Bereitstellung
Eine Bereitstellung ist die Zurverfügungstellung des Bauspardarlehens und des Bausparguthabens aus einem Bausparvertrag nach Erreichen der Zuteilungsreife und Annahme der Zuteilung durch den Bausparer. Werden die Mittel nicht innerhalb bestimmter Fristen abgerufen, kann je nach Bauspartarif ein Bereitstellungszins fällig werden.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Bergungskosten