Direktversicherung
Ein Vertrag zur Lebensversicherung, welcher der Arbeitgeber auf das Leben eines Arbeitnehmers abschließt und bei dem der Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen ein Bezugsrecht eingeräumt erhalten.
Die Direktversicherung ist sowohl für die arbeitgeberfinanzierte Betriebliche Altersvorsorge als auch bei Einräumung eines unwiderruflichen Bezugsrechts für die arbeitnehmerfinanzierte bAV interessant.
Eine Zulagenförderung nach § 10a EStG (Riester Rente) ist möglich. Wird vom Arbeitgeber keine bAV-Lösung angeboten und sieht der Tarifvertrag keinen bestimmten Durchführungsweg vor, kann der Arbeitnehmer seinen Rechtsanspruch auf eine bAV aus Gehaltsumwandlung mit der Direktversicherung umsetzen.
Die bisher oft gewählte Möglichkeit der Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG kann für ab 1.1.2005 neu abgeschlossene Verträge nicht mehr angewandt werden. Dafür steht dann erstmals die Möglichkeit der steuerfreien Umwandlung nach § 3 Abs. 63 EStG zur Verfügung, die zur nachgelagerten Besteuerung führt.
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