Entwendung
Leistungsart der Teilkaskoversicherung. Hierzu gehören Entwendung des Fahrzeugs oder seiner Teile, unbefugter Gebrauch, Raub oder Unterschlagung.
Nicht versichert sind sonstige Sachen, insbesondere solche, deren Nutzung nicht ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs dient (z.B. Handys und mobile Navigationsgeräte, auch bei Verbindung mit dem Fahrzeug durch eine Halterung, Reisegepäck, persönliche Gegenstände der Insassen), die im Auto transportiert werden. Diese können über eine Hausratversicherung (spezieller Einschluss von Diebstahlschäden) oder im gewerblichen Bereich über eine Autoinhaltsversicherung abgedeckt werden.
Beispiel
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