Beitragsbefreiung
Die Beitragsbefreiung ist eine Leistungsart der Selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung und der Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung. Bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit von in der Regel mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeits-Grad bzw. Eintritt einer Berufsunfähigkeit durch Pflegebedürftigkeit (Stufe I entspricht bedingungsgemäß nur 40 Prozent) wird der Vertrag bzw. der Hauptvertrag (Kapitallebensversicherung, Risikolebensversicherung, Rentenversicherung) einschließlich aller Zusatzversicherungen von der Verpflichtung zur Beitragszahlung freigestellt.
Der Anspruch entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist bzw. bei verspäteter Mitteilung mit Ablauf des Monats, zu dem die Mitteilung erfolgt. Er erlischt, wenn der Berufsunfähigkeits-Grad wieder unter 50 Prozent sinkt oder keine Pflegebedürftigkeit mehr mindestens nach Stufe I besteht. Außerdem erlischt er auch bei Versterben der versicherten Person und bei Vertragsablauf.
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