Arbeitgeberbescheinigung
Die für den Arbeitgeberzuschuss für die Private Krankenversicherung erforderliche Arbeitgeberbescheinigung (§ 257 SGB V) wird dem Versicherungsnehmer erstmals zusammen mit der Police zur Verfügung gestellt. Folgebescheinigungen erhält der Kunde jeweils zum Jahreswechsel bzw. bei Vertrags- und Prämienänderungen.
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