Einbruchsdiebstahl- und Raubversicherung
Gegenstand der Einbruchsdiebstahl- und Raubversicherung
Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sachen durch Einbruch-Diebstahl, Raub auf Transportwegen, Raub innerhalb eines Gebäudes oder Grundstücks, Vandalismus nach einem Einbruch.
Einbruchdiebstahl ist das Einbrechen oder Einsteigen eines Diebes in einen Raum eines Gebäudes oder
Eindringen eines Diebes in einen Raum eines Gebäudes mittels falscher oder richtiger Schlüssel oder anderer Werkzeuge oder
Einschleichen eines Diebes in ein Gebäude oder das Verbergen darin und Entwendung von Sachen aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes oder
Aufbrechen von Behältnissen oder deren Öffnen mittels falscher Schlüssel oder anderer Werkzeuge oder mittels richtiger Schlüssel, die der Dieb durch Einbruchdiebstahl oder Raub an sich gebracht hat.
Raub liegt vor, wenn dem VN oder einem seiner Arbeitnehmer Sachen durch Anwendung oder Androhung von Gewalt weggenommen werden oder weil ihre Widerstandskraft unverschuldeterweise ausgeschaltet war.
Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels falscher Schlüssel oder anderer Werkzeuge eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
Leistungen des Versicherers
Die Leistung des Versicherers umfasst die Entschädigung
der durch ED/Raub oder Vandalismus beschädigten oder zerstörten versicherten Sachen,
der abhandengekommenen versicherten Sachen,
der erfolglosen Schadenminderungskosten,
der Ermittlungs- und Feststellungskosten.
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