Einbruchmeldeanlage
Sicherungsmaßnahme zur Überwachung versicherter Räume, die in Geschäften und Betrieben mit hohen Werten oder hoher Exponierung für das Einbruchdiebstahlrisiko und gelegentlich auch bei einer hochwertigen Hausratversicherung als Sicherungsvereinbarung Vertragsbestandteil wird. Bei freiwilliger Installation können Nachlässe auf die Versicherungsprämie von bis zu 25 Prozent gewährt werden.
Wichtig ist bei der Installation einer Einbruchmeldeanlage (EMA):
Ohne sehr gute mechanische Sicherungen aller Öffnungen (Türen, Fenster, Oberlichter etc.) nützt auch die beste Einbruchmeldeanlage nur wenig.
Die Einbruchmeldeanlage muss in allen Teilen eine VdS-Anerkennung (Verband der Schadenversicherer) besitzen und durch einen VdS-anerkannten Betrieb installiert sowie regelmäßig gewartet werden.
Minimale Sicherheit bietet sie bei Überwachung aller Öffnungen durch Öffnungskontakte und ggf. zusätzlich Glasbruchmelder mit örtlicher akustischer und optischer Alarmgabe (reiner Bewegungsmelder reicht nicht). Eine optimale Gestaltung sieht eine Aufschaltung auf einen Sicherheitsdienst oder den Betriebsinhaber vor, damit bei Auslösen der Einbruchmeldeanlage sofort eine Benachrichtigung der Polizei erfolgen kann. Der reine Abschreckungseffekt einer Sirene darf nicht überschätzt werden.
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