Ersatzleistungen bei Krankenhausaufenthalt
Anstelle von Kostenersatz für Ersatzleistungen bei Krankenhausaufenthalt wird im tariflichen Rahmen ein Krankenhaustagegeld gewährt. Wird z. B. auf ein versichertes Einbettzimmer verzichtet und nur ein Zweibettzimmer in Anspruch genommen, zahlt die Private Krankenversicherung einen Ausgleich in der Form eines Krankenhaustagegeldes.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Ersatzwert