Einbruchssicherung
Die Versicherung von Geschäften und Betrieben gegen Einbruchdiebstahl wird von allen Versicherern mindestens vom Vorhandensein eines elementaren Einbruchssicherung abhängig gemacht. Entscheidend ist darüber hinaus die Einstufung der Betriebsart in das Betriebsartenverzeichnis des Versicherers. Die statistisch nachweisbare Gefährdung beim Einbruchrisiko drückt sich zum einen in einer Klassifizierung der Betriebsarten nach Tarifgruppen (z.B. die G1 für Betriebe mit sehr niedrigerem Einbruchrisiko bis hinzu G7) sowie einer Kennziffer für die Attraktivität der Betriebsart für Einbrecher aus (z.B. Attraktivität A bei wenig gefährdeten bis hin zu E bei hoch gefährdeten Betrieben wie z.B. Juweliere). Zusätzlich spielt auch noch die Tarifzoneneinteilung einer Rolle. Hierbei wird nach Postleitzahlgebieten mit unterschiedlich hoher Einbruchrate unterschieden.
Die Versicherer verlangen mindestens eine Sicherungsbeschreibung. Auf Grundlage der darin erhobenen Informationen sowie der oben genannten Kennziffern für die Attraktivität sowie der Tarifzone wird eine Sicherungsklasse abgeleitet, die mit unterschiedlich hohen Anforderungen an vorhandene Sicherungen verbunden ist.
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