Entbindung
Durch die Private Krankenversicherung (PKV) wird im Rahmen der ambulanten Behandlungsleistungen die Kosten für häusliche Entbindung, Leistungen der Hebamme bzw. des Entbindungspflegers sowie im Rahmen der stationären Behandlungsleistungen die Kosten einer stationären Entbindung und Leistungen der Beleghebamme im Rahmen der jeweiligen Gebührenordnung übernommen. Ein Mutterschaftsgeld wie in durch die Gesetzliche Krankenversicherung wird meistens nicht gezahlt.
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