Ehrenamt
Der Versicherungsnehmer hat keinen Versicherungsschutz für Risiken in Zusammenhang mit der Ausübung eines Amtes, zu dem ausdrücklich auch das Ehrenamt oder die verantwortliche Tätigkeit in Vereinigungen gehört (Abschnitt 1 der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Private Haftpflichtversicherung). Hierfür gibt es spezielle Haftpflichtversicherungen für Verbände und Vereine, die auch die Haftpflicht der Mitglieder und der Vorstände in Ausübung ihres Amtes abdecken.
In neueren Privathaftpflicht-Tarifen wird die aus ehrenamtlichen Aktivitäten resultierende gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers mitversichert.
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