Einfamilienhaus
Der Versicherungsnehmer hat nach den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Private Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz als Inhaber eines im Inland gelegenen Einfamilienhaus. Daneben besteht auch Versicherungsschutz als Inhaber von im Inland gelegenen Wohnungen, Sondereigentum an einer Wohnungseigentumsanlage, Ferienwohnungen oder eines Wochenendhauses/Ferienhauses. Bedingung ist regelmäßig, dass sie ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden.
Versichert ist dabei die Haftung
aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
aus Vermietung von bis zu drei Zimmern. Die Vermietung von Wohnungen, Garagen und Gewerberäumen ist nicht mitversichert
aus Bauherrenhaftung
aus früherem Besitz
der Insolvenzverwalter in dieser Eigenschaft
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