt z.B. der VN den Anwaltsvertrag vorzeitig und wechselt er anschließend
in derselben Angelegenheit zu einem neuen Anwalt, entstehen weitere Gebühren und somit Mehrkosten. Diese Mehrkosten muss die Vermieterrechtsschutz Versicherung nur
Soweit zum Begriff der Mutwilligkeit Gerichtsentscheidungen vorliegen, betreffen diese überwiegend Bagatelldelikte aus dem Verkehrsbereich. Manche Gerichte
stellen hier überwiegend auf die Höhe des verhängten Bußgeldes ab, wobei die Wahrnehmung rechtlicher Interessen durch eine Vermieterrechtsschutz Versicherung bei einem verhängten Bußgeld in Höhe von 30
EUR häufig als Grenze für die Annahme von Mutwilligkeit angesehen wird. Andere Gerichte berücksichtigen weiterhin nicht nur das Missverhältnis zwischen
Anwaltskosten und Geldbuße drohen.
Versicherungsschutz durch die Vermieterrechtsschutz Versicherung besteht nur für Ansprüche, die zwischen den Vertragsparteien selbst streitig und im Miet- oder Pachtverhältnis begründet sind, wozu z.B.
auch Ansprüche aus einem gesetzlichen Vermieter-, Verpächter- oder Pächterpfandrecht zählen. Streitigkeiten zwischen mehreren Mietern des gleichen Hauses
sind nicht versichert, da der Ursprung des Streites normalerweise nicht im Miet- oder Pachtverhältnis liegt. Auseinandersetzungen zwischen Mietparteien kann
man allerdings dann im Rahmen des § 29 ARB als gedeckt ansehen.
Wechselt der VN die im Versicherungsschein bezeichnete, selbst genutzte Wohnung oder das selbst genutzte Einfamilienhaus, geht der Versicherungsschutz auf
das neue Objekt über. Versichert sind im Rahmen durch die Vermieterrechtsschutz Versicherung Rechtsschutzfälle, die im Zusammenhang mit der Eigennutzung stehen, auch soweit sie erst nach dem Auszug aus dem
bisherigen Objekt eintreten. Gleiches gilt für Rechtsschutzfälle, die sich auf das neue Objekt beziehen und vor dessen geplantem oder tatsächlichem Bezug eintreten.
Bei der sog. Prozessfinanzierung handelt es sich nicht um ein Versicherungsgeschäft. Vielmehr übernimmt das Prozessfinanzierungsunternehmen, das nicht
selten zu einer Unternehmensgruppe zählt, die auch UKV Vermieterrechtsschutz Versicherung anbietet, auf der Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrages die
gerichtliche Durchsetzung von Forderungen eines Kunden (ab einem bestimmten Streitwert) gegenüber einem Dritten. Im Erfolgsfall erhält der Prozessfinanzierer
einen vorher vertraglich festgelegten prozentualen Anteil.
UKV Vermieterrechtsschutz Versicherung - Empfehlungen und Tipps
Die Vermieterrechtsschutz Versicherung gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die UKV Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.
Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der UKV Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "UKV Vermieterrechtsschutz Versicherung" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.
Eine gute und günstige Vermieterrechtsschutz Versicherung zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Unabhängige Beratung Vermieterrechtsschutz Versicherung finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Vermieterrechtsschutz Versicherung, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.
Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die UKV Vermieterrechtsschutz Versicherung mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.