Annexvertrieb
Besondere Form des Versicherungsvertriebs, bei der Versicherungsprodukte als Annex zu einer Hauptleistung vermittelt werden. Typische Beispiele sind Reiseversicherungen, die vom Reisebüro vermittelt werden, oder der Autoversicherung, die der Kfz-Händler anbietet.
Nach dem neuen Versicherungsvermittlerrecht gibt es besondere Ausnahmetatbestände für den Annexvertrieb. Dazu zählt, dass Gewerbetreibende nicht den Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten unterliegen und auch keine Betriebhaftpflichtversicherung abschließen müssen, wenn sie kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllen:
Keine hauptberufliche Versicherungsvermittlung
für den betreffenden Versicherungsvertrag sind nur Kenntnisse des angebotenen Versicherungsschutzes erforderlich
Es wird keine Lebensversicherung und keine Haftpflichtversicherung (Ausnahme: Haftpflichtrisiken im Rahmen einer Reiseversicherung) vermittelt
Die Versicherung stellt eine Zusatzleistung zur Lieferung einer Ware oder Erbringung einer Dienstleistung dar und wird entweder für das Risiko eines Defekts, eines Verlustes oder einer Beschädigung von Gütern abgeschlossen oder im Zusammenhang mit einer gebuchten Reise vereinbart
Die Jahresprämie übersteigt nicht den Betrag von 500 EUR pro Jahr
Die Gesamtlaufzeit einschließlich etwaiger Veränderungen beträgt nicht mehr als fünf Jahre.
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