Alkoholmissbrauch
Auch für Krankheiten sowie Unfälle und deren Folgen, die auf Alkoholmissbrauch zurückzuführen sind, besteht ein tariflicher Anspruch auf Erstattung von Heilbehandlungskosten. Dies gilt nicht für Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren. Ausnahmen sind möglich für stationäre Entziehungsmaßnahmen. Der Leistungsausschluss in der Krankentagegeldversicherung für Arbeitsunfähigkeit auf Grund alkoholbedingter Bewusstseinsstörung wurde in den Tarifbedingungen vielfach aufgehoben.
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