Ehegattenregelung Kraftfahrtversicherung
Die Ehegattenregelung zur Kraftfahrtversicherung ist eine Sonderregelung für die erstmalige Einstufung eines neu hinzukommenden Fahrzeugs des Ehegatten in eine Schadenfreiheitsklasse der Autoversicherung und ggf. der Vollkaskoversicherung. Verfügt der Versicherungsnehmer bereits über ein Fahrzeug, das sich in einer Schadenfreiheitsklasse befindet, kann der Ehegatte das neue Fahrzeug in die SFR-Klasse ½ einstufen lassen.
Bei manchen Versicherern gibt es auch verbesserte Einstufungen, zum Beispiel in die gleiche SF-Klasse wie das vorhandene, erste Fahrzeug. Da die Tarife kaum vergleichbar sind, muss das nicht automatisch mit einem Prämienvorteil für den Kunden verbunden sein.
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