Entgeldpunkte
Die persönlichen Entgeldpunkte ergeben sich aus der Summierung der einzelnen Entgeltpunkte, die der Versicherte pro Jahr erwirtschaftet hat. Einen Entgeltpunkt erwirbt der Versicherte, wenn sein Bruttojahresarbeitsentgelt genau dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten entspricht, bei Abweichungen nach unten und nach oben wird der Punkt entsprechend gemindert oder erhöht. Die Summe wird mit dem Zugangsfaktor multipliziert bzw. bei Renten wegen Todes (Witwenrente, Waisenrente) unter bestimmten Umständen um einen Zuschlag erhöht.
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