Ausschlüsse Lebensversicherung
Vom Versicherungsschutz sind in der Lebensversicherung in der Regel ausgenommen:
Todesfall durch Krieg und innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat
Selbstmord grundsätzlich innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre
Auf Empfehlung des GDV werden zunehmend auch Terror-Risiken aus der Lebensversicherung ausgeschlossen, insbesondere Schäden nach Angriffen atomarer, biologischer und chemischer Waffen (so genannte ABC-Waffen). Dieser Ausschuss gilt, sofern der Einsatz oder das Freisetzen von ABC-Waffen darauf ausgerichtet sind, das Leben einer Vielzahl von Personen zu gefährden.
Folge kann entweder die Leistungsfreiheit oder die Beschränkung der Leistung auf das zum Todesdatum angesparte Deckungskapital sein.
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