Autoinhaltsversicherung
In der Autoinhaltsversicherung auf Basis der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Gütertransporte im Werkverkehr werden Sachen gegen Zerstörung, Beschädigung oder Verlust versichert, die der Versicherungsnehmer im eigenen Fahrzeug transportiert. Versicherte Gefahren sind:
Transportmittelunfall
Brand, Blitzschlag, Explosion
Raub, räuberische Erpressung
Höhere Gewalt, Naturereignisse (Sturm, Hagel, Überschwemmung)
Verkehrsbedingte Notbremsung, die allerdings bewiesen werden muss
Gegen besondere Vereinbarung können mitversichert werden:
Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug
Diebstahl oder Unterschlagung des Fahrzeugs mitsamt Ladung
Diebstahl und Einbruchdiebstahl sind nur durch Auflagen und Selbstbeteiligung beschränkt versichert. Insbesondere nachts ist das Fahrzeug meistens nur in einer verschlossenen Garage oder auf einem umfriedeten Grundstück versichert.
Durch besondere Vereinbarung kann zusätzlich das Lagerrisiko mitversichert werden, das heißt die Aufbewahrung der Sachen im verschlossenen Fahrzeug oder in einer Garage o.Ä. Auch hierfür gelten in der Regel Sicherungsauflagen.
Die Versicherung ist vor allem für Handwerksbetriebe und andere Unternehmen interessant, die höherwertige Waren und Werkzeuge im eigenen Fahrzeug transportieren, da diese über die Kaskoversicherung bei selbst verschuldeten Unfällen gar nicht versichert sind. Hat ein Dritter den Unfall verschuldet, kann die Autoinhaltsversicherung ebenfalls wichtig sein, weil der Unfallverursacher möglicherweise nicht dingfest gemacht werden kann oder keine Haftpflichtversicherung und kein ausreichendes Vermögen besitzt. Außerdem ist der Schadenersatz auf den Zeitwert der Sachen beschränkt, was bei älteren Maschinen und Geräten zum Problem werden kann.
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