Beratungs-Rechtsschutz
Leistungsart der Rechtsschutzversicherung, durch die der Versicherungsnehmer Beratung und Auskünfte eines Anwaltes in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten beanspruchen kann, sofern diese nicht bereits im Rahmen einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Anwalts abgedeckt sind (§ 2k ARB 2000). Beispiele sind Beratung vor der Heirat bezüglich eines Ehevertrages oder bezüglich der erbrechtlichen Ansprüche und Abwicklung bei Tod eines Verwandten.
Der Beratungs-Rechtsschutz ist in der Regel in folgenden Vertragsarten enthalten:
Privat Rechtsschutz für Selbstständige (Firmenrechtsschutzversicherung).
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige.
Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige.
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige.
Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz.
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