Elementarschäden allgemeine Sachversicherung
Besonderer Einschluss der allgemeinen Sachversicherung für Elementarschäden in die Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung zur Mitversicherung von
Überschwemmung des Versicherungsortes
Rückstau
Erdbeben
Erdrutsch
Schneedruck
Lawinen
Vulkanausbruch
Ausgeschlossen sind Schäden durch Sturmflut und Grundwasser.
Die Versicherbarkeit von Elementarschäden hängt davon ab, wie exponiert die Lage des Versicherungsgrundstücks ist und ob bereits Vorschäden vorliegen.
Die Versicherung erfolgt auf Grundlage der Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden (BWE 2008).
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