Beitragsrückgewähr
Eine Beitragsrückgewähr ist die Rückzahlung der gezahlten Prämien zur Unfallversicherung nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit oder bei vorzeitigem Tod des Versicherungsnehmers, siehe UBR.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Beitragsverrechnung