Elementarschadensversicherung
Gegenstand der Elementarschadensversicherung
Der Versicherer leistet nach den BEG Entschädigung für versicherte Sachen, die durch
Überschwemmung des Versicherungsortes
Erdbeben
Erdsenkung
Erdrutsch
Erdfall
Rückstau
Schneedruck
Lawinen
Vulkanausbruch
zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen. Das größte Eintrittsrisiko dürfte dabei in der Überschwemmung des Versicherungsortes liegen.
Überschwemmung ist eine Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsortes, auf dem das versicherte Gebäude liegt oder in dem sich die versicherten Sachen befinden, und zwar hervorgerufen durch eine der beiden folgenden Ursachen:
Ausuferung von oberirdischen stehenden oder fließenden Gewässern
Witterungsniederschläge
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