Ausschlüsse Unfallversicherung
Nach den Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung sind ausgeschlossen:
Geistes- und Bewusstseinsstörungen, zum Beispiel durch Alkohol und Drogen
Unfälle beim Versuch oder der Ausführung einer Straftat
Krieg und Bürgerkrieg
Luftfahrtrisiken
Rennveranstaltungen mit Motorfahrzeugen
Strahlen
Heilmaßnahmen, die nicht unfallbedingt sind
Infektionen
Vergiftungen
Bauch- oder Unterleibsbrüche, soweit sie nicht durch eine gewaltsame, von außen kommende Einwirkung entstanden sind
Bandscheibenschädigungen, Blutungen an inneren Organen oder im Gehirn
Psychische Reaktionen und dadurch bedingte krankhafte Störungen
Unfallversicherung, Ziff. 4.3 Erweiterung der versicherbaren Gefahren
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