Drei-Schichten Modell
Das Drei-Schichten Modell löst das bisherige Drei-Säulen-Modell ab. Letzteres besagte, dass die Altersvorsorge auf den drei Säulen gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung und private Altersvorsorge beruht. Unter steuerlichen Gesichtspunkten werden die Bestandteile der Altersversorgung nun wie folgt unterschieden:
1. Schicht (Basisversorgung): Hierzu zählen die gesetzliche Rentenversicherung, die berufsständischen Versorgungswerke, die landwirtschaftliche Alterskasse und die private, staatlich geförderte, kapitalgedeckte Leibrentenversicherung (Basis- oder ).
2. Schicht (staatlich geförderte kapitalgedeckte Zusatzversorgung): Hierzu zählen die Betriebliche Altersvorsorge sowie die Riester Rente.
3. Schicht (Kapitalanlageprodukte): Hierzu zählen alle anderen Produkte, die im Gegensatz zu den Produkten der ersten beiden Schichten nicht besonders steuerlich gefördert werden. Dazu zählt unter anderem die Kapitallebensversicherung, Private Rentenversicherung, Fondsprodukte wie Aktienfonds.
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