Bergungskosten
Bis zur vereinbarten Summe – eine kleinere Summe von z.B. 3.000 EUR ist oft beitragsfrei in einer Unfallversicherung enthalten – werden die Kosten der Suche und Bergungskosten Verunglückter und deren Transport ins Krankenhaus oder die Überführung Verstorbener übernommen. Übernommen werden können grundsätzlich:
Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Rettungsdiensten
Transport des Verletzten in das nächstgelegene Krankenhaus
Rücktransportkosten des Verletzten zu seinem ständigen Wohnsitz
Überführung im Todesfall
Einige Versicherer decken zusätzliche Leistungen wie z.B. den Aufwand zur Vermeidung von unfallbedingten Gesundheitsschäden oder Heimfahrt und Unterbringung für weitere Familienangehörige.
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