Abschleppkosten
Der Geschädigte bei einem Kfz-Unfall kann den Ersatz notwendiger Abschleppkosten von der Unfallversicherung verlangen.
Abschleppkosten für das eigene Fahrzeug werden in der Regel nicht durch die Kaskoversicherung, sondern durch einen Schutzbrief abgedeckt, der vielfach in der Autoversicherung zumindest gegen Aufschlag enthalten ist.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Abschlußgebühr




