Courtage
Vergütung des Versicherungsmaklers. Sie wird als Anteil an der vom Kunden gezahlten Prämie berechnet und traditionell ausschließlich vom Versicherungsunternehmen bezahlt, obwohl das Gesetz einen hälftigen Anspruch gegen Versicherer und Kunde vorsieht. In den Kompositversicherungssparten ist es üblich, eine durchlaufende Courtage zu bezahlen, die in ihrer Höhe nicht nach Abschluss- und Bestandsverwaltungsanteil unterschieden wird. In den Sparten Lebensversicherung und Krankenversicherung hingegen wird eine einmalige, erhöhte Abschlusscourtage gezahlt und eher selten eine geringe Bestandscourtage.
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